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Kaiser Wilhelm II. Aus meinem Leben 1859-1888.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Kaiser Wilhelm II. Aus meinem Leben 1859-1888.

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1846
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
30
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Albrecht’sche private Hof-Buchdruckerei
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1846
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Inhalt.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Kaiser Wilhelm II. Aus meinem Leben 1859-1888.
  • Cover
  • Skizze des Prinzen Wilhelm von Preußen von A. von Menzel. 1873.
  • Title page
  • Anmerkungen.
  • Widmung
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Königin Victoria von Großbritannien. 1855. Nach einem Aquarell von F. X. Winterhalter.
  • Prinzessin Victoria von Großbritannien (spätere Kaiserin Friedrich) als Braut. Nach einem Gemälde von F. X. Winterhalter.
  • Kindheit.
  • I. Erste Jugenderinnerungen.
  • II. Mein Elternhaus.
  • III. Erziehung und Unterricht.
  • IV. Im Paradies von Cannes.
  • V. Der Deutsch-Französische Krieg.
  • VI. Bis zum ersten Schulexamen.
  • VII. Besuch in Wien.
  • VIII. Bis zur Einsegnung.
  • IX. Meine Einsegnung.
  • Kronprinzessin Victoria von Preußen (spätere Kaiserin Friedrich) mit Prinz Wilhelm. 1875.
  • Dr. Georg Hinzpeter. 1869.
  • Der alte Kaiser und die Seinen.
  • I. Kaiser Wilhelm I.
  • II. Kaiserin Augusta.
  • III. Kaiser Wilhelms Tochter.
  • IV. Die Umgebung.
  • Auf dem Gymnasium zu Kassel.
  • I. Ziele und Absichten.
  • II. Ein kurzer Übergang.
  • III. Auf der Schulbank.
  • IV. Der Abschluß.
  • V. Ereignisse des Jahres 1877.
  • Student in Bonn.
  • I. Übersiedlung nach Bonn.
  • II. Das Studium.
  • III. Geselliger Verkehr.
  • IV. Das Leben am Rhein.
  • V. Ereignisse der Zeit.
  • VI. [Abschluß des Studiums, Hoffnungen und Entwürfe, "Hinein in die Kompagnie!"]
  • Ereignisse und Erlebnisse 1880-1888.
  • I. Dienst im Heere.
  • II. Vermählung.
  • III. Freunde und Vertraute.
  • IV. Ausbildung in der Zivilverwaltung.
  • V. Der Kulturkampf.
  • VI. Erinnerungen an England.
  • VII. Meine Beziehungen zur Marine.
  • VIII. Erinnerungen an Österreich-Ungarn.
  • IX. Erinnerungen an Rußland.
  • X. Die Krankheit meines Vaters.
  • XI. Mein Eintreten für die Stadtmission.
  • XII. Der Tod meines Großvaters.
  • Die neunundneunzig Tage.
  • I. Thronwechsel.
  • II. Heimkehr des kranken Kaisers.
  • III. Kabalen und Intrigen.
  • IV. Besuch der Königin Victoria.
  • Letzte Truppenschau Kaiser Friedrichs III. im Schloßpark zu Charlottenburg. 29. Mai 1888. (X Prinz Wilhelm von Preußen als Brigadekommandeur). Nach einem Gemälde von C. Koch.
  • Kaiser Friedrich III. auf dem Sterbebett. Nach einer Zeichnung von A. von Werner.
  • V. Übersiedlung nach Potsdam.
  • VI. Staatspolitische Vorgänge.
  • VII.
  • Anhang. [Dokumente. Nr. 1. - 19.]
  • Register.
  • Verzeichnis der Tafeln.
  • 1. Skizze des Prinzen Wilhelm von Preußen von A. v. Menzel. 1873.
  • 2. Königin Victoria von Großbritannien. 1855.
  • 3. Prinzessin Victoria von Großbritannien (spätere Kaiserin Friedrich) als Braut.
  • 4. Kronprinzessin Victoria v. Preußen mit ihrem ältesten Sohn (späterer Kaiser Wilhelm II.). Mai 1859.
  • 5. Kronprinz Friedrich Wilhelm (späterer Kaiser Friedrich III.) mit Gemahlin. Januar 1858.
  • 6. Kronprinz Friedrich Wilhelm und Prinz Wilhelm von Preußen in schottischer Tracht auf Schloß Balmoral in Schottland.
  • 7. Prinz Wilhelm von Preußen im Alter von 2 Jahren. 1861.
  • 8. Prinz Wilhelm von Preußen im Alter von etwa 4. Jahren.
  • 9. Prinz Wilhelm von Preußen als Lieutenant. 1869.
  • 10. Prinz Wilhelm von Preußen als Schüler. 1874.
  • 11. Kronprinzession Victoria von Preußen (spätere Kaiserin Friedrich) mit Prinz Wilhelm. 1875.
  • 12. Dr. Georg Hinzpeter. 1869.
  • 13. Prinz Wilhelm von Preußen als Bonner "Borusse". 1877.
  • 14. Prinz Wilhelm von Preußen mit Gemahlin. 1881.
  • 15. Prinz Wilhelm von Preußen auf der Bärenjagd in Rußland. 1886.
  • 16. Kaisertage in Homburg v. d. Höhe. 1883.
  • 17. Letzte Truppenschau Kaiser Friedrichs III. im Schloßpark zu Charlottenburg. 29. Mai 1888. (X Prinz Wilhelm von Preußen als Brigadekommandeur).
  • 18. Kaiser Friedrich III. auf dem Sterbebett. [16. Juni 1888.]
  • Verzeichnis der Tafeln.

