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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1853
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
37
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Albrecht’sche private Hof-Buchdruckerei
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1853
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 32.
Volume count:
32
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Ministerial-Bekanntmachung, das Statut und die Koncessions-Urkunde der Weimarischen Bank betreffend.
Volume count:
102
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Statut der Weimarischen Bank.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Tabelle III. Nachweisung der Tilgung eines Kapitals von 100 Thalern innerhalb 36 ½ Jahren durch eine Rente von 5 % in halbjährlichen Terminen Zahlbar.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

Allgemeines ũber Stellungsbau 601 
  
  
Fällen als Vorbereitung das Vermessen der Feuerstellungen und 
die unauffällige Anlage von Munitions= und Mannschafts. 
unterständen. Ausgebaute Geschützstände werden leicht vorzeitig erkannt. 
Die Erdbeobachtungsstellen, die in ausreichender Zahl vorzubereiten 
sind, sind besonders sorgfältig zu verbergen und, soweit möglich, bombensicher auszu- 
bauen. Massierung ist zu vermeiden. Beobachtungsstellen in der Linie der Infanterie 
oder dicht dabei werden meist vorzeitig zerstört. Die wichtigsten Beobachtungsstellen 
müssen daher so weit zurückliegen, daß sie dem gegen die vordere Stellung gerichteten 
Arttilleriefeuer entzogen sind. 
Für den Einsatz von Verstärkungen an Artillerie sind Vorkehrungen zu 
treffen, in erster Linie für Befehls= und Beobachtungsstellen. Die Wechselstellungen 
können hierfür verwertet werden. 
Befehlsstellen siehe Ziff. 21, Berbindungen Ziff. 23. 
Jede Batterie sowie die Befehls= und Beobachtungsstellen sind unauffällig zur 
Nahverteidigung einzurichten. 
20. Für die Minen werfer sind ähnliche Anlagen erforderlich wie für die 
Arrtillerie. Die Art der Aufstellung entspricht der der Maschinengewehre, also schach- 
brettförmig gegliedert und verteilt. Zusammenfassung in Gruppen muß erleichtert sein. 
Stellen, die voraussichtlich viel Feuer erhalten, sind zu vermeiden, unauffällige Wechsel- 
stellungen besonders wichtig. 
Die zur Sturmabwehr eingesetzten leichten Minen werfer sind so weit rück. 
wärts einzubauen, daß sie dem auf dem vorderen Teil der Kampfzone liegenden feind- 
lichen Artilleriefeuer entzogen sind. 
Dagegen müssen die zum Wirkungsschießen gegen die feind- 
lichen Anlagen bestimmten Minenwerfer (vorwiegend mittlere oder 
schwere) so weit vorn in Stellung gebracht werden, daß die Ziele auf günstiger Schuß- 
entfernung liegen. 
Ein schuß- und bombensicherer Einbau der Minenwerfer ist sehr zeitraubend. Zu- 
dem werden die Stellungen, wenn die Werfer feuern, vom Feinde meist bald erkannt 
und zerstört. Die Anlage vieler, wenn auch schwächerer Stände — vielfach offen — ist 
daher einer geringeren Anzahl starker Stände vorzuziehen. In der Beweglichkeit 
ist der Hauptschutz gegen das feindliche Artilleriefeuer zu suchen. 
VI. Sonstige Anlagen. 21. Die Befehlsstellen sind in schuß= oder besser 
bombensicherer Bauart herzustellen. Sie sollen so liegen, daß die Führer dauernd nach 
vorwärts-rückwärts und seitwärts zu den nächsten Befehlsstellen und über das Um- 
gelände Übersicht haben oder wenigstens durch Meldegänger Verbindung halten können. 
Auf Unterbringung von Späh= und Stoßtrupps in der Nähe der Befehlsstellen ist 
Rücksicht zu nehmen. 
22. Für Beobachtungsoffiziere der höheren Stäbe sind Beobachtungsfern- 
warten an geeignete Punkte vorzuschieben. 
23. Der Ausbau der Befehls-= und Nachrichtenverbindungen 
sowie der Alarmierungseinrichtungen bedarf sorgfältig erwogener Maß- 
nahmen. 
Zahlreiche Fernsprechnetze werden gebraucht. Für die Leitungen haben 
sich offene, nicht zu tiefe Kabelgräben am besten bewährt. Die Vermittlungsstellen er- 
fordern möglichst bombensicheren Einbau. 
Außerdem sind für F. T.-BVerkehr der Land= und für die Fliegerstationen, 
für Signalverbindungen und für Erdtelegraphie besondere Unterstände 
notwendig (meist in der Nähe der Stäbe). 
Vergleiche im übrigen Sammelheft der Vorschriften für den Stellungskrieg, Heft 9. 
24. Der Ausbau des Straßen= und Bahnnetzes ist beim Stellungs- 
bau für das Heranschaffen von Munition, Verpflegung, Baustoffen usw. von ausschlag- 
gebender Bedeutung.
	        

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