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Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_3
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1903
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1906
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906.
Volume count:
90
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlaus Nachfolger
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungsblatt Nummer 41.
Volume count:
41
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

reference

Title:
[137] Inhaltsverzeichnis aus Nr. 47 bis 49 des Reichs-Gesetzblattes und Nr. 68 bis 71 des Zentralblattes für das Deutsche Reich.
Volume count:
137
Document type:
law_collection
Structure type:
reference

Contents

Table of contents

  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik.
  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)
  • Cover
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Druckfehler. Seite 165 Anmerkung 1 letzte Zeile muss es heissen: Beilage A (nicht B).
  • C. Erziehungs-Politik.
  • Allgemeines
  • 1. Die Volksschule. Gegenwärtige Sachlage und Gründe der Beschäftigung mit der Schulfrage.
  • 2. Die Universitäten.
  • 3. Das Prüfungswesen in seinem Verhältnisse zur Bildung.
  • 4. Die Erziehung des weiblichen Geschlechts.
  • 1. Aufgabe.
  • 2. Mangelhafter jetziger Zustand.
  • 3. Verbesserungen des Bestehenden.
  • 4. Fachschulen für Frauen.
  • 5. Ueber eine gesammtdeutsche Akademie der Wissenschaften.
  • D. Der Staatsdienst.
  • E. Social-Politik. Ueber Staatswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften.
  • F. Uebereiltes, Unbedachtes und Unfertiges in der Tagespolitik.

Full text

284 Die Erziehung 
hung der Mädchen möglich, und wird eine Ergänzung ihres Unterrichtes 
eintreten können. Liegt eine unbesiegbare Schwierigkeit vor, so muss 
wenigstens die Unterrichtszeit der Knaben und der Mädchen eine verschie- 
dene sein, so dass jedem der beiden Theile die Hälfte zufällt. Ein solcher 
hälftiger aber richtig berechneter Unterricht ist immerbin besser, als ein 
durchweg durch Vermischung verschiedener Zwecke gestörter. — Sodann 
aber muss überall und ausnahmslos, also auch in den kleineren Gemeinden, 
Unterricht in einfachen weiblichen Arbeiten gegeben werden. Von welcher 
Wichtigkeit eine Fertigkeit in diesen Dingen für Jdas Wohl und für das 
Behagen der arbeitenden Bevölkerung ist, und wie schwer sie anderer Seits, 
selbst in sittlicher Beziehung, unter dem Gegentheile leidet, zeigt die täg- 
liche Erfahrung; aber eben diese ergibt auch, dass man sich in dieser Be- 
ziehung auf die häusliche Unterweisung nicht verlassen kann, also die Schule 
einzutreten hat. Selbstredend da am meisten, wo die ältere Generation 
selbst keine eigenen Kenntnisse hat, wie diess namentlich in Fabrikgegenden 
der Fall ist. Bekanntlich ist es eine der häufigsten und schwersten Klagen 
in Betreff der Zustände der Fabrikbevölkerung, dass die in den Fabriken 
aufgewachsenen Mädchen in allen Haushaltungsfertigkeiten durchaus uner- 
fahren, sie dadurch aber ausser Stand sind als Frauen durch verständige 
und rechtzeitige Hülfe Mann und Kinder und die Haushaltung in Ordnung 
zu halten, was dann nutzlosen Verderb von Kleidern und Gerätben, häufig 
aber ein Missbehagen des Mannes an scinem Hause und damit ein verderb- 
liches Wirthshausleben desselben zur Folge hat. Sicherlich wird durch 
eine Verbesserung der Zustände in dieser Beziehung das Räthsel über die 
richtige Ordnung des Fabrikwesens nicht vollständig gelöst und ist noch 
nach ganz nnderen Mitteln zu suchen; allein was zur Erhaltung und Kräf- 
tigung der Familie beiträgt, ist jeden Falles von hohem Wertle. In den 
meisten Fällen, nämlich überall da, wo die Schulen bisher von männlichen 
Lehrern gebalten wurden, macht allerdings die in Frage stehende Forderung 
die Einführung und Bezahlung einer neuen Unterrichtskraft nothwendig, 
was nicht ohne Bemühungen und auch nicht ohne Kosten geschehen kann. 
Doch sind die Schwierigkeiten nicht sehr gross, also auch nicht unüber- 
windlich. In grösseren Orten hat wohl die Beschaffung von Lehrerinen 
für diese weiblichen Arbeiten nirgends eine ernstliche Schwierigkeit. Hier 
findet sich jedenfalls irgend eine Wittwe oder eine sonstige durch frühere 
häusliche Dienste geschulte ältere Person, welche zur Uebernahme des 
Unterrichtes geeignet und in der Regel auch für sehr mässiges Geld geneigt 
sein wird. Es ist selbst eine nicht schwer zu erfüllende Aufgabe, eine Ar- 
beitsklasse für die bereits aus der Schule entlassenen Mädchen zu bestellen, 
um sie noch weiter vervollkommnen zu können. Die Kosten können, 
wenigstens in Städten, zum Theil durch den Ertrag von Arbeiten gedeckt
	        

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