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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1869
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869.
Bandzählung:
53
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1869
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 17.
Bandzählung:
17
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Volltext

IV. Buch, I. Kapitel. 617 
Giselberts Hennegauische Chronik ist hier im Jahre 1196 geschrieben"); im 
Jahre 1176 war der Verfasser schon etwa 25 Jahre alt. In diesem Teile seiner 
Chronik ist er überaus zuverlässig, nur nimmt er auf die Chronologie keine Rücksicht 
(der Herausgeber Wilh. Arndt, M. G. Ss. XXI. 489). Giselbert weiß von einer 
Zusammenkunft, deren Ort er aber nicht nennt; er spricht ebenfalls von dem Fußfalle 
des Kaisers (a. a. O., S. 517): Imperator cum contra Italiam nimios guerrarum 
labores in nimia suorum morte sustineret, anxius nimis et coartatus, fidelem 
et Consanguineum suum Henricum praepotentissimum ducem Saxonum, ferum 
et ferocem virum, de cuius diviciis et potentia omnes audientes mirabantur, 
se Pins adiüt (heißt hier offenbar nur: „anging“] ut ab eo auxilium haberet: et cum 
ille auxilium ei negaret, imperator ultra quam deberet pedibus illius se prostravit 
(dies deutet auf die persönliche Zusammenkunfts; sed ille in sua perdurans nequicia, 
dominum suum exaudire et ad suos pedes iacentem sprevit relevare. Giselbert. 
erschwert also das Vergehen Heinrichs noch dadurch, daß dieser den ihm zu Füßen 
gefallenen Kaiser nicht einmal aufhebt. 
Die Marbacher Annalen sprechen von der Tatsache der durch Heinrich dem 
Kaiser verweigerten Hilfe, da dieser ihm die Belehnung mit Goslar abgeschlagen 
habe (Schulausgabe S. 52). Freilich ist sonst die Autorität dieser Quelle nicht ge- 
ring; sie enthält die Chronik, die der kaiserliche Kaplan Friedrich, Propst an Er. 
Thomas in Straßburg, ergänzt, aber erst für die Jahre 1184—1200 selber gerfertigt 
hat. Die Ereignisse von 1175—76 fallen also vor sein eigenes Werk (J. Haller, 
Die Marbacher Annalen, Berlin 1912), sind an der betreffenden Stelle etwa zwanzig 
Jahre später geschrieben und auch sonst für diese Jahre voll Irrtümer'"). Es heißt 
da: [dux Saxoniae] in expeditione Italic .. ab ipso imperatore ter Cbommonitus 
venire Contempsit, sed nec nuncium nec milites in auxilium sui domini direxit. Auch 
diese Fassung würde eine persönliche Zusammenkunft Heinrichs mit dem Kaiser nicht 
unbedingt ausschließen, selbst wenn auf die panze Notiz Wert zu legen wäre. 
Ziehen wir aus allen diesen Angaben, die bis auf wenige Jahre nach den ge- 
schilderten Ereignissen zurückgehen, ein Fazit, so ist es dieses: es hat zwischen dem 
Bruch des kaiserlich-lombardischen Waffenstillstandes im Sommer 1175 und der 
Schlacht bei Legnano am 29. Mai 1176 eine Zusammenkunft zwischen Friedrich I. 
und Heinrich von Sachsen und Bayern im Alpengebiet staltgesunden. Der Kaiser 
erbat dort von seinem Vasallen ausgiebige Hilfeleistung, die ihm dieser jedoch ver- 
weigerte. Zu diesem Schlusse kommt auch Heigel (Heigel und Riezler, Das 
Herzogtum Bayern zur Zeit Heinrichs d. Löwen und Ottos I. [München 1867) S. 24); 
Haller, am letztangeführten Orte, S. 323). 
Freilich hat selbst diese Tatsache Widerspruch gefunden von seiten einer ver- 
bitterten Kritik, die schließlich mit ihren dialektischen Künsten die historische Kritik- 
selber auflösen und ad absurckum führen muß. 
Fritz Lucas führte in einer Berliner Dissertation vom Jahre 1904 „Die an- 
gebliche Zusammenkunft von Partenkirchen (1176) und der Sturz Heinrichs des 
Löwen (1180)“ an, daß die von zwei hervorragenden kaisertreuen Prälaten — den 
Erzbischösen Philipp von Köln und Wichmann von Magdeburg — beeinflußten 
Chronica Regia Coloniensis und Annales Magdeburgenses nichts von der Zusam- 
menkunft erzählen. Nun ist aber bei der Art der mittelalterlichen Chronistik mit 
ihren fast ausschließlich lokalen und persönlichen Interessen das argumentum ex 
LC,ilentio, „diese Krücke einer lahmen Forschung“, wie Scheffer-Boichorst es mit Recht 
nennt (Ann. Paderb., S. 199) von gar keinem Wert. Uberdies ist es nicht zu ver- 
wundern, daß eminent kaiserlich gesinnte Schriftsteller von dem ihren Helden recht 
demütigenden Vorgange schweigen. Die Autorität der ganz gleichzeitigen Paderborner 
Annalen sucht Klein, s. S. 622, zu erschüttern, indem er auf die der Meldung von 
der Zusammenkunft am Comersee vorhergehende falsche Nachricht hinweist:mperator 
proelium cum Lombardis committit, sed haud prospere; während doch die Schlacht 
bei Legnano nach der Hilfsverweigerung hätte gesetzt werden müssen. Aber er ver- 
schweigt, daß Scheffer-Boichorst diese Eingangsworte als einen späteren Zusatz 
nachgewiesen hat, der also die Glaubwürdigkeit der ursprünglichen Annalen in nichts 
  
  
·" T B oh. Haller, Der Sturz Heinrichs desLöwen. (Leipzig 1911), S. 308. 
½) 411 S. 389 ff.
	        

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