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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1870
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870.
Volume count:
54
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1870
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
Ministerial-Bekanntmachung, zulässige Kapitalanlagen betreffend.
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • Introduction
  • A. Die Organisation des Kriegsgesundheitsdienstes.
  • I. Der Sanitätsdienst im Operationsgebiet.
  • a) Der Sanitätsdienst im Gefecht.
  • b) Die Sanitätskompagnie.
  • c) Das Feldlazarett.
  • II. Der Sanitätsdienst im Etappengebiet.
  • III. Der Sanitätsdienst im Heimatsgebiet.
  • B. Die Organisation der freiwilligen Krankenpflege.
  • C. Das Genfer Abkommen.
  • D. Krieg und ärztliche Wissenschaft.
  • Schluß.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege 171 
werden. Während neue Verwundete geholt werden, fahren die gefüllten 
Wagen zum Hauptverbandplatz. 
Hier ist inzwischen eine Stätte großen ärztlichen Betriebs fertiggestellt. 
Weithin sichtbar weht die deutsche Flagge neben der Fahne mit dem 
Genfer Kreuz, und eine rote Laterne zeigt nachts den Krankenwagen 
und den marschierenden Verwundeten das ersehnte Ziel der Hilfe. Am 
Ausladeplatz der Wagen wird das Gepäck der Verwundeten gelagert 
und geordnet. Ein Arzt leitet die Empfangsabteilung, sichtet und 
verteilt die Ankömmlinge nach Art und Schwere der Verletzung. Er gibt 
Marschfähigen ein weißes, Transportfähigen ein weißrotes, Nichttransport- 
fähigen ein rotweißrotes Wundtäfelchen. Hierauf vermerken die Ärzte 
die Verwundung, die geleistete und noch zu leistende Hilfe. Marschfähige 
gehen zum Warteplatz oder gleich zum Leichtverwundeten-Sammelplatz 
(s. o.), Operationsbedürftige kommen zur Verbandabteilung. Da machen 
geübte Ärzte feste Transportverbände und unaufschiebbare Operationen; 
heftige Blutungen sind zu stillen; hier ist ein Luftröhrenschnitt, dort eine 
Amputation nötig. Vor allem aber gilt es, gebrochene Knochen zu schienen, 
eröffnete Körper- und Gelenkhöhlen zu schützen und alles schnell zum Weiter- 
transport vorzubereiten. Oft muß unter den einfachsten und schwierigsten 
Verhältnissen gearbeitet werden: in einer elenden Hütte, im kalten, sturm- 
und regenumtobten Zelt, im Bereiche des feindlichen Feuers. Manchmal 
gebricht es an Wasser, manchmal an Feuerung, manchmal an Lagerstroh für 
die Verwundeten. Hunderte drängen heran. Die Nacht bricht ein und erschwert 
trotz aller Acetylenlampen, Taschen- und Stallaternen Arbeit und Übersicht. 
Aber an einem fehlt es meist nicht: an einer guten, Hunger und Durst 
stillenden Suppe und an sonstigen Nahrungs- und Stärkungsmitteln. Auf 
dem Kochplatze wird dafür gesorgt; Gulaschkanone und andere Koch- 
apparate brodeln, und die Verwundeten, erschöpft durch Anstrengung, Blut- 
verlust und Schmerz, bekommen schnell die ersehnte Labung. Verbunden, 
gestärkt, ausgeruht und mit wohltätigen Schlafmitteln bedacht, können sie 
dann weiter, denn die Kompagnie muß der Truppe folgen und schnell wieder 
verwendungsbereit sein. Der Chefarzt meldet die Dauer ihrer Tätigkeit, Zahl 
und Verbleib der Verwundeten usw.; der Zahlmeister stellt die Verstorbenen 
fest und verwahrt ihre Wertsachen, dann heißt es: einpacken und Marsch! — 
Der Dienst einer Sanitätskompagnie ist besonders schwer im Bewegungs- 
krieg und nach größeren Schlachten. Dann kommt das Personal Tage und 
Nächte nicht zur Ruhe. Große Verantwortung ruht auf seiner Tätigkeit, 
denn der erste Verband und Transport entscheiden oft das Schicksal des 
Verletzten. In Zeiten der Ruhe wird die Kompagnie zum Krankentransport 
und zur Hilfe in Feldlazaretten herangezogen, wie umgekehrt diese ihre 
Kräfte im Bedarfsfalle der Kompagnie zur Unterstützung schicken. 
c) Das Feldlazarett. 
Virchow hat einmal gesagt, das öffentliche Urteil über ärztliche Dinge 
hinke den Fortschritten gewöhnlich um 30 Jahre nach. Wer unsere Militär- 
lazarette lange nicht gesehen hat, würde mit veralteten Vorurteilen gegen
	        

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