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Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe
Titel:
Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1817
1836
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1821
Titel:
Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821.
Bandzählung:
5
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1821
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Landtags-Verhandlungen - Beschluß
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Sieben und neunzigste Sitzung am 17ten April 1821.
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
  • Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)
  • Regierungs-Blatt Nummer 19. (19)
  • Landtags-Verhandlungen - Beschluß
  • Fünf und neunzigste Sitzung am 16ten April 1821.
  • Sechs und neunzigste Sitzung am 16ten April 1821 Nachmittags.
  • Sieben und neunzigste Sitzung am 17ten April 1821.
  • Acht und neunzigste Sitzung am 17ten April 1821 Nachmittags.
  • Neun und neunzigste Sitzung am 13ten April 1821.
  • Hundertste Sitzung am 19ten April 1821.
  • Hundert und erste Sitzung am 21sten April 1821.
  • Beylage 1. zu No. 19. des Regierungs-Blatts.
  • Beylage 2. zu No. 19. des Regierungs-Blatts.
  • Bekanntmachung über den Abschluß des Drucks der Landtags-Protokolle im Regierungs-Blatt. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 20. (20)
  • Regierungs-Blatt Nummer 21. (21)
  • Regierungs-Blatt Nummer 22. (22)
  • Regierungs-Blatt Nummer 23. (23)
  • Regierungs-Blatt Nummer 24. (24)
  • Regierungs-Blatt Nummer 25. (25)
  • Regierungs-Blatt Nummer 26. (26)
  • Regierungs-Blatt Nummer 27. (27)
  • Regierungs-Blatt Nummer 28. (28)
  • Regierungs-Blatt Nummer 29. (29)
  • Regierungs-Blatt Nummer 30. (30)
  • Regierungs-Blatt Nummer 31. (31)
  • Regierungs-Blatt Nummer 32. (32)
  • Regierungs-Blatt Nummer 33. (33)
  • Regierungs-Blatt Nummer 34. (34)
  • Regierungs-Blatt Nummer 35. (35)
  • Regierungs-Blatt Nummer 36. (36)
  • Regierungs-Blatt Nummer 37. (37)
  • Regierungs-Blatt Nummer 38. (38)
  • Regierungs-Blatt Nummer 39. (39)
  • Regierungs-Blatt Nummer 40. (40)
  • Regierungs-Blatt Nummer 41. (41)
  • Regierungs-Blatt Nummer 42. (42)
  • Regierungs-Blatt Nummer 43. (43)
  • Regierungs-Blatt Nummer 44. (44)
  • Regierungs-Blatt Nummer 45. (45)
  • Regierungs-Blatt Nummer 46. (46)
  • Regierungs-Blatt Nummer 47. (47)
  • Inhalts-Verzeichniß der in dem Großherzogl. S. Weimar-Eisenachischen Regierungs-Blatte vom Jahre 1821 erschienen Landtags-Verhandlungen.

Volltext

432 
gelegt werden moͤge, was mit dieser Summe 
bewirkt worden. 
Bey 6. wurden zwar Zweifel darüber 
erhoben: ob diese Anforderung jetzt noch, 
und nachdem immittelst so manche neue Ver- 
wllligung zum Besten Großherzoglicher Kam- 
merkasse eingetreten sey, statt finden konne 2. 
Da man sich jedoch überzeugte, daß die De- 
putation der alten Lande im Jahre 1816. 
diese Vergütung ausdrücklich zugesichert ha- 
be, und daß später bey keiner der neueren 
Verwilligungen solche in Anrechnung gebracht 
worden, so wurde durch überwiegende Stim- 
menmehrheit deren Aufnahme in den Aus- 
gabe-Etat, zugleich aber auch der Antrag 
beschlossen, daß Nachforderungen dieser Art 
künftig nicht mehr eintreten möchten. 
Alle Summen, welche hiernach und nach 
den früheren Beschlüssen des Landtags als 
neue Verwilligungen erscheinen, wurden nun 
sofort in ein Eremplar des neu umgearbeite- 
ten Hauptlandschaffts -Kasse-Etats aufge- 
nommen; die Sitzung aber nach 10 Uhr 
Abends geschlossen. 
Sieben und neunzigste Sitzung, 
den 17ten April 1821. 
Gegenwaͤrtig 25. Abgeordnete. 
Der Vortrag des hoͤchsten Decretes vom 
roten April 1821., den Entwursf ei— 
ner allgemeinen Zunftordnung be- 
treffend (Beyl. C. 6.) und die darüber an- 
gestellten Berathungen füllten den größten 
Theil der heutigen Sitzung aus. Aus den 
verschiedenen Discussionen gieng die groHe 
Schwierigkeit hervor, ein solches, in alle 
Verhältnisse des bürgerlichen Vereins so tief 
eingreifendes Gesetz für alle so sehr von 
einander verschiedenen einzelnen Landestheile 
gleich passend zu entwerfen. Wenn solches 
daher vom Landtage auch noch jetzt als ein 
wohl gelungenes Werk anerkannt wurde, 
so war es doch nicht möglich, es für ein 
vollkommenes und über alle Bemerkungen 
erhabenes zu erklären. 
Die endlich auf jenes höchste Decret ge- 
faßten Beschlüsse ergiebt die deßhalb erstat- 
tete Erklárungsschrift (Beyl. D. 6.) 
In Beziehung auf den landschafftli- 
chen Kassen-Etat wurde noch Einiges 
über die aus landschafftlichen Mitteln zu 
zahlenden Auslösungen und Remune- 
rationen besprochen; sodann aber wur- 
den folgende Gegenstände vorgetragen: 
1) eine Beschwerde des Tischlermei- 
sters Pechmann zu Schmieritz wider 
die Tischler-Innung zu Neustadt Fol we- 
gen verweigerten Aufdingens eines Lehrlings, 
— des Befehls Großherzogl. Landes-Direc- 
tion ungeachtet; — dieses Anbringen mußte 
nach F. 112. des Grundgesetzes zurück ge- 
wiesen werden; 
2) eine Vorstellung der Schuhmacher- 
Innung zu Ilmenau, daß à) ihr w#- 
der Schaugelder gestattet und b) gegen aus- 
ländische Meister Retorsion eintreten möge; 
3) Beschwerde eines Müllers zu Stadt- 
Sulza, wegen des bey ausländischen Mahl- 
gästen eintretenden Zolls; 
4) ein Antrag, daß an Dörfer nicht 
die Erlaubniß zu Jahr= und Viehmärkten 
ertheilt werden möge. 
Zu 2 — 4. wurde beschlossen, sich, den 
Anträgen gemäß, jedoch bey 2. nur na 
dem Gesuche unter b. in der Intercessional= 
Schrift zu verwenden. 
Endlich kamen noch zwey höchste Decrete 
in Vortrag: 
1) vom 2# ten April 1821., die neue 
Post-Ordnung betreffend (Beyl. E. 
6.) auf die Erklärungsschrift vom Sten Jan. 
1821. (S. S3. dieser Bl.) — wobey sich 
nichts weiter zu erinnern fand; 
2) vom 13ten Upril 1821. die Lanr-
	        

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