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Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1884
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
68
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlau
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
[105] Ministerial-Bekanntmachung, Formulare zu den nach den Gesetzen über die Krankenversicherung der Arbeiter und über die eingeschriebenen Hülfskassen aufzustellenden Uebersichten und Rechnungsabschlüsse betreffend.
Volume count:
105
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • I. Auswärtige Politik.
  • II. Innere Politik.
  • 1. Einführung.
  • 2. Der nationale Gedanke und die Parteien.
  • 3. Wirtschaftspolitik.
  • 4. Ostmarkenpolitik.
  • III. Schlußwort.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
I. Buch. II. Der nationale Gedanke und die Parteien. 69 
  
als die Aristokratie irgendeines anderen der modernen Staaten. Das kann nur Unge- 
rechtigkeit verkennen. Es ist überhaupt abgeschmackt, in unserer Zeit noch Zunker und 
Bürger gegeneinanderzustellen. Das Berufsleben und das gesellschaftliche Leben haben 
die alten Stände so verschmolzen, daß sie sich gar nicht mehr voneinanderscheiden lassen. 
Wenn man aber die Wirksamkeit der alten Stände in der Vergangenheit würdigt, soll 
man gerecht sein und jedem das Verdienst einräumen, das ihm gebührt. Der preußische 
Adel hat ein Recht, auf seine Vergangenheit stolz zu sein. Wenn er die Gesinnung der 
Vorfahren, die Preußen groß gemacht haben, heute in den konservativen Zdealen leben- 
dig erhält, so verdient er dafür Dank. Und man soll nicht vergessen, daß es solche alt- 
preußische Gesinnung gewesen ist, die die Politik der konservativen Partei in den schwer- 
sten Zahren unseres alten Kaisers und seines großen Ministers, in den Konfliktsjahren, ge- 
leitet hat. Soweit von einem Recht auf Dankbarkeit in der Politik überhaupt gesprochen 
werden kann — und man sollte es eigentlich können —, muß es den Konservativen für 
die Unterstützung zugesprochen werden, die Bismarck im Jahre 1862 bei ihnen fand. 
Oas betone ich ausdrücklich, gerade weil ich am Schluß meiner amtlichen Laufbahn in 
Gegensatz zu den Konservativen treten mußte, und weil ich unerschüttert der Uberzeugung 
bin, daß die konservative Fraktion im Jahre 1909 in die Zrre ging. ch möchte unter- 
scheiden und unterschieden wissen zwischen meiner allgemeinen Stellung zu den konser- 
vativen Anschauungen, meiner Gesinnung gegenüber der konservativen Partei und mei- 
nem Urteil über einzelne Phasen der konservativen Fraktionspolitik. Auch wer die 
konservativen Grundanschauungen so hoch stellt wie ich und wie ich gesunden konservativen 
Gedanken einen weitreichenden Einfluß auf die Gesetzgebung wünscht und einen solchen 
oft gefördert hat, wird doch die Tatsache, daß 1909 die Brücken zwischen rechts und links 
abgebrochen wurden, für ein durch seine Folgen verhängnisvolles Ereignis halten. Die 
ersprießlichsten Zeiten unserer inneren Politik waren immer die des Zusammengehens 
zwischen Rechts und Links. Ich denke hierbei nicht nur an die Zeit der sogenannten Block- 
politik, sondern weiter zurück an bekannte bedeutsame Phasen der Bismarckischen Zeit. 
Konservativismus und Liberalismus 
sind nicht nur beide berechtigt, son- 
dern beide für unser politisches Leben notwendig. Wie schwierig es ist, bei uns 
zu regieren, geht ja schon daraus hervor, daß in Preußen auf die Dauer nicht 
ohne die Konservativen, im Reich auf die Dauer nicht ohne die Liberalen regiert 
werden kann. Auch die liberalen Gedanken dürfen in der Nation niemals ver- 
schwinden. Auch starke liberale Parteibildungen sind uns unentbehrlich. Wurzelt der 
Konservativismus vornehmlich im alten preußischen Staatssinn, so der Liberalismus 
in der geistigen Eigenart des deutschen Volkes. Auch seine besten Ideale haben ihren 
unvergänglichen Wert. Wir Deutschen wollen nicht die starke Verteidigung der Freiheit 
des Individuums gegenüber staatlicher Bindung entbehren, wie sie der Liberalismus 
von jeher vertreten hat. Auch der Liberalismus hat sich ein historisches Recht und sein 
Recht auf Dankbarkeit erworben. Es waren die Liberalen, die den deutschen Einheits- 
gedanken zuerst ausgesprochen und in der Nation verbreitet haben. Sie haben die uner- 
Konservativismus und Liberalismus. 
  
69
	        

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