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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1872
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872.
Volume count:
56
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1872
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Full text

Schlußfolgerungen aus Österreichs Verhalten. 187 
Autorität der gegenwärtig in den Herzogtümern allein berechtigten beiden Souveräne 
gleichktommen, duldet, die auf die Abweisung unberechtigter Einflüsse in den Behörden 
und Beamten gerichteten Bestrebungen seines Kollegen hemmt und verhindert und geradem 
das Vereinswesen, welches nach den besteben den gesetzlichen Ordnungen vielmehr unter- 
drücktt werden müßte, und in welchem sich die Parteibestrebungen aufs innigste mit demo- 
Kratischen und revolutionären Tendenzen und Elementen vermischen, in Schutz nimmt und 
begünstigt. Das Kaiserliche Kabinett kann sich unmöglich darüber täuschen, daß es, indem 
es diese Haltung einnimmt, sich von den Voraussetzungen lossagt, welche die Grundlage 
unserer gemeinsamen Aktion bildeten, und ich wünsche, daß Sw. pp. den Herrn Grafen von 
Miensdorff nicht im Sweifel darüber lassen, daß wir die gegenwärtige Stellung Olterreichs 
in dieser Weise auffassen müssen. 
Wir können in dieser Auffassung nur bestärktt werden durch das Verfahren des 
Wiener Kabinetts in der Kieler Hafensache. Wenn dasselbe aus einer Angelegenheit, in 
welcher die getroffenen Anordnungen unverfänglich und in dem Aechte eines jeden der 
Mitbesitzer begründet und unsere weiteren Absichten der Kaiserlichen Regierung gegen- 
über wiederholt offen ausgesprochen waren, ohne auf Widerspruch zu stoßen, — wenn das 
Wiener Kabinett, sage ich, in einer solchen Angelegenbeit die Veranlassung fand, eine förm- 
liche Einsprache zu erheben, dieselbe in möglichst oftensibler Weise ausmbeuten und auch 
nach unseren verföhnlichen Erklärungen vom 17. April in schroffem Tone aufrecht zu er- 
balten, so können wir uns des Eindruckes nicht erwehren, als glaube die Kaiserliche Re- 
gierung selbst Kkaum noch an die Möglichkeit der Verständigung, und ich muß leider binzu- 
setzen, als sei ihr selbst weniger als früher daran gelegen. Die in Wien unserem Ver- 
fahren gegebene Auslegung einer vorgreifenden Aneignung des gemeinsam Besjessenen, 
durch welche wir die österreichische Zustimmung hätten umgeben oder ignorieren wollen, 
können wir uns in der Tat nur aus dem dort vorhandenen Bewußtsein erklären, daß man 
selbst schon nicht mehr auf jenem Boden der Gemeinsamteit stand. 
Alle diese Symptome müssen uns leider zu dem Schlusse führen, daß die Kaiserliche 
Regierung nicht mehr denselben Wert auf das Bündnis mit uns und die daraus hervor- 
gegangenen intimen Beziehungen zwischen Preußen und Osterreich lege, ulnd] daß wir ge- 
nöthig#t find, die Eventualität einer Aenderung der letztern in den Kreis unfrer Er- 
wägungen zu ziebn. 
Unser Verhältnis zu Österreich beruhte auf der Voraussetzung, daß die beiden Aächte 
berufen seien, gemeinsam diejenige Sührung in Deutschland zu übernehmen und festzubalten, 
welche ihnen nach ihrer Stellung innerhalb der europäischen Machtverbältnise zukommt, 
und den Bestrebungen entgegenzutreten, welche diese Sührung in die Hände einer den 
revolutionären Elementen gegenüber unfreien Bundesmajorität m bringen geeignet sind. 
Durch diese Gemeinschaft Preußens und Osterreichs glaubten wir das monarchische Prinzip 
gegen die revolutionären Tendenzen zu kräftigen, welche Deutschland im Innern bewegen, 
und mgleich nach außen bin diejenigen Gefahren fremder Einmischung abzuwenden, welche 
Deutschland und die beiden Mächte selbst bei ihrer Uneinigkeit bedrohen können. 
Die Erfahrung hat unsere Erwartung in beiden Punkten bestätigt. Durch die Ge- 
meinschaft Preußens und Österreichs ist es gelungen, während des vorigen Jahres die 
Die letzten Worte: „und auch nach unseren eigenhendiger Jusatz Bismarckss. 
Der letzte Aebe wulnd] d tbigt lind 
*Die lste— acheane l peh n nli Kwider Slen. Pres=
	        

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