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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_2
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1837
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1877
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877.
Bandzählung:
61
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1877
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungs-Blatt Nummer 6.
Bandzählung:
6
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
[46] Ministerial-Bekanntmachung, die Katasterführung von Bergsulza betreffend.
Bandzählung:
46
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Volltext

254 Drittes Buch. II: Im Gefolge des Kaisers. 
Es wurde sofort ein Platz zur Erbauung einer Kathedrale und mehrerer 
Klöster angewiesen. Dann wurden nicht minder für zwölf Domherrn und 
einen Propst Präbenden eingerichtet, die durch den Herzog und den nicht 
immer so freigebigen Adolf II. reiche Einkünfte erhielten. Zum Propst an 
dem Kapitel wurde jener wackere Priester Ethelo, der vor kurzem durch seine 
Geistesgegenwart und seinen Mut Lübeck gerettet hatte, zum gerechten 
Lohne für sein großes Verdienst um die Feste des Germanentums unter den 
Heiden erwählt'). 
Auch Hartwich von Bremen bestätigte endlich das Werk Heinrichs und gab 
der ganzen bremischen Kirchenprovinz, wie sie sich nun gestaltet hatte, mit 
den Suffraganen von Verden, Lübeck, Ratzeburg und Schwerin, eine feste 
Verfassung, indem er für die rechts-elbischen Bischöfe, Kleriker und Vasallen 
des Erzstiftes eine jährliche Synode zu Hamburg, für die links-elbischen 
Kleriker und Vasallen zu Bremen anordnete'). 
So ließ sich im Slavenlande alles aufs beste für die Pläne Heinrichs des 
Löwen an. Seit dem Ausgleiche wegen Lübecks stand er auch mit Graf 
Adolf II. auf freundschaftlichem Fuße. 
Aber in Sachsen selbst war ihm Bischof Ulrich von Halberstadt beständig 
im Wege. Da dieser zugleich ein eifriger Anhänger Alexanders III. war, 
benutzte Heinrich dieses als Vorwand, um von einem der viktorischen Kardi- 
näle, Guido von Crema, die Absetzung Ulrichs zu erwirken; an seinen Platz 
trat der Dekan Gero, ein Freund des mächtigen Herzogs““), Ulrich aber floh 
zu dem Haupte der Alexandrier in Deutschland, zu Erzbischof Eberhard von 
Salzburgf). 
Wie sich Heinrich auf diese Weise von neuem als Genosse des Kaisers und 
25. seiner Partei gezeigt hatte, so bald wiederum bei einer wichtigeren Gelegen- 
Julift) heit. Zu Erfurt nämlich versammelten sich viele deutsche Fürsten — u. a. 
die Erzbischöfe von Cöln, Trier und Magdeburg, der Herzog von Schwaben-= 
Rothenburg, die Land-, Mark= oder Pfalzgrafen von Thüringen, Branden- 
burg, der Lausitz und bei Rhein — um eine Heerfahrt für das nächste Jahr 
gegen Mailand, dem Kaiser zu Hilfe, zu beraten und zu geloben. Hier befand 
sich auch als wichtigste Persönlichkeit Herzog Heinrich, der gleichfalls den Eid 
ablegte, im nächsten Jahre dem Kaiser zur Unterstützung nach Italien zu 
ziehen. 
  
)MHelm. I, 90. 
Krit. Erört. II hh. 
%) Ann. Pegav., p. 140 f. — Chronicon Halberstadense ap. Leibnitz Scr. Br. II, 
"7 136. — Chr. S. Petri Erphesf. Mod., p. 180. — Ann. Magdeb., p. 191 f. — Chr. 
.ont. Ser., p. 138. 
1) Im November 1163 wenigstens befindet er sich bei demselben; denn Oichef 
Ulrich von Treviso adressiert einen Brief reverendis patribus ac dominis Elberhardo! 
Dei gratia s. Juaviensis ecclesiae dignissimo se., OCllrico) Halberstatensi atque 
Rlomano] Gurcensi venerabilibus episcopis; Sudendorf, Registrum II, p. 112. 
tf) Ann. S. Petri Erphes. Majores, p. 58. — Den 24. Juli gibt das Chron. S. Petri 
Erphesf. Mod., p. 180: VIII. Kal. Augusti.
	        

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