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Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Monograph

Persistent identifier:
piloty_friedensangebot_1917
Title:
Das Friedensangebot der Mittelmächte.
Subtitle:
Eine Zusammenstellung des Wortlautes der auf den Frieden bezüglichen Noten und Kundgebungen der Kriegführenden und Neutralen vom Dezember 1916 und vom Januar 1917 nebst Betrachtungen über den Geist und die Folgen dieser Kundgebungen.
Author:
Piloty, Robert
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
Scope:
106 Seiten
DDC Group:
Politik
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Friedensangebot der Mittelmächte.
  • Title page
  • Separatabdruck [Quelle]
  • Vorwort.
  • I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
  • 1. Friedensnote der Mittelmächte an die Mächte des Zehnverbandes vom 12. Dezember 1916.
  • 2. Rede des Deutschen Reichskanzlers zur Friedensnote der Mittelmächte in der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 12. Dezember 1916.
  • 3. Armeebefehl des Deutschen Kaisers an Heer und Flotte vom 12. Dezember 1916.
  • 4. Antwortnote des Zehnverbandes an die Mittelmächte vom 30. Dezember 1916.
  • 5. Rede, welche Loyd George vor dieser Antwortnote am 20. Dezember 1916 im englischen Unterhause gehalten hat.
  • 6. Note der Deutschen Regierung an die Vertreter der neutralen Mächte in Berlin.
  • 7. Wilsons 1. Friedensnote an die Kriegführenden vom 21. Dezember 1916.
  • 8. Deutsche Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 26. Dezember 1916.
  • 9. Oesterreichisch-Ungarische Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 21. Dezember 1916. [Antwortnote datiert vom 26.12.1916.]
  • 10. Antwortnote des Zehnverbandes auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 11. Januar 1917.
  • 11. Bemerkungen Balfours vom 18. Januar 1917 zur 1. Friedensnote Wilsons.
  • 12. Aufruf des Deutschen Kaisers an das Deutsche Volk vom 12. Januar 1917.
  • 13. Telegramm des König Ludwig III. von Bayern an den Deutschen Kaiser vom 14. Januar 1917.
  • 14. Englische öffiziöse Aeußerung an die Neutralen vom 14. Januar 1917 zur Deutschen Note an die Neutralen.
  • 15. Deutsche Erwiderung hierauf vom 15. Januar 1917.
  • 16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
  • 17. Rede Bonar Laws vom 24. Januar 1917 zur Wilson-Botschaft vom 23. Januar 1917.
  • 18. Deutsche Note vom 31. Januar 1917 an die Vereinigten Staaten von Amerika mit Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges.
  • 19. Rede des Deutschen Reichskanzlers hiezu vom 31. Januar 1917 an den Hauptausschuß des Deutschen Reichstags.
  • 20. Wilsons Botschaft an den Kongreß vom Anfang Februar 1917 betr. den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Deutschland.
  • 21. Schwedens Note an Wilson vom 10. Februar 1917.
  • II. Betrachtungen über die Friedenskundgebungen.
  • Inhalt.
  • Blank page
  • Advertising

Full text

— 31 — 
Lebens, nicht nach dem Gleichgewicht der Macht. Und etwas Tieferes 
kommt in Betracht, als selbst die Gleichberechtigung unter den organi- 
sierten Völkern. 
Kein Friede kann dauern oder verdient zu dauern, der nicht den 
Grundsatz anerkennt und annimmt, daß die Regierungen alle ihre gerechte 
Macht von der Zustimmung der Regierten ableiten, daß es nirgends ein 
Recht gibt, demzufolge die Völker von Machthaber zu Machthaber abge- 
treten werden können, als wenn sie deren Eigentum wären. Ich halte es, 
wenn ich ein einzelnes Beispiel wagen soll, für ausgemacht, daß die Staats- 
männer überall darin einig sind, daß es ein einiges, unabhängiges und 
selbständiges Polen geben sollte, daß weiter die unverletzliche Sicherheit des 
Lebens, des Gottesdienstes, der individuellen und sozialen Entwicklung allen 
Völkern gewährleistet werden sollte, die bis jetzt unter der Macht von 
Regierungen gelebt haben, die einem Glauben und einem Zwecke gewidmet 
waren, der ihrem eigenen feindlich ist. Wenn ich hiervon spreche, so ge- 
schieht dies nicht, weil ich wünsche, ein abstraktes politisches Prinzip zu 
bestimmen, : das denen, die die Freiheit in Amerika aufzubauen gesucht 
haben, immer sehr teuer war, sondern aus denselben Gründen, aus denen 
ich von anderen Friedensbedingungen gesprochen habe, die mir in klarer 
Weise unerläßlich scheinen, weil ich aufrichtig wünsche, die Wirklichkeiten 
aufzudecken. Irgend ein Friede, der diesen Grundsatz nicht anerkennt und 
annimmt, wird unvermeidlich umgestoßen werden. Er wird nicht auf den 
Neigungen, der Ueberzeugung der Menschheit fußen. Der Geist ganzer 
Völker wird gegen ihn gewandt sein und beständig ankämpfen, die ganze 
Welt wird mit ihnen sympathisieren. Die Welt kann nur dann friedlich 
sein, wenn ihr Leben auf einer dauerhaften Grundlage beruht, und eine 
dauerhafte Grundlage kann nicht vorhanden sein, wo der Wille sich auf- 
lehnt, wo keine Ruhe des Geistes und kein Gefühl der Gerechtigkeit, der 
Freiheit und des Rechtes besteht. 
Soweit möglich sollte überdies jedes große Volk, das jetzt nach der 
vollen Entwickelung seiner Hilfsmittel strebt, eines direkten Ausganges zu 
den großen Heeresstraßen der See versichert sein. Wo dies durch Gebiets- 
abtretungen nicht bewerkstelligt werden kann, wird es sicherlich durch 
Neutralisierung der Zugangswege unter allgemeiner Garantie erreicht wer- 
den können, was an und für sich eine Sicherung des Friedens bedeuten 
würde. Keine Nation braucht vom Zugang zu den offenen Wegen : des 
Welthandels ferngehalten zu werden. Der Seeweg muß gleichfalls durch 
gesetzliche Bestimmungen, wie auch tatsächlich frei sein. Die Freiheit der 
Meere ist eine conditio sine qua non für den Frieden. Viele derzeitin Geltung 
stehende Regeln internationaler Uebung werden zweifelsohne einer radikalen Um- 
arbeitung unterworfen werden müssen, um die Freiheit der Meere tatsächlich zu 
gewährleisten und deren gemeinsame Benützbarkeit für die Menschen unter allen 
Umständen zu sichern. Aber der Beweggrund zur Einführung derartiger Aende-
	        

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