Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
rbl_baiern
Title:
Königlich-Baierisches Regierungsblatt.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
rbl_baiern_1811
Title:
Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811.
Federal State.:
Königreich Bayern
Volume count:
6
Publishing house:
Franz Hübschmann
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1811
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

vor Aristoteles und Platon, 119 
wird klar, wenn man dies alles auf seine gemeinsame Basis 
zurückführt. 
So wenig nämlich, wie es einen abstracten Staat giebt, so 
wenig giebt es eine abstracte politische, sociale oder volks- 
wirthschaftliche Frage für den wirklich Staatskundigen. Al- 
lerdings kann man solche Fragen sehr wohl aufstellen, wie z. B. 
die: was ist der Staat, oder was ist der beste Staat, oder was 
ist die Gesellschaft, oder die beste Gesellschaft. Allein die Un- 
tersuchungen über diese Fragen sind doch immer nur, die 
Schule, die jeder durchmacht, ehe er an die wirklichen Staats- 
fragen geht; und es giebt gar kein andres unterscheidendes 
Kennzeichen zwischen dem wissenschaftlich gebildeten und dem 
nicht wissenschaftlich gebildeten Staatsmanne, als dass der erste 
diese Schule durchgemacht, und ihre Resultate sich als die künf- 
tige Grundlage seiner Anschauungen erworben hat, während der 
zweite sich um dieselben nicht kümmert, und innerhalb der ge- 
gebenen Verhältnisse die begränzte, dadurch freilich mehr fass- 
bare oder auch endliche Wahrheit findet. Für jeden Menschen 
nun gibt es eine Zeit, wo er aus der Schule heraustrilt. Diese 
Zeit der geistigen Mündigkeit des Staatskundigen ist die, wo die 
allgemeinen Begriffe von Staat, Macht, Gesellschaft u. s. w. in 
ihm zum Abschluss gekommen sind. Unter tausenden ändert 
kein Einziger seinen einmal gewonnenen Begriff dieser Dinge, 
und wir fügen hinzu, unter tausenden denkt kein Einziger 
zweimal in seinem Leben ernstlich, das ist in sireng wissen- 
schafllicher Weise, über diese Fragen nach; eben so wenig als 
er zweimal in seinem Leben einen Kursus irgend einer. Theorie 
als Disciplin, oder einer Sprache, von vorne an durchmacht. Und 
dieses ist eben darum so allgemein, weil es das Naturgemässe 
ist. Denn die Schule giebt nur die Fähigkeit, das Wirkliche zu 
begreifen; das Leben aber kann mit seiner Endlichkeit nicht 
bestimmt sein, nur Fähigkeiten zu erwerben. 
Sondern die Fragen, welche an den Menschen herantreten 
so wie er mit seiner innern Schule und Ausbildung fertig ist, 
sind durchaus anderer Natur. Das aber, wodurch sie so sehr 
verschieden sind von der Theorie, liegt nicht so sehr in ihrem 
Inhalt. Denn der geistige Inhalt ist am Ende immer derselbe
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Law

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment