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Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_3
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1903
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1913
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913.
Volume count:
97
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungsblatt Nr. 36.
Volume count:
36
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 127.) Ministerialbekanntmachung über die Anstellung von Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
Volume count:
127
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Appendix

Title:
I. Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
Document type:
law_collection
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Anlage A. Zivilversorgungsschein für Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und die Kommunalbehörden usw. des Bundesstaates, dessen Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt.
Document type:
law_collection
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.
  • Title page
  • Inhalts-Uebersicht zum Anhang.
  • Abschnitt I. Anstellung, Vereidigung, Amtsverschwiegenheit, allgemeine Rechte und Pflichten der Beamten, Uniformen usw.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Vereidigung.
  • 3. Amtsverschwiegenheit der öffentlichen Beamten.
  • 4. Maßnahmen gegen das Schuldenmachen der Beamten.
  • 5. Allgemeine Rechte und Pflichte der Staatsbeamten.
  • 6. Haftung der Beamten.
  • 7. Gemeingültige Merkmale für die Eigenschaft als Staatsbeamter.
  • 8. Uniformen.
  • Abschnitt II. Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.
  • 1. Auszug aus dem Gesetze über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres u.s.w. vom 31. Mai 1906.
  • 2. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden, vom 8. Juli 1907, nebst Anlage über diese Grundsätze.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Anlage A. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage B. Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst.
  • Anlage C. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage D. Zivilversorgungsschein.
  • Anlage E. Zivilversorgunsschein.
  • Anlage H. Auszug aus dem Verzeichnis der Vermittlungsbehörden.
  • Anlage J. Nachweisung einer (von) Bakanz(en) in den für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorbehaltenen Stellen.
  • Anlage L. Bestimmungen des Kriegsministeriums vom 19. August 1907 über die Kommandierung und Beurlaubung der im aktiven Militärdinste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Zivilversorgung.
  • Anlage L. Bestimmungen des Kriegsministeriums vom 19. August 1907 über die Kommandierung und Beurlaubung der im aktiven Militärdinste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Zivilversorgung.
  • Anlage M. Verzeichnis der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im preußischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen.
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • III. Abschnitt. Zahlung der Besoldung und Gewährung der Gnadengebührnisse vom Diensteinkommen.
  • 1. Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenvierteljahrs.
  • 2. Zahlung der den suspendierten Beamten zustehenden Gehaltshälfte.
  • 3. Diensteinkommen der zu länger als vierwöchiger Freiheitsstrafe verurteilten Beamten.
  • 4. Verwendbarkeit von verfügbarem Stelleneinkommen an Besoldungs- und Mietentschädigung zu Stellvertretungskosten.
  • 5. Termin für die Zahlung der Dienstbezüge.
  • 6. Portofreie Auszahlung der Gehälter an Beamte, an deren Wohnsitze sich eine Königliche Kasse nicht befindet.
  • Abschnitt IV. Wohnungsgeldzuschüsse.
  • 1. Gesetz, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten. (1)
  • 2. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten vom 12. Mai 1873. (2)
  • Anmerkungen.
  • Abschnitt V. Besoldungsordnung, Gehaltsvorschriften und Bestimmungen über die Anrechnung von Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter.
  • I. Besoldungsordnung.
  • II. Gehaltsvorschriften.
  • III. Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Zivilbeamten.
  • Abschnitt VI. Militärverhältnisse der Zivilbeamten.
  • 1. Zurückstellung unabkömmlicher Beamten.
  • 2. Besoldungsverhältnisse etc. der zum Militärdienst eingezogenen Beamten.
  • 3. Gewährung des Diensteinkommens bei Friedensübungen.
  • 4. Anrechnung der Zeit der militärischen Dienstleistung auf den Vorbereitungsdienst der höheren Beamten.
  • 5. Bereiterklärung von Beamten zu militärischen Uebungen etc.
  • Abschnitt VII. Tagegelder und Reisekostenvergütungen.
  • A. Gesetz vom 21. Juni 1897, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten.
  • B. Ausführungsbestimmungen.
  • Abschnitt VIII. Umzugskostenentschädigungen.
  • A. Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877.
  • B. Ausführungsbestimmungen etc.
  • Abschnitt IX. Dienstwohnungen der Staatsbeamten.
  • I. Regulativ über die Dienstwohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880.
  • II. Ausführungs-Verfügungen zu dem Regulativ.
  • Abschnitt X. Disziplinarvorschriften und Bestimmungen über die Wartegelder der Staatsbeamten.
  • I. Teil. Disziplinarvorschriften.
  • II. Teil. Wartegelder der Staatsbeamten.
  • Abschnitt XI. Vermögensrechtliche Ansprüche der Staatsbeamten aus ihrem Dienstverhältnis.
  • Abschnitt XII. Urlaub und Stellvertretung.
  • Abschnitt XIII. Nebenämter etc.
  • Abschnitt XIV. Eheschließung der Beamten.
  • Abschnitt XV. Pensionswesen, Hinterbliebenen-Fürsorge und Erziehungsbeihilfen.
  • I. Pensionswesen der Staatsbeamten.
  • II. Hinterbliebenen-Fürsorge.
  • III. Gemeinsame Bestimmungen zur Ausführung der Pensions- und Hinterbliebenenversorgungs-Gesetze etc.
  • Abschnitt XVI. Besteuerung und Beschlagnahme des Diensteinkommens der Staatsbeamten etc.
  • A. Besteuerung.
  • B. Pfändung des Diensteinkommens etc.
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • I. Zum Abschnitt I.
  • II. Zum Abschnitt II.
  • III. Zum Abschnitt III.
  • IV. Zum Abschnitt III.
  • V. Zum Abschnitt V.
  • VI. Zum Abschnitt V.
  • VII. Zum Abschnitt V.
  • VIII. Zum Abschnitt V.
  • IX. Zum Abschnitt V.
  • X. Zum Abschnitt VII.
  • XI. Zum Abschnitt VII.
  • XII. Zum Abschnitt VIII.
  • XIII. Zum Abschnitt X.
  • XIV. Zum Abschnitt XIII.
  • XV. Zum Abschnitt XV.
  • XVI. Zum Abschnitt XV.
  • XVII. Zum Abschnitt XV.
  • XVIII. Zum Abschnitt XV.
  • XIX. Zum Abschnitt XV. Individualversicherung und Pensionswesen.
  • Empfehlenswerte Bücher.

