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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1875
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875.
Volume count:
59
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1875
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 35.
Volume count:
35
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
[131] Ministerial-Bekanntmachung, die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und Belgien wegen Wegfalls der Trauerlaubnißscheine bei Verheirathung der gegenseitigen Unterthanen betreffend.
Volume count:
131
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. I. in chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • No. 13.) Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und des Sächsischen Gesetzes, die Einführung einer allgemeinen Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 1. Juni 1898. (13)
  • Muster A. (Zu §§. 10 u. 12.) Überweisungsschein.
  • Anlage B. (Zu §. 27.) Trichinenschaubuch.
  • Muster C. (Zu §. 28.) Trichinen-Bescheinigung.
  • 1. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900. (Beilage zu Nr. 22 des Centralblatt für das Deutsche Reich. )
  • 2. Bekanntmachung, betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
  • 3. Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. (Centralblatt für das Deutsche Reich 1902 S. 238.)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)
  • 25. Stück (25)
  • 26. Stück (26)
  • 27. Stück (27)

Full text

— 160 — 
breitende Anschwellungen besonders an den Oberschenkeln, am Halse, an den Schultern 
sowie an der Unterbrust und in der Rücken- und Kreuzgegend auf. 
Bei der Untersuchung des geschlachteten Tieres findet man an der Stelle der 
Anschwellungen das Bindegewebe der Unterhaut sowie zwischen und in den Muskeln mit 
Gasblasen und Blut durchsetzt und das angrenzende Muskelfleisch schmutzigbraun bis 
schwarz verfärbt, morsch und eigentümlich widerlich ranzig riechend. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milz- 
brand) sinngemäße Anwendung. 
3. Die Rinderseuche. 
Die Rinderseuche tritt in drei Formen auf (Hautform, Lungenform und Darmform). 
Bei der Hautform bestehen schweres Fieber und umfangreiche heiße, feste An- 
schwellungen am Kopfe, Halse und Triele. Der Tod tritt regelmäßig nach 12 bis 36 
Stunden ein. Am geschlachteten Tiere sind milzbrandähnliche Veränderungen vor- 
handen, nämlich blutig= wässerige Ergüsse im Unterhautbindegewebe, kleine Blutungen 
in allen Organen, graubraune Verfärbung der Leber, der Nieren und des Herzfleisches. 
Die Milz ist jedoch stets unverändert. 
Bei der Lungenform findet man die Erscheinungen einer frischen Lungenbruftfell- 
entzündung und kleine Blutungen in den Organen. Die Krankheit dauert 5 bis 8 Tage. 
Die Darmform tritt meist in Verbindung mit einer der beiden anderen Formen 
auf und ist durch blutige Beschaffenheit des Kotes infolge blutiger Entzündung des Darmes 
gekennzeichnet. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milz- 
brand) sinngemäße Anwendung. 
4. Die Tollwut. 
Die Tollwut ist eine ansteckende Krankheit, welche durch den Biß wutkranker Tiere, 
namentlich tollwutkranker Hunde, auf andere Tiere sowie auf den Menschen übertragen 
wird. 
Verdächtige Krankheitserscheinungen beim lebenden Hunde sind: Unruhe, Benagen 
und Fressen unverdaulicher Gegenstände, Neigung zum Entweichen, lautloses, nicht von 
Knurren oder Bellen begleitetes Schnappen und Beißen nach vorgehaltenen Gegenständen, 
nach Tieren und Menschen, Veränderung der Stimme (bellend und heulend zugleich), 
schließlich allgemeine Abstumpfung, auffällige Abmagerung, Lähmung des Unterkiefers 
und des Hinterteils. 
Wiederkäuer und Schweine zeigen sich sehr unruhig, brüllen, blöken oder 
grunzen viel und mit veränderter Stimme, Rinder drängen zur Kotentleerung, magern
	            		
— 151 — schnell ab und werden im Hinterteile gelähmt. Bei allen Tieren dauert die Krankheit etwa 3 bis 7 Tage. An den ausgeschlachteten Tieren findet man keine auffälligen Krankheits- erscheinungen. Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milz- brand) finngemäße Anwendung. 5. Die Maul= und Klauensenuche. Die Maul= und Klauenseuche ist eine bei Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen vorkommende fieberhafte, leicht übertragbare Krankheit, welche durch die Bildung von Bläschen und nachfolgend von Geschwüren auf der Maulschleimhaut und an den Klauen gekennzeichnet ist. Bei Rindern äußert sich die Krankheit durch Abgeschlagenheit und Fieber, Ver- ringerung der Freßlust, Unterbrechung des Wiederkäuens, Speichelfluß; öfters hört man einen eigentümlichen schmatzenden Ton beim Offnen des Maules. Die Tiere liegen viel, stehen schwer auf, bewegen sich mühsam vorwärts oder gehen lahm. Bei der Unter- suchung des Maules findet man in der ersten Zeit der Erkrankung am zahnlosen Rande des Oberkiefers, an der Zungenspitze, an der Zunge, auch auf der Schleimhaut der Unter- lippe und des Maules Blasen, welche mit einer wasserhellen gelblichen Flüssigkeit gefüllt sind, bald platzen und rote, aufgelockerte, von der Oberhaut entblößte Stellen zurücklassen. Das Klauenleiden tritt meist gleichzeitig hervor. An der Haut oberhalb der Klauen zeigt sich zuerst vermehrte Wärme, bei heller Haut auch Rötung, ferner große Empfindlichkeit an der Krone und in der Klauenspalte. Bald bilden sich auch hier Blasen, welche schnell platzen und wunde, später mit Krusten sich bedeckende Stellen hinterlassen. Bei Schafen und Ziegen tritt die Krankheit seltener und dann mehr an den Füßen als an der Maulschleimhaut auf. Die Bläschen im Maule sind sehr klein und kommen meistens nur am zahnlosen Rande des Oberkiefers zum Ausbruche. Die Klauen zeigen zuerst leichte Schwellung und Rötung an der Krone und in der Klauenspalte, worauf kleine Bläschen erscheinen, welche sehr bald platzen und wunde Stellen bilden, die sich später mit Schorfen bedecken. Schweine erkranken vorzugsweise an den Klauen, seltener am Maule. In diesem Falle erscheinen die Bläschen meistens am Rüssel, weniger im Maule selbst. Außer den Klauen können auch die Afterklauen ergriffen werden; die Erkrankung an den Klauen kann zur Lockerung der Hornkapsel und zum Ausschuhen führen. Die Maul= und Klauenseuche verläuft in der Regel ohne erhebliche Störungen des Allgemeinbefindens (leichte Formen). In manchen Fällen ist aber das Allgemeinbefinden der kranken Tiere sehr erheblich gestört und es sind insbesondere starke Abgeschlagenheit,

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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868.
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