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Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
preussische_gs
Title:
Preußische Gesetzsammlung
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
preussische_gs_1909
Title:
Preußische Gesetzsammlung. 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
100
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Preußische Gesetzsammlung
  • Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Full text

13. 
14. 
16. 
17. 
18. 
19. 
— 356 — 
Kassendiener und Boten bei den Rentenbanken. 
Materialienaufseher, Ballastmeister, Maschinenführer, Maschinenmeistergehilfen, 
Schiffbrückenaufseher, Dünenaufseher bei der Bauverwaltung. 
(Außerdem 1 080 4& nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 .K.) 
Unterbeamte bei den staatlichen Eichämtern, dem Staatskommissar bei der Berliner 
Börse, der Porzellanmanufaktur und dem Landesgewerbeamte. 
Gerichtsdiener und Kastellane bei den Oberlandesgerichten. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 .4 für die mit der 
Wahrnehmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten ersten Gerichtsdiener. 
1 Beamter, dessen Stelle beim Freiwerden in eine solche mit 1 200 bis 1 700 .( 
umgewandelt werden soll, bezieht ein Gehalt von 1 500 4, steigend auf 2 400.4, 
und zwar 4 mal um 150 4 und 3 mal um 100 .4.) 
Gerichtsdiener, Kastellane und Gefangenaufseher, Heizer bei den Landgerichten 
und Amtsgerichten. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen von je 150 X für die mit der 
Wahrnchmung der Botenmeistergeschäfte beauftragten ersten Gerichtsdiener bei den 
Landgerichten und dem Amtsgerichte Berlin-Mitte. Ferner für Gefangenaufseher 
und Gerichtsdiener, welche gleichzeitig als Aufseher bei Gefängnissen mit einer 
Durchschnittsbelegung von mehr als 10 Gefangenen beschäftigt werden, nicht- 
pensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 4, und zwar für die Hälfte der vor- 
handenen Beamten nach dem Durchschnittssatze von 150 M. 
9 Gerichtsdiener usw. bei den Landgerichten und Amtsgerichten, deren Stellen 
beim Freiwerden in solche mit 1 200 bis 1700 .4 umgewandelt werden sollen, 
beziehen ein Gehalt von 1 500 .4 steigend auf 2 400 4, und zwar 4 mal um 
150 X und 3 mal um 100 4, 1 desgleichen 1 500 /, steigend auf 2 100 4, 
und zwar 2mal um 100 4 und 5mal um 80 AC.) 
Aufseber bei den besonderen Gefängnissen der Justizverwaltung. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 —4A, und zwar für 
die Hälfte der vorhandenen Beamten nach dem Durchschnittssatze von 150 M. 
Die bisherigen nichtpensionsfähigen Funktionszulagen von zusammen 150 4 
für Unterbeamte in Preungesheim kommen in Höhe derjenigen Beträge in Weg- 
fall, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze mehr 
zu zahlen sind.) 
Botenmeister und Kanzleidiener beim Statistischen Landesamte. 
(Außerdem 150 .X nichtpensionsfähige Stellenzulage für den Botenmeister.) 
Kreisboten, Oberamtsdiener. 
Aufseher bei den Polizeigefängnissen, beim Polizeigewahrsam in Berlin und bei 
der Strafanstaltsverwaltung. 
(Außerdem nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 200 AX, und zwar für 
die Hälfte der vorhandenen Beamten nach dem Durchschnittssatze von 150.A. 
Die bisherigen nichtpensionsfähigen Funktionszulagen von je 150.4 für 7 Auf- 
seher bei der Strafanstalt Berlin-Moabit kommen in Höhe derjenigen Beträge 
in Wegfall, welche infolge der Gehaltserhöhung gegen die bisherigen Gehaltssätze 
mehr zu zahlen sind.)
	        

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