Full text

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
stimmten Stellen, in 
Bezeichnung der Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird 
Bemerkungen 
  
——— 
4. Aniversitäten. 
Mittlere Beamte. 
*Bureau-, Kassen= und In- 
spektionsbeamte, 
Bureauhilfsarbeiter, 
Bibliothekexpedienten. 
5. Königliche Charits 
in Berlin. 
Mittlere Beamte. 
* Bureau= und Kassenbeamte, 
* Oekonomiebeamter, 
* Stationsbeamte, 
Bureauhilfsarbeiter. 
6. Lehrerinnenseminar 
in Droyßig. 
Mittlere Beamte. 
Rendant und Bureaubeamter 
7. Kunstgewerbemuseum 
in Berlin. 
Mittlere Beamte. 
Bureaubeamter der Unter- 
richtsanstalt. 
S. Nationalgalerie in Berlin. 
Mittlere Beamte. 
* Bureaubeamte. 
9. Bönigliche Bibliothek 
in Berlin. 
Mittlere Beamte. 
Bureaubeamte für den Ver- 
waltungsdienst, 
Expedienten. 
10. Meteorologisches Institut 
in Berlin nebst Observatorien 
bei Fotsdam und Köronau= 
tisches Gbservatorium bei 
Eindenberg. 
Mittlere Beamte. 
Sekretäre, 
Bureauhilfsarbeiter. 
mit Ausnahme der 
Stellen der Ren- 
danten und Quä- 
storen. 
mindestens zur Hälfte. 
drei Vierteln 
mindestens zur 
Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
zwischen Militär= und 
Zivilanwärter ab- 
wechselnd. 
ausschließlich, sofern 
unter den Bewerbern 
eine geeignete Per- 
sönlichkeit sich be- 
findet. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
Rektor und Senat der 
Universität in Berlin und 
Universitätskuratorium 
in Berlin sowie die 
Kuratorien der übrigen 
Universitäten. 
Provinzialschulkollegium 
in Magdeburg. 
Museen in Berlin. 
Generaldirektor der Kgl. 
Museen in Berlin. 
Bibliothek. 
  
Generaldirektor der Kgl. 
Generaldirektor der Kgl. 
 
	        

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