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Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Multivolume work

Persistent identifier:
quelle_recht
Title:
Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht.
Document type:
Multivolume work
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
quelle_recht_1_1907
Title:
Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 1. Band.
Buchgattung:
Sammlung
Volume count:
1
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Quellensammlungen zum Staats- Verwaltungs- und Völkerrecht. - Erster Band
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Quellensammlung zum Deutschen Reichsstaatsrecht.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nr. 165. Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen. Vom 12. Mai 1901. (Auszug)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.
  • Title page
  • Seiner Exzellenz Herrn Staatsminister z. D. Dr. von Hentig
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Teil. Der Umfang des deutschen Kriegsschadens.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt.
  • 1. Der Wert des Auslandsdeutschtums.
  • 2. Der Kriegsschaden der Reichsdeutschen im feindlichen Ausland.
  • 3. Der Kriegsschaden der Deutschen im verbündeten und neutralen Ausland.
  • 4. Die ehemaligen Deutschen.
  • Zweiter Teil. Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Erster Abschnitt. Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung.
  • Zweiter Abschnitt. Kriegsentschädigung.
  • Dritter Abschnitt. Grundgedanken der Lehren vom Schadenersatz.
  • Vierter Abschnitt. Ansprüche auf Kriegsschadenersatz nach geltendem Recht.
  • Dritter Teil. Die künftige Behandlung der Kriegsschäden.
  • Erster Abschnitt. Rechtsgrund des Kriegsschadenersatzes.
  • Zweiter Abschnitt. Gruppen des Kriegsschadens.
  • Dritter Abschnitt. Mittel des Kriegsschadenersatzes.
  • Epilogue
  • Anhang.
  • I. Schriftenverzeichnis
  • II. Verzeichnis von Entscheidungen oberster Gerichtshöfe über Kriegsschadenersatz.
  • III. Verzeichnis der Rechtsvorschriften über Kriegsschäden.
  • IV. Wortlaut der wichtigsten Rechtsvorschriften.
  • Sachregister.

Full text

Vierter Abschnitt. 
Der Kriegsschaden der Auslandsdeutschen. 
1. Der Wert des Auslandsdeutschtums. 
Um den Kriegsschaden des Auslandsdeutschtums richtig würdigen zu 
können, muß man sich darüber klar sein, was das Auslandsdeutschtum 
für die Gesamtheit unseres Volkes bedeutet. Da wir uns leider gestehen 
müffen, daß ein großer Teil der Inlandsdeutschen davon wenig oder gar 
nichts weiß, ist es unerläßlich, hier zunächst kurz darzulegen, was wir in dem 
Auslandsdeutschtum haben und brauchen.) 
Zählten wir zu unserem Volkstum nur das Deutsche Reich mit seinen 
Schutzgebieten, wir wären ein Körper, der nur Rumpf und Kopf hat, aber 
der Glieder entbehrt. Ohne ein starkes Auslandsdeutschtum, das die ganze 
Welt umspannt, können wir auf die Dauer als Weltmacht nicht beslehen. 
Man findet immer noch genug Leute, die das Auslandsdeutschtum nach 
dem Spruch beurteilen: 
„Bleibe im Lande und nähre dich redlich.“ 
Diese Kreise unseres Volkes sehen auch heute noch in dem Auswanderer 
einen Abenteurer, der, ernster Arbeit abhold, in der Fremde schnell und 
mühelos viel Geld zu erwerben hofft. Das durfte man vielleicht vor hundert 
Jahren denken; beute ziemt uns eine solche Auffassung nicht mehr. Wir 
brauchen Deutsche, die ins Ausland geben, und gerade die besten sollen es 
sein. Es ist ein Irrtum, zu glauben, im Ausland sei es leichter, Erfolg zu 
habeen. Nur die Möglichkeiten sind dort größer. Größer und schwerer ist 
aber auch die Arbeit, ohne die es keinen Erfolg gibt. 
Das Auslandsdeutschtum ist nicht nur ein wichtiger Stützpunkt für den 
deutschen Außenhandel, die in fremdem Staatsgebiet ansässigen Deutschen 
sind auch die gegebenen Vermittler zwischen uns und fremdem Volkstum. 
—.. 
  
1) Näheres hierüber s Weck, Das Deutschtum im Ausland. München. Georg 
Müller. 1915.
	        

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