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Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

law_collection

Persistenter Identifier:
preussische_gs
Titel:
Preußische Gesetzsammlung
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
preussische_gs_1909
Titel:
Preußische Gesetzsammlung. 1909.
Bandzählung:
100
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1909
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preußische Gesetzsammlung
  • Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Volltext

— 526 — 
  
  
  
Laufende Steuersatz Berechnung 
NI Gegenstand der Besteuerung vom der 
" Hun- Stempelabgabe 
dert Mark Pf. 
  
—— 
II. II. Schriftliche Pacht= oder Mietverträge über 
außerhalb Landes gelegene Grundstücke oder 
ihnen gleichgeachtete Rechte sowie über 
  
Jagdberechtigungen an solchen Grundstücken—— 50 
III.I. Schriftliche Pacht= oder Mietverträge anderer 
Abs. 1. als der unter I und II bezeichneten Aürt%%— — des Zinses, 
mindesteyus aber — 50 
Abs. 2. Der Stempel berechnet sich nach der 
Dauer der bedungenen Vertragszeit; bei 
Verträgen auf unbestimmte Zeit ist der 
Versteuerung eine einjährige Dauer zu 
Grunde zu legen. Bei Verträgen, die auf 
die Lebenszeit des Verpächters oder Pächters, 
des Vermieters oder Mieters geschlossen I 
sind, kommt die Vorschrift des § 6 Abs. 10 # 
des Gesetzes zur Anwendung. 
  
  
  
  
  
  
19a. In der Tarifstelle 49 Spalte 4 werden die Steuersätze von 
/1/50 und 0/50 Mark““ ersetzt durch die Steuersätze von /3 und 1 Mark“. 
20. Die Tarifstelle 51 erhält folgende Fassung: 
Polizeistunde, Genehmigungen der Verlängerung der Polizeistunde für 
einzelne Wirtshäuser und öffentliche Vergnügungsorte 25/00 Mark 
Genehmigungen auf die Dauer von weniger als 1 Woche 100 
21. In der Tarifstelle 52 Spalte 2 hinter den Worten „anderer Art“ 
ist einzuschalten: 
", wenn der Wert des Gegenstandes beträgt mehr als 150 Mark, 
aber nicht mehr als 1000 Mrk . . ... 1,50 Mark 
mehr als 1000 Mark .. ... ... .. . . .. . . . .. . . . . . .. 3,000 K4 
In der Spalte 4 fällt der Steuersatz von 1 Mark 50 Pf.“ fort. 
22. In der Tarifstelle 53 Spalte 4 wird der Steuersatz von /1 Mark 
50 PM.“ ersetzt durch den Steuersatz von /3 Mark. 
 
	        

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