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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1867
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867.
Bandzählung:
51
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1867
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Register

Titel:
Inhaltsverzeichniß.
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
Register

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Drittes Buch. Geschichte des Kurstaats Sachsen von 1553 bis 1806.
  • Erste Abtheilung. Geschichte Kursachsens von dem Tode des Kurfürsten Moritz bis zu dem Johann Georgs I. 1553-1656.
  • Erstes Hauptstück. Sachsen unter Kurfürst August 1553-1586.
  • 1. Äußere Verhältnisse.
  • 2. Kirchliche Verhältnisse unter Kurfürst August.
  • 3. Weltliche innere Verhältnisse unter August.
  • Zweites Hauptstück. Kursachsen vor, in und nach dem 30jährigen Kriege 1586-1656.
  • Zweite Abtheilung. Geschichte Kursachsens und seiner Nebenländer unter Johann Georgs I. Nachkommen bis zur Erhebung Sachsens zum Königreiche. 1656-1806.

Volltext

86 Kurfürst August. Postwesen. 
Die zunehmende Regsamkeit des Verkehrs gab unstreitig 
auch den Hauptanstoß dazu, daß August den ersten, freilich 
noch sehr rohen und von seinem Nachfolger sogar wieder auf- 
gegebenen Versuch zu einem Territorialpostwesen machte, indem 
die von Städten und Amtern zu haltenden Lehnklepper und 
Dienstgeschirre 1563 in Erbzins umgeschaffen und damit be- 
sondere Postboten besoldet wurden, welche die Städte und 
Amter unter einander und mit dem kurfürstlichen Hoflager in 
regelmäßige Verbindung setzten. Im Jahre 1574 wurde der 
reitende Postbote Sal. Felgenhauer mit 200 Fl. Gehalt als 
Postmeister angestellt, dem wahrscheinlich die Besorgung der 
kurfürstlichen Briefe und Pakete durch Fuß= und reitende Boten 
oblag; später wurde dazu auch das 1595 vom leipziger Rathe 
errichtete Botenamt benutzt. Der auf Languets Vorschlag ge- 
machte Versuch, eine Postverbindung mit den Niederlanden 
und Italien einzurichten, scheiterte ebenso wie die von dem 
obengenannten Roth nach allen für den Gewürzhandel wichtigen 
Plätzen beabsichtigte Einrichtung eigener Posten an dem Wider- 
stande des Reichspostmeisters v. Taxis #). 
Wie sich aus dem Bibherigen ergiebt, ragte Kursachsen damals 
nicht allein durch seinen Umfang, der nach Augusts ausehnlichen 
Erwerbungen mehr als 500 Quadratmeilen betragen haben mag, 
sondern weit entschiedener noch durch den wirthschaftlichen Zu- 
stand in seinem Innern unter den Territorien des Reichs her- 
vor. Augusts friedliche Regierung, die Blüthe des Landbaues, 
der Gewerbe und des Verkehrs, der steigende Wohlstand, die 
Niederlassung von Einwanderern, deren Gesammtzahl sich auf 
20000 annehmen läßt, die strengen Verbote gegen fremde 
Werbungen, die Besecitigung der Klöster und des Cölibats 
konnten nicht ohne wohlthätige Wirkung auf die Zunahme der 
Bevölkerung bleiben, so daß letztere wohl 1 1½ Million betragen 
mochte 2). Fehlte es auch noch an einer völligen Vermessung 
1) Von Aufkunft und Wachsthum des kursächs. Postwesens in Samm- 
lung verm. Nachr. z. sächs. Gesch. VII, 223. Die Ausbildung des Posl- 
wesens zu einem Regal gehört einer späteren Zeit an. 
2) Hunger in seinen Denktwürdigkeiten z. Finanzgesch. Sachsens
	        

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