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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe
Title:
Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1817
1836
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1818
Title:
Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1818.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
2
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1818
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
I. Bekanntmachung, nähere Bestimmung der Requisitionen in Bezug auf das Großherzogthum Hessen.
Volume count:
2
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

882 II, õ. Versuche einer Versiändigung mit Rom (1878 88). 
der Besürchtung Ansdruck liehen, daß „in der Einleitung von Verhandlungen mit 
der Kurie schon an und für sich eine Verleugnung der seitens der Regierung bisher 
verkündeten Anffassung ihrer Aujgabe und Pflicht in Bezug aus die kirchliche Politil 
liege“, verlangte namientlich die ultramontane Presse ungestüm, „daß die Offentlichlkeit 
ũber den Gang und Stand der Verhandlungen unterrichtet werde“. Die halbamitliche 
„Provinzialkorrespondenz“ trat am 14. August in einem Artikel „Fürst Bismarck und 
der kirchliche Friede“ den Besürchtungen der nationalen und dem anmaßlichen Ver- 
langen der ultramontanen Presse mit gleicher Entschiedenheit entgegen. 
„Diejenigen, welche am lautesten nach Veröffenllichung der Verhandlungen verlangen, ge- 
hören zu denjenigen polilischen Kreisen, welche das geringste wirkliche Interesse für das Gelingen 
eines Friedenswerkes haben. Es kommt darauf an, von vornherein festzustellen, daß Fürst 
Bismarck, wenn er an seinem Teile ernst und gewissenhaft die Hand zum Frieden bietet, damit 
nur erfüllt, was er iumitten des lebhaflesten Kampfes jederzeit klar und bestimmt verkündet 
hatte . Wenn in dem Geiste des lronprinzkichen Schreibens vom 10. Juni d. J. und der 
in demselben bezeichneten Voraussetzungen Fürst Bismarck jetzt in vorbereitende Erörterungen 
mil einem Vertrauensmann des Papstes über die möglichen ersten Schritle zur Anbahnung 
eines Ausgleichs auf dem Boden der Thatsachen eingekreten ist, so steht dies nach obigen Andeu- 
tungen in vollem Einklange mitl seiner bisherigen Gesamlauffassung der kirchlichen Aufgaben 
der Regierung.“ 
Den Inhalt und Gang der Kissinger Verhandlungen von 1878 brachte erst ein 
Beschluß des preußischen Staatsministeriums vom 17. März 1880 zur allgemeinen 
Kenntnis durch eine Veröfsentlichung vom 12. April 1880. Diese Emhüllung besagte: 
„Die urfprünglichen Franchifchen Vorbedingungen, auf Grund deren vor zwei Jahren die 
ersten Vorbesprechungen des Reichskanzlers mit dem Nunzius Masella eingeleilet wurden, de- 
ruhlen nuf dem Gedanken, daß beide Teile durch thatsächliche Zugeständnisse auf dem Gebiele 
des praktischen Lebens eine Annäherung versuchen sollten. Als solche Zugeständnisse wurden da- 
mals bezeichnet auf römischer Seite die Anerkennung der Anzeigepflicht beider Anstellung von Geill- 
lichen, auf preußischer Seite die Wiederherstellung des diplomatischen Verlehrs. Dieses Programm 
schien beim Beginn der Kissinger Besprechungen der Genehmigung beider Teile sicher zu sein.“ 
Der Grund, warum gleichwohl die damals von beiden Seiten erhoffte Verstän- 
digung ausblieb, war ein sehr einfacher. Der Kardinal-Staatssekretär Franchi haite 
nämlich durch Masella das Zugeständnis der Anzeigepflicht an den Staat gemacht, 
welches seit fünf Jahren von der in der katholischen Kirche herrschenden jesuitischen 
Partei als gänzlich unmöglich verweigert worden war, und Frauchi hatte dagegen 
vom Staate nichts verlangt, als die Wiederherstellung der preußischen Gesandtschaft in 
Rom. Da ereilte Franchi das Unglück, welches schon so viele maßvolle Politiker der 
Kurie betras, die den Jesuiten in der Versöhnlichkeit gegen die staatliche Gewalt zu 
weit gingen: Franchi starb urplötzlich am 1. August 1878. 
Der vom Papste an Franchis Stelle ernannte Staatssekretär Kardinal Nina 
stand der jesuitischen Partei, wie die sofortige Stockung der Verhandlungen mit Preußen 
erraten ließ, anscheinend erheblich näher als sein unglücklicher Vorgänger Franchi. 
Vorerst aber trieb noch der Papst selbst seinen neuen Staatssekretär dazu an, die Bahn 
der Verständigung weiter zu beschreiten. Denn am 27. August 1878 schrieb Papf 
Leo an Nina: 
 
	        

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