Full text

247 
Das gleiche Verfahren ist zulässig, wenn Vergütungsbeträge von nicht mehr als 
10 Mark neben größeren Beträgen aus Anlaß desselben Schadenfalls festzusetzen sind. 
Das Rechnungsamt hat darauf zu sehen, daß die Schadenabschätzung, soweit 
tunlich, nicht durch Gewerken geschehe, von welchen anzunehmen ist, daß sie an der 
Wiederherstellung des Gebäudes beteiligt sein werden. Das Rechnungsamt hat in 
solchem Falle, wenn ihm andere Schätzungsgewerken nicht zur Verfügung stehen, 
das Rechnungsamt eines benachbarten Bezirks um die Abordnung verpflichteter Ge— 
werken zu ersuchen. 
Die Aufforderung zu persönlichem Erscheinen bei der örtlichen Besichtigung 
ist an den Versicherten spätestens bei dem Beginne des Geschäfts zu richten und 
zwar tunlichst durch Vermittelung des Gemeindevorstands. Erscheint ein Versicherter 
oder ein zu dessen Vertretung Berechtigter nicht, so ist dennoch mit der Besichtigung 
und Schätzung vorzugehen. 
Wird ein Anspruch auf Vergütung solcher Schäden erhoben, die durch einen 
kalten (nicht zündenden) Blitzschlag herbeigeführt sein sollen, so ist die örtliche Be- 
sichtigung erst anzuordnen, wenn zuvor — und zwar an Orten, die nicht Sitz 
des Rechnungsamts sind, durch den Gemeindevorstand — festgestellt ist, daß nach 
ersichtlichen Spuren ein Blitzschlag stattgefunden hat. 
8 38. 
Zu 88 63, 67, 68 des Gesetzes. 
Von dem Rechnungsamt und dem Gemeindevorstand ist darauf hinzuwirken, 
daß unter den Trümmern oder im Brandschutte vorhandene noch verwertbare Teile 
gereinigt, gesammelt und, nach den einzelnen Gebäuden gesondert, bis zur Ermitte- 
lung der Vergütung unter Aufsicht oder in Verwahrung genommen werden. 
Die Kosten der Aussonderung, des Reinigens und Fortbewegens solcher Gegen- 
stände gehören zu den vom Versicherten zu tragenden Aufräumungskosten. Werden 
aber von den Sachverständigen noch Trümmer oder Brandschutt vorgefunden, die 
der Schadenermittelung hinderlich sind, so hat der Versicherte auf Verlangen sofort 
für die Beseitigung des Hindernisses zu sorgen. Die hierdurch erwachsenden Kosten 
werden als Schadenvergütung in Ansatz gebracht, soweit sie nicht nach den Be- 
stimmungen in §§ 67, 68 des Gesetzes auf den Wert loser, noch brauchbarer Ge- 
bäudeteile anzurechnen sind.
	        

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