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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die wirtschaftliche und militärische Lage Deutsch-Südwestafrikas.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Reisen zwischen São Thomé und Kamerun. (Aus dem Bericht S. M. Kreuzer „Falke", Kommandant Korv.-Kapt. Becker.)
  • Poststatistik.
  • (Nach Schluß der Redaktion eingegangen.)
  • Litterarische Besprechungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zu Nr. 24 des „Deutschen Kolonialblattes", IV. Jahrgang.

Full text

2. aus dem Reichspostgebiet nach den deutschen 
Schußgebieten in Afrika 733 Stück zum Ge- 
sammtbetrag von 85 545 Mark; nach Deutsch- 
Neu-Guinea 19 Stück zum Gesammtbetrag von 
4463 Markz; - 
.imDurchgk-ugdurchdnsReichspoftgebietuach 
den deutschen Schutzgebieten 12 Stück im Ge- 
sammtbetrag von 1225 Mark; nach Deutsch- 
Neu-Guinea 1 Stück zu 200 Mark. 
An Telegraphenanstalten werden aufgeführt: 
Bagamoyo, Dar-es-Saläm, Pangani, Saadani und 
Tanga. 
e0 
A. A. A. A. A. . X. A.A. A. A. . E. A XA. A. A S. . A u. A. A. . . . A-‚A 
(Nach Schluß der Redaktion eingegangen.) 
Die Deutsche Kolonialverwaltung ist von zwei 
schweren Verlusten betroffen worden. Nachdem eben 
erst der verdienstvolle Sprachforscher Professor Dr. 
v. d. Gabelentz einem Lungenleiden erlegen ist, hat 
am 14. d. Mts. ein plötzlicher Tod den früheren 
Missionsinspektor und jetzigen Lehrer des Suaheli 
am Seminar für orientalische Sprachen Dr. Carl 
Gotthilf Büttuer im noch nicht vollendeten 
45. Lebensjahre weggerafft. Der in Ostpreußen als 
Sohn eines Geistlichen geborene Herr Dr. Büttner 
hat eine lange Reihe von Jahren als Missionar der 
Rheinischen Missionsgesellschaft in Südwestafrika vor 
Uebernahme der dortigen Schutzherrschaft durch das 
Deutsche Reich gewirkt und bei Abschluß der Pro- 
tektoratsverträge dem Leßteren sehr wichtige Dienste 
geleistet. Im Interesse der Erziehung seiner Kinder 
kehrte er Mitte der achtziger Jahre nach Deutschland 
zurück und übernahm das Pastorat in Wormdith in 
Ostpreußen. Kurze Zeit später vertauschte er diesen 
Aufenthalt mit Berlin, wohin er als Inspektor der 
in der Gründung begriffenen Missionsgesellschaft für 
Ostafrika berusen wurde. Er leitete diese Gesell- 
schaft mit Erfolg bis zu dem Augenblicke, wo bei 
Gründung des Seminars für orientalische Sprachen 
seine hervorragenden sprachwissenschaftlichen Kenninisse 
ihn als besonders befähigt zum Lehrer des Suaheli 
au diesem Institut erscheinen ließen. Eine nähere 
Würdigung seiner Leistungen behalten wir uns für 
eine der nächsten Nummern vor. 
44 A. A.Pdá. A. u. u. E. A. E. S. . A A A AA A. A. A. A A. A „u .„r. 
Tikkerarisce Besprechungen. 
Veon dem „Geographischen Handbuch zur 
dritten Auflage von Andrees Handatlas“ 
(Bielefeld und Leipzig, Velhagen & Klasing, 
12 Lieferungen zu 60 Pf.) 
580 
  
behandeln die sechste und. siebente Lieferung Afrila. 
Der allgemeine Theil giebt Kärtchen über die Vegetation, 
die Verbreitung der Kulturpflanzen, den Verkehr und 
über die Verbreitung des Mohammedanismus und 
der Sklavenjagden. Auf S. 308 wird Togoland, 
auf S. 309 Kamerun, auf S. 313 Deutsch-Südwest- 
afrila und auf S. 321 Deutsch-Ostafrika besprochen. 
Manche von den hier gebrachten Notizen sind von 
den Ereignissen überholt worden. Unrichtig sind die 
Angaben, daß der Kommissar (ieht Landeshauptmam) 
für Togo dem Gouverneur von Kamerun unterstehe, 
und daß die deutsche Kolonialgesellschaft für Süd- 
westafrika die Gerichtsbarkeit in Deutsch-Südwestafrika 
ausübe. Kamernn und Togo sind administrativ 
selbsiindig, nur in Beziehung auf die Rechtspflege 
fungirt der Gouverneur von Kamerun als Ober- 
richter für beide Schutzgebiete; die Gerichtsbarkeit 
in Deutsch-Südwestafrika wird durch den Landes- 
hauptmann und dessen Vertreter ausgeübt. 
Afrikanische Skizzen von Friedl Martin, 
Wirklicher Königlich Bayerischer Rath (München 
1894, J. Lindauersche Buchhandlung — 
Schöpping. Mk. 2,50). 
In den ersten drei Kapiteln schildert der Ver- 
fasser seine Reise nach dem Kongo und den Kongo 
Hinauf bis zu den Stanleysällen; der Anhang, welcher 
die Rapporte hierüber enthält, ergänzt diesen Theil. 
Das vierte Kapitel handelt von der Vorgeschichte und 
Entstehung des Kongostaates und dessen künftigen 
Aussichten. Der Verfasser, der nicht eben günstig 
von dessen Zukunft spricht, tritt hier lebhaft für Zoll- 
freiheit ein. Aus den Erfahrungen, die er nament- 
lich in Asien gesammelt hat, zieht er Schlüsse nicht 
nur auf das von ihm bereiste Land, sondern auf 
ofrikanische Kolonien überhaupt. Wir glauben, daß 
diese Verallgemeinerung zu weit geht. Friedlicher 
Handel ist nicht überall von vornherein möglich, 
oft muß der Kaufmann durch den Soldaten, der 
natürlicherweise etwas Soldatenwirthschaft mit sich 
bringt, geschützt werden. Goethe hat gesagt: „Krieg, 
Handel und Piraterie, dreieinig, sind sie nicht zu 
trennen", und daß auch die Lettere noch die Küsten 
besucht, wenn auch nicht unter schwarzer Flagge, 
dafür mögen die eigenen Worte des Verfassers 
citirt werden (auf S. 13): „Einige Läden (in Dakar) 
zeigten in ihren Auslagen die gewöhnlichen Schund- 
waaren, die an solchen Orten stets als - Articles de 
Parise den Inländern zum Kaufe angeboten werden.“ 
In seinem Schlußgutachten kommt Herr Martin 
übrigens auf die vielfach vertretene Ansicht hinaus, 
daß es Eisenbahnen sind, welche das Innere Afrikas 
kulturfähig machen werden.
	        

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