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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_3
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1903
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1909
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
93
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlaus Nachfolger
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungsblatt Nummer 28.
Volume count:
28
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
{92] Ministerialverordnung zur Ausführung des § 89 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909.
Volume count:
92
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)
  • Cover
  • König Albert und Königin Carola von Sachsen.
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 1. Abteilung.
  • Vorgeschichte. Land und Leute der Vorzeit.
  • Die Karolinger und die elbischen Lande.
  • Karl der Große.
  • Karls des Großen Nachfolger.
  • Ludwig der Fromme und Ludwig der Deutsche.
  • Ludwigs des Deutschen Söhne.
  • Arnulf von Kärnten.
  • Martgraf Burchard.
  • Die Magyaren.
  • Ludwig das Kind.
  • Konrad von Franken.
  • Thüringen und die Elblande unter den sächsischen Herrschern.
  • Thüringen und Meißen unter den salisch-fränkischen Kaisern.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
  • Vorgeschichte des landgräflichen Hauses von Thũringen.
  • Meißen und Thüringen bis zu ihrer Vereinigung.
  • Die Landgrafschaft Thüringen bis zum Anfall an das Haus Wettin.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von Konrad dem Großen bis zur Vereinigung beider Länder.
  • Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.

Full text

— 40 — 
der so gut wie allein bis ins späte Mittelalter die Geschichte seiner 
Zeit erzählt, hält sich an die allgemeinen Thatsachen, die ihm der 
wandernde Ordensbruder oder der Handelsmann zu Ohren trägt, oder 
die der Abt mitbringt, der urkundenbeladen von des Königs Hoftag heim- 
kommt. Aber der Fuldaer Mönch, der uns Nachlebenden Kunde geben 
will aus jenen längst verschollenen Tagen, hat doch ganz persönliche 
Kundschaft erhalten über einen, der uns als der erste in einer langen 
Reihe gelten darf, in der Reihe der thürinigschen und meißnischen 
Grenzgrafen. Dieser der Sorbenmark vorgesetzte Graf hieß Thakulf. 
— Man zählte das Jahr des Herrn 849, und in deutschen Landen, 
wenn auch nicht in allen, gebot Ludwig der Deutsche, dessen Antlitz 
bislang die ihm treuen Gaue Thüringens noch nicht gesehen hatten. 
Da drohte von Südosten her ein gefahrvoller Aufstand der Böhmen. 
Der Markgraf Ernst von der böhmischen Mark, dem zunächst ihre 
Bekämpfung oblag, rief zu ihrer Abwehr auch andere Fürsten herbei 
umter ihnen den Sorbenmarkgrafen Thakulf. Schon war es beider- 
seitig zu Kämpfen gekommen, als die Böhmen zur Besinnung, d. h. 
zur Anerkennung der deutschen Übermacht, gelangten, offenbar nur aus 
dem Grunde, weil sie in der Teilnahme Thakulfs den eigentlichen 
Grund der feindlichen Ubermacht erkannten. Sie wußten, daß er mit ihrer 
Sitte und ihren Rechten wohl vertraut war; sie fühlten, daß er wohl in 
der Lage wäre, den Gegnern manche Eigentümlichkeit ihrer Sitte, die 
man bei unwohlwollender Beurteilung ganz gern als Kriegsfall auf- 
fassen konnte, als nicht so verletzend zu erklären, und so wandten sie 
sich nach dem Gefechte des ersten Tages in einer Gesandtschaft an 
ihn um Vermittelung. Aber dem Wackeren hatte eben bei diesem 
Treffen vom vorhergehenden Tage ein flavischer Pfeil das Knie durch- 
bohrt. Den schwer Wunden hielt es nicht ab, die Abordnung der 
Böhmen zu empfangen; aber nicht auf dem Schmerzenslager, das seine 
Bresthaftigkeit ihnen verraten hätte, sondern in Wehr und Waffen, auf 
hohem Roß hörte er ihr Anliegen an und versprach ihnen Vermitte- 
lung. Aber ebensowenig, als sie von seiner äußeren Verwundung 
Kenntnis hatten, kannten sie die innere Wunde des Reiches, die ihnen 
alsbald zum Siege verhelfen sollte. Denn die anderen Fürsten hatten 
kaum Kunde von solcher eigenmächtigen Verhandlung Thakulfs ge- 
wonnen, als sie — ganz nach germanischer Eigenart — gegen ihn
	        

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