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Von Potsdam nach Doorn.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Von Potsdam nach Doorn.

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
quelle_recht
Titel:
Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
quelle_recht_4_1907
Titel:
Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 4. Band.
Bandzählung:
4
Erscheinungsort:
Tübingen
Herausgeber:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1907
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Nr. 124. Gesetz, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie. Vom 3. Juni 1876. (Auszug)
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Von Potsdam nach Doorn.
  • Titelseite
  • Rechte; Erscheinungsjahr; Druck.
  • Inhalt
  • Einleitung
  • Versailles 1870/71.
  • Fürsten -- Allgemeines Stimmrecht.
  • Erstes Buch: Mehr sein als scheinen.
  • 1. Der lange Weg zur deutschen Einung.
  • 2. Die Deutsche Bewegung bis 1848.
  • 3. Von Mehrheitsbeschlüssen zu Blut und Eisen.
  • 4. Das Bismarck-Reich.
  • Zweites Buch: Mehr scheinen als sein !
  • 1. „Dann regiere Ich selbst !"
  • 2. Des Kaisers Außenpolitik.
  • 3. Imperator Rex.
  • 4. Wesenszüge Wilhelms II.
  • 5. Abwärts !
  • Der Eulenburg-Skandal.
  • Der Tweedmouth-Brief; die „Daily-Telegraph"-Affäre.
  • Auf dem Wege zur Demokratie.
  • Der Krieg.
  • Mit Gott für König und Hochverrat !
  • Verlagswerbung.

Volltext

verständnis mit dem Vorstand und der Fraktion seiner Partei die Forderung 
an den Kanzler Ebert: die Abdankung des Kaisers sei notwendig geworden! 
Ebert hatte es bis dahin für zweckmäßiger gehalten, den Kaiser als Titular- 
kaiser, ohne Macht, ohne Rechte und Einfluß beizubehalten. In der Demo- 
kratie dachte man ähnlich, ebenso im Zentrum, während die politische 
Rechte die Unbedingtheit ihres monarchischen Standpunktes betonte, 
natürlich ohne damit an der Lage etwas zu ändern. 
In den letzten vorhergegangenen Wochen hatte sich das Folgende begeben: 
Am 24. Oktober verabschiedete der Kaiser den General Ludendorff. Als 
dieser in seiner Wohnung wieder angelangt war, sagte er seiner Frau: der 
Kaiser habe ihm gesagt, er werde jetzt versuchen, zusammen mit der Sozial- 
demokratie ein neues Deutschland aufzubauen. 
Am 2. November wurde mit Gegenzeichnung des damaligen Reichskanz- 
lers, des Prinzen von Baden, ein kaiserlicher Erlaß veröffentlicht. Die 
Hauptsätze waren die folgenden: 
‚ Vorbereitet durch eine Reihe von Regierungen, tritt jetzt eine neue Ord- 
nung in Kraft, welche grundlegende Rechte von der Person des Kaisers auf 
das Volk überträgt. Damit wird eine Periode abgeschlossen, die vor den 
Augen der künftigen Geschlechter in Ehren bestehen kann. Trotz aller 
Kämpfe zwischen überkommenen Gewalten und aufstrebenden Kräften hat 
sie unserem Volke jene gewaltige Entwicklung ermöglicht, die sich in den 
wunderbaren Leistungen dieses Krieges unvergänglich offenbart. In den 
furchtbaren Stürmen der vier Kriegsjahre aber sind alte Formen zerbrochen, 
nicht um Trümmer zu hinterlassen, sondern neuen Lebensgestaltungen Platz 
zu machen.“ 
Dem deutschen Volke werde nunmehr kein Recht und kein Anspruch vor- 
enthalten werden. Er, der Kaiser, trete den Beschlüssen der Volksregierung 
über diese Änderungen bei, „im festen Willen, was an mir liegt, an ihrer 
vollen Auswirkung mitzuarbeiten, überzeugt, daß ich damit dem Wohl des 
deutschen Volkes diene. So möge die neue Ordnung neue Kräfte frei machen, 
damit man aus dem Dunkel der Gegenwart in festem Schritt eine helle Zu- 
kunft gewinnen kann!‘ Noch immer sah Wilhelm II. die wirkliche Lage 
nicht oder fürchtete sich, sie ins Auge zu fassen. Noch immer hoffte er, wie 
der Erlaß vom 2. November zeigt, die Sozialdemokratie werde ihn in ihrer 
469
	        

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