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Das Goldene Buch des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Das Goldene Buch des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende.

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe
Title:
Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1817
1836
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1827
Title:
Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827.
Volume count:
11
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1827
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
Bekanntmachung des Gesetzes über die stillschweigenden Hypotheken in den Aemtern Dermbach, alt-Fuldaischen Antheils, und Geisa mit Wenigentaft, vom 26. Januar 1827.
Volume count:
11
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Das Goldene Buch des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende.
  • Title page
  • Zum Eingang.
  • Das Ehrenkomitee des Goldenen Buches.
  • Das deutsche Staatswesen an der Jahrhundertwende.
  • Bild: "Seine Majestät Kaiser Wilhelm II".
  • Widmung von Seiner Majestät Kaiser Wilhelm II.
  • Regenten des Staatswesens.
  • Gemälde Ihrer Majestät die Kaiserin Auguste Viktoria.
  • Fortsetzung Regenten.
  • Das Staatswesen, die Staatsmänner und Parlamentarier.
  • Deutschlands Wehrstand.
  • Das deutsche Kolonialwesen.
  • Das staatliche Verkehrswesen: Die Post und Telegraphie, die Eisenbahn, die Wasserstrassen des Binnenlandes und der Kaiser-WIlhelmkanal.
  • Die deutsche Wissenschaft an der Jahrhundertwende.
  • Die Theologie im letzten Viertel des Jahrhunderts.
  • Die Philosophie und die Aesthetik.
  • Die Rechtswissenschaft, die Volkswirtschaftslehre und die Statistik.
  • Die Heilwissenschaften an der Jahrhundertwende.
  • Die deutsche Geschichtsschreibung, Kulturgeschichte und Archäologie.
  • Die Philologie, die Sprachforschung und die Litteraturgeschichte.
  • Erziehung und Unterricht.
  • Die Astronomie, die Physik, die Meteorologie und die Chemie.
  • Unser Wissen vom Erdball, und seinen Bewohnern.
  • Die Physiologie, Botanik und Zoologie.
  • Das Wirtschaftsleben des Deutschen Volkes an der Jahrhundertwende.
  • Die berufliche und soziale Gliederung des Deutschen Volkes.
  • Die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft.
  • Der Bergbau und das Hüttenwesen.
  • Die technischen Wissenschaften und ihre Meisterwerke.
  • Die Grossindustrie.
  • Schiffsbau und Schiffahrt.
  • Handel und Gewerbe.
  • Das deutsche Kunstgewerbe.
  • Die deutsche Kunst an der Jahrhundertwende.
  • Die bildenden Künste: Malerei, Bildhauerei, und Baukunst.
  • Die Malerei von Richard Muther.
  • Die Bildhauerei von Adolf Rosenberg.
  • Die Baukunst von Adolf Rosenberg.
  • Persönlichkeiten der bildenden Künste: Malerei, Bildhauerei und Baukunst.
  • Die deutsche Dichtkunst.
  • Die deutsche Tonkunst.
  • Die Schauspielkunst.
  • Vollbilder zur Abteilung Kunst.
  • "Das Deutsche Meer", Gemälde von Andreas Achenbach. (Photographie)
  • "Das Mädchen am Strande", Oelstudie von Hans v. Bartels.
  • "Poesie und Malerei", Gemälde von Arnold Böcklin. (Photographie)
  • Eine Studie zum Gemälde: "Schuldig" von Ferdinand Brütt.
  • "Maria", Gemälde von Adolf Echtler.
  • "Am Wasser", Zeichnung von Wilhelm Feldmann.
  • "Genesung", Zeichnung von Walther Firle.
  • "Eine Holsteinische Viehweide", Zeichnung von Oskar Frenzel.
  • "Frühmorgen in der Rominter Heide", Gemälde von Richard Friese.
  • Zeichnung von Eduard Grützner.
  • "Die Katharinenkirche in Hamburg", Zeichnung von Peter Halm.
  • "Vor dem Gnadenbilde in Kevelaer", Gemälde von Arthur Kampf. (Photographie)
  • "Die Opferkerzen", Gemälde von Hermann Kaulbach. (Photographie)
  • "Christus im Olymp", Kolossalgemälde von Max Klinger.
  • "Eine Reiterattacke", Gemälde von Georg Koch.
  • "In der Kirche", Gemälde von Wilhelm Leibl.
  • Fürst Bismarck im 80. Lebensjahre", Gemälde von Franz . Lenbach. (Photographie)
  • "Der Philosoph", Zeichnung von Max Liebermann.
  • "Der deutsche Herold", Reiterstatur auf dem Reichstagsgebäude in Berlin von Rudolf Maison.
  • Ehrengabe der Königl. Akademie der Künste an Prof. Reinhold Begas. Originalzeichnung von Adolf v. Wenzel.
  • "Eine Fischerflottille", Gemälde von Hans Petersen. (Photogahie)
  • "Die Saga, den Weisheitsworten des Riesen Mimir lauschend", Monumentale Gruppe im Palazzo zu Rom von Hermann Prell.
  • "Unter den Arkaden in München", Zeichnung von Rene Reinicke.
  • "Eine Volksweise", Zeichnung von Fritz Simm.
  • "Am Allerseelentag", Gemälde von Franz Skarbina.
  • „Luzifer“, Gemälde von Franz Stuck.
  • „Mutter und Kind“, Gemälde von Hugo Vogel.
  • „1870. Ein Velarium“, Gemälde von Anton v. Werner.
  • Biographien. (alph. Reihenfolge)
  • Biographien - A
  • Biographien - B
  • Biographien - C
  • Biographien - D
  • Biographien - E
  • Biographien - F
  • Biographien - G
  • Biographien - H
  • Biographien - I
  • Biographien - J
  • Biographien - K
  • Biographien - L
  • Biographien - M
  • Biographien - N
  • Biographien - O
  • Biographien - P
  • Biographien - R
  • Biographien - S
  • Biographien - T
  • Biographien - U
  • Biographien - V
  • Biographien - W
  • Biographien - Z

