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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Periodical

Persistent identifier:
rbl_baiern
Title:
Königlich-Baierisches Regierungsblatt.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
rbl_baiern_1810
Title:
Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810.
Federal State.:
Königreich Bayern
Volume count:
5
Publishing house:
Franz Hübschmann
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1810
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Bismarcks preußische Steuerreform. Zwejjährige Reichsbudgetperioden. 353 
im Reichstag“ (Poschinger, Bd. 2, S. 14). Ferner erstrebte Bismarck eine inner- 
preußische Bestenerung des Vertriebes von geistigen Getränken und Tabaksfabrikaten 
(„Lizenzsteuer“) zur Entlastung der Gemeinden. Die direkten preußischen Steuern 
suchte er durch die Einkommensteuer und die Einführung einer Kapitalrentensteuer zu 
ersetzen. Aber selbst diesem, in seiner Mehrheit sozusagen auf Bismarcks Namen ge- 
wählten preußischen Landtag von 1879ff. vermochte Bismarck keine einzige der auf- 
gezählten Steuerreformvorlagen abzugewinnen. Die einzige Errungenschaft, welche er 
durchsetzte, war der dauernde Erlaß der fünf untersten Klassen der staatlichen preußi- 
schen Einkommenstener (Gesetz vom 10. März 1881). Endlich, in noch späterer Zeit 
(durch Gesetz vom 6. Juni 1884) glückte Bismarck eine Resorm, die ihm besonders 
am Herzen lag: die Beseitigung des unverhältnismäßig hohen Stempels bei Kauf- 
verträgen von Immobilien und von Pachtverträgen. In betreff der Einkommensteuer 
huldigte der Fürst schon damals dem erst viel später im Miquelschen preußischen Ein- 
kommensteuergesetze zur Durchführung gelangten Grundsatze der Selbsteinschätzung, 
den auch Sachsen damals bereits mit großem Erfolg angenommen hatte, und Bismarck 
sagte schon damals voraus, daß der Staat damit gute Geschäfte machen werde 
(Poschinger a. a. O., Bd. 2, S. 14). 
Im Frühjahr 1881 unterbreitete Bismarck dem Reichstag eine Vorlage, welche 
bezweckte, zweijährige Budgetperioden und vierjährige Wahl= oder Gesetz- 
gebungsperioden im Reiche einzuführen. Ihre Begründung sagte: durch die vor- 
geschlagene Maßregel werde das Budget des Reiches sicherer gestellt, eine stetigere Mit- 
arbeit des Reichstags an der Gesetzgebung erzielt, auch das gleichzeitige Tagen der 
Landtage mit dem Reichstag vermindert. Aber die Vorlage enthielt offenbar eine Ver- 
fassungsänderung. Sie wurde eingebracht unter dem ohnehin drohenden Anzeichen 
einer engverbündeten klerikal-konfservativen Mehrheit und zu dem offenkundigen Zwecke, 
die Rechte des Reichstags zu schmälern. Denn schon die Forderung zweijähriger 
Budgetperioden statt der bisher verfassungsmäßig einjährigen enthielt eine offen- 
bare Schmälerung der Rechte des Reichstags. Nicht minder das zweite Verlangen, 
daß der Neichstag unr ein Jahr ums andere, d. h. thatsächlich immer nur zu Ende 
der zweijährigen Budgetperiode, berusen werde. Im Lause der neugeplanten vier- 
jährigen Wahlperioden würde der Neichstag im ganzen also nur zweimal zusammen- 
getreten sein. Dazu konnte die Volksvertretung unmöglich die Hand bieten, und die 
Absicht, den Reichstag nur alle zwei Jahre zu berusen, wurde daher fast einstimmig 
zurückgewiesen. Gegen die Bewilligung zweijähriger Budgetperioden wurde von Red- 
nern aller Parteien außerdem geltend gemacht, daß die Feststellung der Einnahmen 
und Ausgaben auf einen so langen Zeitraum kaum durchführbar sei, namentlich bei 
der starken Schwankung der Preise. Nachtragsetats würden unvermeidlich werden 
und die erhosste Zeitersparnis wieder aufheben. So lehnte denn der Reichstag bei der 
Schlußabstimmung am 6. Mai 1881 die Vorlage fast einstimmig ab, obwohl Fürst 
Bismarck in langer Rede für dieselbe eingetreten war. 
Dasselbe Schicksal erlitt eine andere Vorlage der Regierung, die Schöpfung eines 
deutschen Volkswirtschaftsrates. In Preußen war ein Volkswirtschaftsrat 
Blum, DTas Teutsche Neich zur Zeit Bl#marck“. 23 
  
   
	        

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