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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_3
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1903
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1907
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
91
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlaus Nachfolger
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungsblatt Nummer 14.
Volume count:
14
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
[57] Ministerialbekanntmachung, betr. die freie Verkäuflichkeit des von der Firma Pearson & Co. in den Handel gebrachten Präparats Creolin.
Volume count:
57
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Reichskassenscheine. Bankgesey. Die Reichsbaul. 169 
als 8 Mark pro Kopf, wie die Hansestädte, machten also ein gutes Geschäft. Sachsen 
und Bayern aber hatten schwere Opfer zu bringen. Ohne Schädigung der Landesinter- 
essen konnte von ihnen die volle Einlösung ihres über den Normalsatz umlaufenden 
Staatspapiergeldes nicht gefordert werden. Deshalb wurden ihnen vorläusig am 
1. Jannar 1876 bis zu zwei Drittel ihres den Normalsatz überschreitenden Landes- 
papiergeldes mehr Neichskassenscheine zugeteilt, als sie zu beanspruchen hatten, und 
zwar als ein spätestens innerhalb 15 Jahren rückzahlbarer Vorschuß. So wurden 
denn vorläusig 55 Millionen Mark über die Normalgrenze von 120 Millionen aus- 
gegeben. Davon erhielt Bayern statt 14 Millionen ungefähr 29; Sachsen statt 
7½/ Millionen 26 1/2. In dieser Fassung wurde das Gesetz am 22. April 1874 
angenommen. 
Welche Anordnungen der Reichstag an das künftige deutsche Bankgesetz stelle, 
hatte er schon 1873 ausgesprochen, indem er den Antrag Lasker annahm, daß vom 
1. Jannar 1876 ab alle auf weniger als 100 Mark lautenden Banknoten eingezogen 
werden mußten, und ferner am 20. Mai 1873 noch einen Antrag Tellkampf, daß, 
abgesehen von den Privatbanken, jedensalls eine Neichsbank errichtet werden müsse. 
Der Bundeskommissar Michaelis hatte damals für die nächste Tagung die Erfüllung 
dieser Wünsche durch Vorlegung eines Reichsbankgesetzes zugesagt. Dieses that denn 
auch in hohem Grade not, da der Umlauf der Banknoten damals etwa das Achtfache 
der Staatsnoten betrug. Im Zeitraum von 1868— 73 waren die Noten der Zettel- 
banken um mehr als 230 Prozent, d. h. von 208 auf 480 Millionen Thaler an- 
gewachsen, und zwar obwohl die Einzelstaaten schon seit dem norddeutschen Bundes- 
gesetz vom 27. März 1870 keiner ihrer Landesbanken mehr das Recht zur Ausgabe 
von Banknoten erteilen dursten. Dieser ungeheure Betrag wurde durch die Bestim- 
mung, daß vom 1. Jannar 1876 ab keine Banknoten unter 100 Mark mehr aus- 
gegeben werden durften, schon um etwa ein Drittel verringert. Das zwischen Ne- 
gierung und Reichstag vereinbarte Bankgesetz vom 30. Jannar 1875 machte dieser 
Zettelbankwirtschaft mit ungedeckten Noten außerdem noch durch folgende Bestim- 
mungen ein Ende: Die Summe der ungedeckten Noten der Reichsbank wurde auf 
250 Millionen bemessen, die Gesamtsumme der Noten der 34 Privatbanken dagegen 
auf 135 Millionen Mark beschränkt. Ein höherer Betrag durfte nur gegen eine Stener 
von 5 Prozent jährlich ausgegeben werden. Dadurch wurde der Umlauf des deutschen 
Papiergeldes von 1440 Millionen Mark auf 385 Millionen, also um 1055 Mil- 
lionen Mark verringert. 
Die Reichsbank, deren hauptsächlichster Gegner der prenßische Finanzminister 
Camphausen war, hatte in dem dem Reichstag im November 1874 vorgelegten Re- 
gierungsentwurf des Bankgesetzes ganz gesehlt. Auf Auregung Laskers und der Na- 
tionalliberalen beschloß dagegen die große Mehrheit des Neichstags, eine Kommission 
von 21 Mitgliedern mit der Beratung der Vorlage in dem Sinne zu betrauen, daß 
diese Lücke ausgefüllt werde. Am 21. November beschloß diese Kommission mit mehr 
als Dreiviertelmajorität, in der Weiterberatung des Entwurfes nicht eher sortzusahren, 
als bis über die Errichtung einer Neichsbank und deren Organisation Gewißheit vor-
	        

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