Full text

63 
. 50. 
8. Anzeige der Wahl d. der betreffenden Behoͤrde. 
Zugleich zeigen die Wahlvorsteher der städtischen Districte dem 
Magistrate, die Ortsvorsteher der Flecken und Dörfer dem Amte die 
erfolgte Wahl an, und diese Belörden fertigen eine Liste aller ernann- 
ten Wahlmänner, so wie derer, welche von Amtswegen Wahlmänner 
sind, ihres Stadt= oder Amts-Bezirkes an, welche sie an die Kreis- 
direction einsenden. 
Für die Städte Braunschweig, Wolfenbüttel und Helmstedt ist 
eine solche Mittheilung an die Kreisdirection nicht erforderlich. 
. 51. 
9. Erloͤschen des Wahir hes der Wahlmänner. 
Sobald die Wahlmänner die Abgeordneten und deren Stellver- 
treter aus ihrer Standes-Classe, so wie die zu dem gemeinschaftlichen 
Wahl-Collegium der drei Standes-Classen abzuordnenden Wahlmän- 
ner auf eine gültige Art gewählt haben, erlischt ihre Wahlberechtigung, 
und zu jeder neuen Wahl müssen neue Wahlmänner ernannt werden. 
Ausgenommen sind die Fälle, wo eine gültige Wahl keine Folge 
hat; in diesen sind dieselben Wahlmänner zu der Wahl berufen, und 
der Präsident setzt einen neuen Wahltag an. 
Diese ausgenommenen Fälle sind: 
1) wenn Vater und Sohn zugleich als Abgeordnete gewählt sind; 
2) wenn Jemand zum Abgeordneten von mehreren Wahl-Collegien 
ernannt ist; 
3) wenn der Ausschuß oder die Ständeversammlung vor Eröffnung 
des Landtages entweder die von einem Abgeordneten vorge- 
brachten Ablehnungsgründe für genügend erklärt, oder die Aus- 
schließung eines Abgeordneten als Strafe verfügt; 
4) wenn Staatsbeamte, active Militairs, Geistliche oder Schul- 
diener als Abgeordnete gewählt werden, und die Landesregie- 
rung ihnen die Erlaubniß, die Wahl anzunehmen, versagt. 
Sobald der ständische Ausschuß ersieht, daß Vater und Sohn zu 
Abgeordneten gewählt sind, wird er dieselben auffordern, sich binnen 
drei Tagen darüber: wer von ihnen die Wahl annehmen wolle? zu 
erklären, und Falls diese Erklärung nicht eingeht, davon dem Staats- 
ministerium Anzeige machen, welches statt des Sohnes, oder sonst statt 
des Zurücktretenden, einen andern Abgeordneten wählen läßt. 
Den von mehreren Wahl-Collegien gewählten Abgeordneten for- 
dert der Ausschuß auf, sich darüber binnen drei Tagen zu erklären: 
welche Wahl er annehmen wolle? — bestimmt, Falls diese Erklärung 
nicht erfolgt, für welches Wahl-Collegium der Abgeordnete die Wahl
	        

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