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Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Monograph

Persistent identifier:
piloty_friedensangebot_1917
Title:
Das Friedensangebot der Mittelmächte.
Subtitle:
Eine Zusammenstellung des Wortlautes der auf den Frieden bezüglichen Noten und Kundgebungen der Kriegführenden und Neutralen vom Dezember 1916 und vom Januar 1917 nebst Betrachtungen über den Geist und die Folgen dieser Kundgebungen.
Author:
Piloty, Robert
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
Scope:
106 Seiten
DDC Group:
Politik
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Friedensangebot der Mittelmächte.
  • Title page
  • Separatabdruck [Quelle]
  • Vorwort.
  • I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
  • 1. Friedensnote der Mittelmächte an die Mächte des Zehnverbandes vom 12. Dezember 1916.
  • 2. Rede des Deutschen Reichskanzlers zur Friedensnote der Mittelmächte in der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 12. Dezember 1916.
  • 3. Armeebefehl des Deutschen Kaisers an Heer und Flotte vom 12. Dezember 1916.
  • 4. Antwortnote des Zehnverbandes an die Mittelmächte vom 30. Dezember 1916.
  • 5. Rede, welche Loyd George vor dieser Antwortnote am 20. Dezember 1916 im englischen Unterhause gehalten hat.
  • 6. Note der Deutschen Regierung an die Vertreter der neutralen Mächte in Berlin.
  • 7. Wilsons 1. Friedensnote an die Kriegführenden vom 21. Dezember 1916.
  • 8. Deutsche Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 26. Dezember 1916.
  • 9. Oesterreichisch-Ungarische Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 21. Dezember 1916. [Antwortnote datiert vom 26.12.1916.]
  • 10. Antwortnote des Zehnverbandes auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 11. Januar 1917.
  • 11. Bemerkungen Balfours vom 18. Januar 1917 zur 1. Friedensnote Wilsons.
  • 12. Aufruf des Deutschen Kaisers an das Deutsche Volk vom 12. Januar 1917.
  • 13. Telegramm des König Ludwig III. von Bayern an den Deutschen Kaiser vom 14. Januar 1917.
  • 14. Englische öffiziöse Aeußerung an die Neutralen vom 14. Januar 1917 zur Deutschen Note an die Neutralen.
  • 15. Deutsche Erwiderung hierauf vom 15. Januar 1917.
  • 16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
  • 17. Rede Bonar Laws vom 24. Januar 1917 zur Wilson-Botschaft vom 23. Januar 1917.
  • 18. Deutsche Note vom 31. Januar 1917 an die Vereinigten Staaten von Amerika mit Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges.
  • 19. Rede des Deutschen Reichskanzlers hiezu vom 31. Januar 1917 an den Hauptausschuß des Deutschen Reichstags.
  • 20. Wilsons Botschaft an den Kongreß vom Anfang Februar 1917 betr. den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Deutschland.
  • 21. Schwedens Note an Wilson vom 10. Februar 1917.
  • II. Betrachtungen über die Friedenskundgebungen.
  • Inhalt.
  • Blank page
  • Advertising

Full text

— 30 — 
der Kräfte (balance of power)? Wenn es nur ein Kampf für ein neues 
Gleichgewicht ist, wer will, wer kann die Stabilität der neuen Vereinbarung 
verbürgen? Nur ein ruhiges Europa kann ein dauerndes Europa sein. 
Nicht ein Gleichgewicht, sondern eine Gemeinsamkeit der Macht ist not- 
wendig, nicht eine organisierte Nebenbuhlerschaft, sondern ein organisierter 
Gemeinfriede. 
Glücklicherweise haben wir über diesen Punkt sehr ausführliche Ver- 
sicherungen erhalten. Die Erklärungen der beiden jetzt gegeneinander auf- 
gebotenen Völkergruppen stellen in nicht mißzuverstehender Weise fest, 
daß es nicht in ihrer Absicht liege, ihre Gegner zu vernichten. Aber es 
mag vielleicht nicht allen klar sein, was diese Erklärungen mit sich brin- 
gen. Die Auffassung hierüber mag vielleicht auch nicht dieselbe auf beiden 
Seiten des Wassers sein. Ich denke, daß es dienlich sein möchte, wenn ich 
auseinanderzusetzen versuche, was nach unserer Meinung in diesen Ver- 
sicherungen begriffen ist. Es ist darin vor allem begriffen, daß es ein 
Frieden werden muß ohne Sieg. Möge es mir gestattet sein, dies auf 
meine eigene Art auszulegen. Möge es wohl verstanden werden, daß ich 
keine andere Deutung im Sinne hatte: Ich suche lediglich die Wirklichkeit 
ins Auge zu fassen, ohne Heimlichkeiten, die nicht am Platze wären. Der 
Sieg würde einen Frieden bedeuten, der dem Unterliegenden aufgezwungen 
wird. Das dem Besiegten auferlegte Gesetz des Siegers würde als De- 
mütigung und Härte, als ein unerträgliches Opfer angenommen werden, es 
würde einen Stachel der Rachsucht und bitteres Gedenken hinterlassen, auf 
dem das Friedensgebäude nicht in dauerhafter Weise, sondern nur wie auf 
Flugsand ruhen würde. Nur ein Friede unter gleichen Bedingungen Kann 
Dauer haben. Nur ein Friede, dessen Grundprinzip die Gleichheit und 
gemeinsame Teilhaberschaft an dem gemeinsamen Nutzen ist, verbürgt die 
richtige Geistesverfassung und die richtige Gesinnung unter den Nationen. 
Er ist für einen dauerhaften Frieden ebenso notwendig, wie die gerechte Lösung 
der streitigen Gebietsfragen oder der Fragen über Rassen- und Stammeszusam- 
mengehörigkeit (racial and national allegiance). Die Gleichheit der Nationen, 
auf die der Friede, wenn er dauerhaft sein soll, gegründet sein soll und 
gegründet sein muß, muß die Gleichheit der Rechte sein. Die gegenseitigen 
Bürgschaften dürfen einen Unterschied zwischen den großen und kleinen 
Nationen, mächtigen und schwachen Völkern weder ausdrücklich anerkennen, 
noch stillschweigend in sich begreifen. Das Recht muß gegründet sein auf 
die gemeinsame Kraft, nicht auf die individuellen Nationen, von deren Zu- 
sammenwirken der Friede abhängen wird. Eine Gleichheit der Gebiete 
oder Hilfsmittel kann es natürlich nicht geben, ebensowenig irgend eine 
andere Art der Gleichheit, die nicht in der gewöhnlichen friedlichen gesetz- 
mäßigen Entwicklung der Völker selbst erworben wurde. Aber niemand 
verlangt oder erwartet irgend etwas, das über die Gleichheit der Rechte 
hinausginge. Die Menschheit hält jetzt Ausschau nach der Freiheit das
	        

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