Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1838
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838.
Bandzählung:
22
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Albrecht’sche private Hof-Buchdruckerei
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1838
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 14.
Bandzählung:
14
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
Bekanntmachung der Verordnung vom 15. Juna 1838, das Verfahren bei Kontraventionen gegen die Postordnung vom 26. November 1819 betreffend.
Bandzählung:
34
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Bekanntmachung der Verordnung vom 15. Juna 1838, das Verfahren bei Kontraventionen gegen die Postordnung vom 26. November 1819 betreffend. (34)
  • Bekanntmachung, Aufhebung einer Bestimmung des Preußischen Ministeriums des Inneren und der Polizey in Berlin, hinsichtlich der Kontrole über die Reisen der Studirenden in den Königl. Preußischen Staaten vom 3. Januar 1834. (35)
  • Bekanntmachung, das im §. 106 des Gesetzes über die Heimathsverhältnisse vom 11. April 1833 von einem Brautpaare erforderte Zeugniß soll den Königlich Preußische Unterthanen gegenüber ferner nicht verlangt werden. (36)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)

Volltext

Kegierungs- Blatt 
fuͤr das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
Weimar 1838. Nummer 14. 7. November. 
  
  
  
Bekannutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl wird die nachstehende Verordnung und Instruk- 
tion für die zum Polizey-Dienste kommandirten Unteroffiziere und die Polizey- 
Beamten, zur Ueberwachung der geseblich festgestellten Postgerechtsame, zur 
öffentlichen Kenntniß und Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Weimar den 29. Oktober 1838. 
Großherzoglich Süöchsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Um den Schutz gegen Beeinträchtigungen, welcher Unserem Postwesen 
in der Verordnung vom 31. Dezember 1816 zugesichert und durch die Post- 
ordnung vom 26. November 1819 näher bestimmt worden ist, mit der er- 
sorderlichen Wirksamkeit eintreten zu lassen, haben Wir — nachdem die Ge- 
neral-Direktion Unserer Lehensposten mit ihren Anträgen darüber vernommen 
worden — beschlossen, bezüglich als Nachtrag zu der Verordnung vom 7. 
April 1887, den Dienst des Großherzoglichen Militärs zur Unterstützung 
(25)
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.