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mirador

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Bibliografische Daten

mirador: mirador

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_3
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1903
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1912
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912.
Bandzählung:
96
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1912
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungsblatt Nummer 25.
Bandzählung:
25
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 76.) Ministerialverordnung, betr. Gebührenordnung für eichamtliche Prüfungen und Beglaubigungen außerhalb des eichpflichtigen Verkehrs.
Bandzählung:
76
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler Berichtigung. [zu S. 184.]
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • (No. 861.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 27sten April 1824., die Stempelfreiheit der mütterlichen Erb-Anfälle an uneheliche Kinder betreffend. (861)
  • (No. 862.) Statut für die Kaufmannschaft zu Elbing. Vom 30sten April 1824. (862)
  • (No. 863.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8ten Mai 1824. wegen einer Präklusivfrist zur Anmeldung derjenigen Ansprüche, welche von Gläubigern jenseits der Weser und des Rheins an die, der Verwaltung der Immediatkommission überwiesenen, Restenfonds zu machen sind. (863)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)

Volltext

— 85 — 
Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
.4 No. 8. .— 
  
(Jo. 861.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 27 sten April 1824., die Stempelfreiheit der 
mütterlichen Erb-Anfälle an uneheliche Kinder betreffend. 
U. den in Ihrem Bericht vom 174ten d. M. bemerkten Zweifel zu entfernen, 
welchen der, dem neuen Stempel-Gesetz angehängte Tarif unter dem Artikel 
Erbschaften zurückläßt, will Ich die unter dem bemerkten Artikel enthaltenen 
Bestimmungen dahin deklariren, daß auch uneheliche Kinder von dem mütter- 
lichen Nachlasse keinen Erbschaftsstempel zu entrichten haben sollen. 
Potsdam, den 27 sten April 1824. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister v. Kircheisen und v. Klewiz. 
  
(No. 862.) Statut für die Kaufmannschaft zu Elblng. Vom Bosten April 1824. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen r. . 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Da Wir beschlossen haben, die Kaufmannschaft Unserer See= und Hand- 
lungs-Stadt Elbing auf ihren wiederholten Wunsch in eine Korporakion zu ver- 
einigen, und derselben eine angemessene Verfassung zu verleihen; so haben Wir den 
Entwurf eines Statuts für die Kaufmannschaft zu Elbing sorgfältig prüfen lassen, 
und solches in nachstehender Art genehmigt: 
Jabrgang 1824. N Erster 
(Ausgegeben zu Berlin den 22#sten Mai 1824.)
	        

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