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Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1860
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860.
Bandzählung:
44
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1860
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 22.
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
Ministerial-Bekanntmachung, die Wandlung des Großherzoglich Hessischen Neben-Zollamtes I. Klasse mit bedingtem Niederlagerechte in Worms in ein Haupt-Zollamt mit unbedingtem Niederlagerecht betreffend.
Bandzählung:
86
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)
  • Regierungs-Blatt Nummer 19. (19)
  • Regierungs-Blatt Nummer 20. (20)
  • Regierungs-Blatt Nummer 21. (21)
  • Regierungs-Blatt Nummer 22. (22)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Aufhebung des Königlich Bayerischen Haupt-Zollamtes Miltenberg und Zuweisung dieses Bezirks an das Haupt-Zollamt Aschaffenburg betreffend. (84)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Führung der Kataster von Rohrbach und Teutleben betreffend. (85)
  • Ministerial-Bekanntmachung, die Wandlung des Großherzoglich Hessischen Neben-Zollamtes I. Klasse mit bedingtem Niederlagerechte in Worms in ein Haupt-Zollamt mit unbedingtem Niederlagerecht betreffend. (86)
  • Bekanntmachung, die Taxe für Extrapost-, Courier- und Estaffetten-Pferde betreffend. (87)

Volltext

104 
III. An der Stelle des Großherzoglich Hessischen zeitherigen Neben-Zoll- 
amtes I. Klasse mit bedingtem Niederlagerechte in Worms wird daselbst vom 
1. Januar k. J. an ein Haupt-Zollamt im Innern mit unbedingtem Nieder- 
lagerechte in Wirksamkeit treten, was unter Bezug auf die Ministerial Bekannt- 
machung vom 8. September 1854 (S. 333 des Regierungs-Blattes) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 20. Dezember 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
. Thon. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf den jetzigen Preis des Hafers ist bei den Posthaltereien 
des Großherzogthumes für das Jahr 1861 die Taxe 
für ein Extrapost-Pferd auf 11 ½ Silbergroschen 
und 
für ein Courier= und Estaffetten -Pferr auf 16 ½ Silbergroschen 
für jede Meile festgestellt worden. 
Unter Bezugnahme auf §. 1 der höchsten Verordnung vom 22. Angust 1845 
wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Dezember 1860. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
  
Druck der Hef-Buchdruckerei in Weimar.
	        

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