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Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_ms
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Mecklenburg-Schwerin.
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_ms_1917
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
4
Place of publication:
Schwerin
Publishing house:
Bärensprungsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Mecklenburg-Schwerin.
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Full text

504 Nr. 71. 1917. 
Anleitung 
zur Frischerhaltung von Magermilch mit Wasserstoffsuperoxyd. 
1. Beschaffenheit der Magermilch. Die für die Frischerhaltung mit Wasserstoff- 
superoxyd bestimmte Magermilch muß füß aus nicht pasteurisierter einwandfreier Voll- 
micch in sanberer Weise gewonnen sein. Auch die Magermilch darf nicht pasteurisiert 
werden. 
2. Beschaffenheit der Wasserstoffsuperoxydlösung. Die zur Verwendung ge- 
langende Wasserstoffsuperoxydlösung soll 3 Gewichtsprozent Wasserstoffsuperoxyd ent- 
halten und im übrigen den Anforderungen des Deutschen Arzneibuchs entsprechen. 
3. Aufbewahrung der Wasserstoffsuperoxydlösung. Die Lösungen missen in 
Flaschen aus dunklem Glase an einem kühlen und vor Licht geschützten Orte aufbewahrt 
werden. Um den Inhalt der Flaschen vor Verunreinigungen zu schützen und anderer- 
seits. das etwaige Entweichen des Sauerstoffgases zu ermöglichen, müssen die zum Ver- 
chuße dienenden Korkstopfen mit geschmolzenem Paraffin getränkt und mit einer 
Durchbohrung versehen sein, in welche ein kleines rechtwinkliges oder Uförmig gebogenes, 
beiderseits offenes Glasrohr eingeführt ist. Die Hersteller der Lösungen pflegen die 
Flaschen mit solchen Verschlüssen versehen zum Versand zu bringen. Sollte ein der- 
artiger Verschluß nicht zu beschaffen sein, so muß auf einen Ersatzverschluß Bedacht ge- 
nommen werden, der in gleich sicherer Weise die Zersetzung des Waseerstoffsuperoxyds 
hintanhält. 
Lösungen, die länger als 8 Wochen gestanden haben, sind wegen der in der 
Regel eingetretenen Verminderung ihres Gehalts an Waseserstoffsuperoxyd nicht mehr 
zu verwenden.) 
4. Werden die Flaschen zur Entnahme von Flüsssigkeit geöffnet, so muß streng 
darauf geachtet werden, daß keine Verunreinigungen (Korkteilchen, Papierstückchen, 
Strohteilchen, Milch u. dgl.) in sie hineingelangen. 
5. Zusatz der Wasserstoffsuperoxydlösung zur Milch. Um Magermilch für die 
Dauer von 24 Stunden haltbar zu machen, müssen ihr unmittelbar nach ihrer Gewin- 
nung in der kälteren Jahreszeit auf je 10 Liter 333 cecm (— ½ Liter) der unter Absatz 2 
beschriebenen 3prozentigen Wasserstofssuperoxydlösung oder auf 1 Liter Magermilch 
33 ccm dieser Lösung hinzugesetzt werden. 
Das Abmessen der berechneten Menge geschieht am besten mit Hilfe sorgfältig 
gereinigter Meßgefäße aus Glas oder Porzellan. 
1) Es ist nicht ungefährlich, Wasserstoffsuperoxydlösungen mit einem höheren Gehalt an Wasser- 
stoffsuperoxyd unmittelbar zu verwenden. Jedoch empfiehlt es sich, um an Versandkosten und Flaschen- 
material zu sparen, aus den im Handel befindlichen 30prozentigen reinen Lösungen, die eine grohe 
Haltbarkeit austpeisen von echlundiger Hand — etwa von einem Apotheker, Chemiker, Tierarzt 
oder einer sonstigen sachverständigen Nesen — 3prozentige Lösungen nach Maßgabe des jieweiligen 
Bedarfs mehrerer Wochen herstellen zu lassen. Es muß eine Gewähr dafür geleistet werden, daß die 
verdünnten Lösungen genau 3 Gewichtsprozent Wasserstofffuperoxyd enthalten und eine genstgende 
lange Haltbarkelt aufweisen. 
 
	        

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