Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Object: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
rauchhaupt_deutsche_verfassungen_1913
Title:
Handbuch der Deutschen Verfassungen.
Subtitle:
Die Verfassungsgesetze des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten nach dem gegenwärtigen Gesetzesstande.
Editor:
Rauchhaupt, Friedrich Wilhelm von
Stoerk, Felix
Buchgattung:
Gesetzsammlung (fachlich)
Keyword:
Verfassung
Place of publication:
München
Publishing house:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Duchy of Anhalt.
Grand Duchy of Baden.
Kingdom of Bavaria.
Duchy of Brunswick.
Hanseatic City of Bremen.
Free and Hanseatic City of Hamburg.
Grand Duchy of Hesse.
Principality of Lippe.
Freie und Hansestadt Lübeck
Grand Duchy of Oldenburg.
Kingdom of Prussia.
Principality of Reuss of the elder line.
Principality of Reuss of the younger line.
Kingdom of Saxony.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Principality of Schaumburg-Lippe.
Principality of Schwarzburg-Rudolstadt.
Principality of Schwarzburg-Sondershausen.
Principality of Waldeck-Pyrmont.
wuerttemberg
Alsace-Lorraine.
Year of publication.:
1913
Edition title:
2. Auflage
Scope:
603 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Abteilung. Die Bundesstaaten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Verhandlungen in Gaslein und Wien. Breve des Papstes vom 21. Februar 1880. 385 
Ich habe die Rückkehr zu der Gesetzgebung von vor 18140 im Prinzip für annehmbar erllärt, 
die Rückkehr zu dem von 1810— 70 erwachsenen Zustande aber mit großer Bestimmtheil abge- 
lehnt, bei den drei oder vier Gelegenheiten, wo dieselbe von uns verlangt wurde. Diese Abtehming 
war nicht ein Mangel an Gesälligleit, sondern unabweisbare polilische Notwendigleit.“ 
Da also die Verhandlungen Bismarcks mit Jacobini in Gastein nicht weiter rück- 
ten, ließ er sie an den Amtssitz Jacobinis nach Wien verlegen und hier von preußischer 
Seite namentlich auch durch den Kirchenrechtslehrer Dr. Hübler führen, während gleich- 
zeitig ein reger Schriftwechsel zwischen dem Fürsten Bismarck und Prinzen Neuß an- 
hob. Aber auch in Wien kamen die dort am 20. November 1879 begonnenen Ver- 
handlungen im Lause vieler Monate kaum von der Stelle. Denn Rom betrieb auch 
hier die Politik des Forderns ohne Gegenleistung, und Preußen erklärte mit größter 
Bestimmtheit, daß die Grenzlinien zwischen Staat und Kirche durch die preußische Ge- 
setzgebung der Jahre 1873—75 unverrückbar gezogen seien. Ein Entgegenkommen 
seitens des Staates müsse sich also darauf beschränken, die Möglichkeit der Beseitigung 
von Disserenzpunkten freundschaftlich zu erörtern. Rom seinerseits forderte dagegen 
überall nicht bloße Milderungen, sondern die Abschassung aller staatlichen Kirchen- 
gesetze, wie der Kultusminister v. Puttkamer dem Abgeordnetenhause am 28. Mai 
1880 an zahlreichen Beispielen darlegte. Die Sprödigkeit der Kurie habe seit Gastein 
ossenbar eher zu- als abgenommen, so daß von „Verhandlungen“ in Wien eigent- 
lich nicht die Nede sein könne, sondern nur von Besprechungen. 
Da griff plötzlich der Papst selbst zum Zwecke einer rascheren Verständigung ein, 
indem er gleichzeitig dem von ihm ersehnten Frieden ein Opfer brachte. Schon in 
einem Schreiben von 1878 an den vormaligen Erzbischof Melchers von Köln. hatte 
Papst Leo ausgesprochen: „Unsere Seele wird niemals Ruhe finden, solange der kirch- 
liche Friede in Deutschland nicht wiederhergestellt ist. So werden die Gläubigen, dank 
ihrer Haltung und dank ihrer vollen Unterwerfung unter die Gesetze, welche nicht im 
Widerspruche mit dem Glauben und den Pflichten gegen die katholische Kirche stehen, sich 
würdig zeigen, die Wohlthaten des Friedens wiederzuerlangen und lange zu genießen.“ 
Aber diese hochsinnige Erklärung und Ermahnung hatte durchaus nichts gefruchtet, 
weder bei der Zentrumspartei noch bei dem päpstlichen Unterhändler in Gastein und 
Wien. Jetzt drückte der Papst seine Absicht und seinen Willen in noch seierlicherer 
Form aus. CEx erließ am 24. Februar 1880 un den vormaligen Erzbischof von Köln 
ein Breve, welches sofort verössentlicht wurde, und in welchem der Papst ausspricht: 
„Zwischen der kirchlichen und slaallichen Gewall lann ein dauerndes Einvernehmen bestehen, 
wenn nur von beiden Seilen der geneigte Wille, den Frieden anfrechlzuerhalten, oder, wo es 
nötig, ihn wiederherzustellen, nicht sehlt. Dast Wir von diesem Geiste und diesem Willen beseelt 
sind, das stehl bei Dir, ehrwürdiger Brude#r, und bei allen Gläubigen Deulschlands gewiß und 
zuverlässig fest. Ja, Wir begen diesen Willen so enlschieden, dast Wir, in Voraussicht der Vor- 
leile, welche daraus für das Heil der Seelen und für die össenlliche Ordnung hervorgehen wer- 
den, lein Bedenlsen tragen, Dir zu erklärcn, daß Wir, unn dieses Einvernehmen zu beschlennigen, 
dulden werden, daß der preußischen Staalsregiccung vor der lanonischen Einsetzung die Namen 
lener Priesler angezeigt werden, welche die Bischöfe der Dihzesen zu Teilnehmern ihrer Sorgen 
in der Ausübung der Seelsorge wählen.“ 
lum. T# Teutsche Neich zur Zeit Blemarcké. 25
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment