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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Bibliographic data

Contents: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Periodical

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
srbl_wuerttemberg_1818
Title:
Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
13
Publishing house:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1818
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Full text

Beweise über ihre zeitige Befreiung, oder ihre Rekrutirungs-Verhältnisse schriftlich einzusen den, oder 
im Ausbleibungs= und nicht Beobachtungsfalle die in den Gesetzen bestimmite Strafen zu erwarten 
haben. Den 10. Jonuar 1828. ' K. Oberamt. 
Stuttgart. Die dieses Jahr vorzunehmende Wusterunz der Wille osgichrig von sämmtlichen 
Amts Orten des Amts-Ober-Amts Stuttgart, wird den u. Märg d. J. Morgens 9 Uhr, auf dim 
Ratbdause ibren Anfang nehmen, den 3. allda, und den 4. zu Echterdingen fertgesetzt werden. Hede 
haben sämmtliche zum Amts-Ober-Amt gebbrigen Militärpflichtige, vom zurückgelegten so. und al. Jabr, 
welche vom 2:. Januar 25500. bis 31. Oechr. 2707. gedoren sind, sich einzufiden. Die Akwesenden 
von diesem Aller werden nachdrücklich aufgerufen, en dem ongezeigten Termine in ihrem Hei · nwesen ein- 
kutreffen, und bei der Musterung zu erscheinen. Diejenigen von desagtem Alter, welche nach frühern 
ellerbödisten Vrrordnungen vom persbaulichen Erscheinen freigesprochen sind, haben die vorgeschriebenen 
Urkunden über ihr Meß, ihre Tüchtigkeit und Anstellung, noch vor dem Anfang der Mustcrung einzusen- 
den. Den 20. Jannar 7018. K. Amts-Ober-Amt 
Gelßlingen. Die Musterung der Militärpilichtigen des diesseitigen Oberamts. Bezirks, wird 
in riesem Jadre am Montag den z. März ihren Anfang nehmen. Hiebei haben sämmtlich Milmär= 
##ichtigen vom so. und 231. Jahre, die nemlich vom 2. Jannar 706. bis Jr. Dechr. (707. gedoren 
##no sich perfönlich zu stellen, weshalb die dermelen Abwesenden von diesem Alter zur Röckkehr in 
idre Heimath und Stellung bei der Musterung auk diesen Termin ausgefordert werden, diejenige 
eber von dem vordemerkten Alter, welche nach den frühern Veordnungen von dem persbulichen Erschei- 
nen befreit sind, haben die erforderlichen Urkunden über ihr Meß und Tüchtigkeit, längstens die Ende 
KVebruars an die unterzeichnete Stelle einzusenden, und bis dahin daben auch die Militärpflichtigen 
vom 20. und 21. Jahr, welche als Substituten, Peovisoren und dergleichen Ansprache auf Exemtion 
uder Location in die 4. Classe machen, die gesetzlichen Pröüfungs= und AostellungS- Zeugnisse vorzule- 
en. Bel dem unmirtelbar auf die Musterung falgenden koosen der in die I. Elasse sich eignenden 
tlitepflichtigen, werecen für die Abwesenden die Bäter, Vormünder oder Urkundspersonen zum Loo= 
sen aufgestellt werden. Oen 20. Jonuar 1318. « K. Oderamt. 
Nekarsulm. Zu der Jabres, Musterung der waffensähigen jungen Mannschaft, welche auf 
den s. März d. J. festgesetzt worden ist, werden alle diejenigen diemit vorgeladen, welche am 1. Ja- 
nuar dos 206. und 21. kebens= Jahr zurückgelegt haben, und die Eltern oder Pfleger und Verwand- 
ten der Abwesenden alles Ernstes aufgesordert, für deren Herbeischaffung auf odigen Termin nach 
Krüsten zu sorgen. Diejenigen jungen Pursche, welche im Inlande sich aufbalten, und von ihren 
Geburs-Ork zu weit entfernt sind, haben sich bei dem dekreffenden Obrramte messen und oisinren 
zu lassen, und die diesfallsigen Urkunden längstens dis zum #8. Februar hieder zu senden. Den se. 
Januar 18118. K Oberamt. 
Spoichingen. Diejenige von Haus ebwesenden Rekrutirungs Pflichtige des diesseitigen Ober- 
emts, welche in den Jahren 1096. und 2#767. gebedren wurden, mildin am 2. d. M. das 20. und 
41. Lebens-Jabr zurickgelegt haben, werden hierrurch ernstlichst aufgefordert, sich bis den 1. Maͤrz 
d. J. in ihrem Heimwesen einzufinden, um der an den daran solgenden Tagen vorzunedmenden 
Jahres-Musterung beiwohnen zu können, wovon jedoch die im Fande sich aufhaltende ausgenommen 
nd, von welchen aber erwartet wird, daß sie sich bei demjenigen Oberamt, in dessen Bezirk ihr 
u#enthalts-Ort ist, messen und visitiren lassen. Den 20. Januar 2818. K. Oberamt. 
  
Verbesserungen. 
In Rro. 5. Seite 40. Jeile :3. in dem Aver#ssement, betreffend die Vor- 
ladung tur Jahres-Musterung der Militärpflichtigen des Oberamts Calw, ist statt, 
welche in den Jahren 1757. und 1798 geboren find)““ zu lesen, „179). und 2796.7“ 
In Nro. 6. Sientn Heile 10. von unten,) statt Personal-Listen, ließ „Perso, 
nalisten.“.
	        

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