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Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1857
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857.
Bandzählung:
41
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1857
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 7.
Bandzählung:
7
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
Ministerial-Bekanntmachung, das Erfindungs-Patent auf einen neu konstruirten Ofen betreffend.
Bandzählung:
21
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Ministerial-Bekanntmachung, das Erfindungs-Patent auf einen neu konstruirten Ofen betreffend. (21)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Erfindungs-Patent auf ein Gewebe, ,,Tuchleder" genannt, und eine neue Art Maschinen-Riemen, ,,Gobin'sche Maschinen-Riemen" genannt, betreffend. (22)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Aufhebung des Verbotes zur Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Zollvereins betreffend. (23)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Neuwahl eines Landtags-Abgeordneten betreffend. (24)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Aufhebung der Königlich Hannoverschen Steuerämter an den Bahnhöfen zu Nienburg und Verden, vom 1. März d. J. an, betreffend. (25)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Ermächtigung des Königlich Sächsischen Nebenzollamtes I. zu Klingenthal zum Begleitscheinwechsel mit dem Herzoglichen Haupt-Steueramte zu Altenburg betreffend. (26)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Ertheilung der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen für kontrolepflichtige Getränke und Braumalzsendungen an das Stadt-Accise-Amt Vaihingen im Königreich Württemberg betreffend. (27)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Uebertragung der Verwaltung der Sporteln-Einnahme des Großherzoglichen Justiz-Amtes zu Auma an das Großherzogliche Rechnungsamt daselbst betreffend. (28)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)
  • Regierungs-Blatt Nummer 19. (19)
  • Regierungs-Blatt Nummer 20. (20)
  • Regierungs-Blatt Nummer 21. (21)
  • Regierungs-Blatt Nummer 22. (22)
  • Regierungs-Blatt Nummer 23. (23)
  • Regierungs-Blatt Nummer 24. (24)
  • Regierungs-Blatt Nummer 25. (25)
  • Regierungs-Blatt Nummer 26. (26)
  • Regierungs-Blatt Nummer 27. (27)
  • Regierungs-Blatt Nummer 28. (28)
  • Regierungs-Blatt Nummer 29. (29)
  • Regierungs-Blatt Nummer 30. (30)
  • Regierungs-Blatt Nummer 31. (31)
  • Regierungs-Blatt Nummer 32. (32)
  • Regierungs-Blatt Nummer 33. (33)

Volltext

Kegierungs-Blatt 
für da 
Großberzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 7. Weimar. 7. März 1857. 
  
  
Ministerial-Bekannutmachungen. 
I. Auf Grund böchster Genehmigung ist dem Töpfermeister Bernhard 
Böhme zu Jena, auf diesfallsiges Nachsuchen, ein Patent auf einen von ihm 
neu konstruirten Ofen, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Mini- 
sterium niedergelegten Beschreibung und Zeichnungen, auf die Dauer von fünf 
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthumes mit 
der Wirkung ertheilt worden, daß dem Patent-Inhaber ein Recht zur aus- 
schließlichen Anfertigung dieses neu konstruirten Ofens zustehe, ohne daß jedoch 
Jemand in der Anwendung bereits bekannter Theile der Erfindung beschränkt 
werden soll. 
Auch ist bei Bewilligung des Patentes — welches übrigens dann als erlo- 
schen zu betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der 
Erfindung im Großherzogthume dem unterzeichneten Staats-Ministerium nicht 
binnen Jahresfrist nachgewiesen wird — die Neuheit und Eigenthümlichkeit 
der Erfindung im Sinne der, laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 
(Regierungs-Blatt v. J. 1843 S. 13, 14, 15, 16) in den Zollvereins-Staa- 
ten bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich voraus- 
gesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 28. Januar 1857. 
Eroßberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
7
	        

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