Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Contents: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1893
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893.
Volume count:
77
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Deutsche Reich.
  • Reichsverfassung.
  • Die Grundsätze über Freizügigkeit; das Heimats-, Niederlassungs- und Armenwesen.
  • Gewerbewesen.
  • Die Arbeiter-Versicherungs-Gesetzgebung.
  • Versicherung für Angestellte.
  • Vereins- und Versammlungsrecht.
  • Münz- und Notenwesen.
  • Justizwesen.
  • Die Standesregisterführung.
  • Das Militärwesen und die Kriegsmarine.
  • II. Das Königreich Sachsen.
  • Die sächsische Staatsverfassung.
  • Ministerium des Innern: Gemeinden und Bezirke, Amtshauptmannschaften und Kreishauptmannschaften.
  • Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
  • Finanzministerium.
  • Die Ministerien der Justiz, des Krieges und der auswärtigen Angelegenheiten. - Das Gesamtministerium und die ihm unmittelbar untergeordneten Behörden. - Der Staatsrat.
  • Register.
  • Advertising

Full text

Die sächsische Staatsverfassung. 131 
lande messen. Die durchschnittliche jährliche Volkszu— 
nahme Sachsens betrug bisher 1,48%; den Höhepunkt 
ihrer Entwicklung scheint die sächsische Bevölkerung über- 
wunden zu haben, es fiel in das Jahrfünft 1895/1900, 
wo die jährliche, durchschnittliche Zunahme sich auf 
2,08% berechnete, um in den beiden folgenden Jahr- 
fünften auf 1,41 bzw. 1,26% zurüchzufallen. Ihrer 
Nationalität nach besteht die Bevölkerung selbstver- 
ständlich in der Hauptsache aus Deutschen, nur in der 
Oberlausitz befinden sich noch etwa 44000, im ganzen 
Lande nahezu 47000 Wenden. Der Konfession nach 
gehört sie zum weitaus größten Teile zur evangelisch- 
lutherischen Kirche, 93,65% Lutheranern stehen nur 
4,87% römisch-katholische Christen und 0,37% Juden 
gegenüber. Die übrigen Bewohner bekennen sich zur 
deutsch-Katholischen, griechisch-KRatholischen, reformierten, 
anglikanischen oder überhaupt zu keiner kirchlichen Ge- 
meinschaft. Sachsen nimmt unter den hochkultivierten 
Staaten eine der ersten Stellen ein, sowohl der Ackerbau, 
als vorzugsweise die Gewerbtätigkeit blüht im Lande. 1 
1 Das Verhältnis zwischen Stadt= und Landbevölkerung hat 
sich im Laufe der Zeit immer mehr zugunsten der ersteren ver- 
ändert. Im Jahre 1815 wohnten gerade doppelt soviel Leute 
auf dem Lande als in der Stadt, 1871 nur noch 60,3 % und 
1890: 51,9, während 1905 die städtische Bevölkerung die 
ländliche mit 53,71 gegen 46,29% überwog. In Orten von 
mindestens 2000 Einwohnern wohnen sogar 71,2 % der Be- 
völkerung, in kleineren Orten nur 28,8 % während in Deutsch- 
land das bezügliche Verhältnis sich auf 57,4 zu 42,6 % stellt. 
Ubrigens gibt es in Sachsen nur sehr wenige Orte mit rein 
landwirtschaftlichem oder rein industriellem Charakter. Die 
ungleich größere Zahl der Orte ist gemischten Charakters. 
ANach den Ergebnissen der Berufszählung vom 12. Juni 1907 
wurden 4585 500 Einwohner gezählt, von denen 10,7% der 
Landwirtschaft, 59,3 % der Industrie, 15,2 % dem Handel und 
Verkehr, 1 % den häuslichen Diensten, 5,5 % den öffentlichen 
Diensten und freien Berufsarten und der Rest mit 8,3 % den 
Berufslosen zuzuzählen waren. Die Landwirtschaft war im 
Verhältns zur Einwohnerzahl am stärksten vertreten in der 
Kreishauptmannschaft Bautzen, am schwächsten in der Kreis- 
hauptmannschaft Zwickau, die Industrie am stärksten — fast 
gleichstart — in der Kreishauptmannschaft Zwickau und Chem- 
nitz, am schwächsten in der Kreishauptmannschaft Dresden. 
Ubrigens macht sich der Geburtenrückgang auch in 
Sachsen bemerbbar. Im Jahre 1903 wurden 148 852 lebende 
Kinder geboren, im Jahre 1910 dagegen trotz des inzwischen 
9“
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.