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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1854
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
38
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlau
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1854
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 43.
Volume count:
43
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Ministerial-Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb einer Agentur der Stettiner Feuerversicherungs-Gesellschaft im Großherzogthum betreffend.
Volume count:
178
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 2. Abtheilung.
  • Von der Teilung der Lande bis zur Erwerbung der Kurwürde.
  • Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
  • Vom Anfall der Kurwürde bis zur albertinisch-ernestinischen Teilung und dem Tode Albrechts des Beherzten.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
  • Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.
  • Friedrich der Weise. Reformation. Bauernkriege.
  • Johann der Beständige.
  • Johann Friedrich der Großmütige.

Full text

— 1073 — 
kaum glaublich halten wird, nur zweimal offiziell gesehen, einmal auf 
seinem Schlosse zu Lochau und das andere Mal 1521 zu Worms 
auf dem berühmten Reichstag. 
Die Vorladung nach Rom, die Luthern, wie erzählt, im August 1518 
geworden war, entsprach also niemandes Interesse, als dem der Röm- 
linge, die Luther sicher nicht lebend wieder aus der Stadt des Heiligen 
Petrus hinweggelassen haben würden. Dagegen empfand es Kurfürst 
Friedrich als einen Eingriff in seine landesherrlichen Rechte, daß man 
einen Professor seiner Universität ohne ihn zu fragen nach Rom vorlud. 
Hatten darum Ernst und Albrecht, sein Vater und sein Oheim, so 
energisch gegen alle diese römischen Eingriffe Widerspruch geleistet? 
Auch die Universität erhob ihre Stimme. Und so legte Friedrich der 
Weise ernstlichen Einspruch gegen die Vorladung Luthers nach Rom 
ein; der Papst aber, gesonnen, die Kandidatur des spanischen Karl 
nicht zu unterstützen und wohl bewußt des alten geheimen Gegen- 
satzes zwischen den Ernestinern und den Habsburgern, hatte keine 
Ursache, den Kurfürsten zu reizen. Er bewilligte also, daß Luther 
vor dem schon genannten Thomas de Vio, dem päpstlichen Kardinal- 
legaten für den augsburger Reichstag, in Augsburg vor Zeugen ein 
Verhör bestehen sollte. So ging Luther, geschützt durch das Ansehen 
seines Kurfürsten, nach Augsburg, erhielt sogar nachher einen kaiser- 
lichen Geleitsbrief, war aber freilich im Innern überzeugt, daß er 
doch wohl nicht davonkommen werde. Er langte da am 7. Oktober 
an und sah sich von manchem bedeutenden Manne herzlichst empfangen, 
wie z. B. von dem berühmten Humanisten und Ratsherrn Konrad 
Peutinger, dem Kanonikus Langemantel u. a. Seine Unterkunft fand 
er im Karmeliterkloster, und zwar wohlwollend ausgenommen durch 
dessen Prior Johann Frosch. Es ist bekannt, daß der hochmütige 
Kardinal, der dem Dominikanerorden angehörte und schon darum 
Luther nicht objektiv begegnen konnte, trotz der ansänglichen Demut 
des Augustiners nicht vorwärts mit ihm kam und sich wider Willen, 
obgleich er nur die sechs Buchstaben revoco (ich widerrufe) von 
ihm verlangte, sich in eine Disputation mit ihm hineingezogen sah. 
Schließlich, als man beim dritten Besuche Luthers, nachdem dieser dem 
Kardinal auch noch eine schriftliche Rechtfertigung eingehändigt hatte, 
ein Schriftstück, das uns einen wohlthuenden Blick in die ernst em- 
Sturmhoefkelr, Geschichte der sächsischen Lande. 68
	        

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