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Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_3
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1903
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1914
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914.
Bandzählung:
98
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungsblatt Nr. 30.
Bandzählung:
30
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preußische Geschichte.
  • Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)
  • Titelseite
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Erstes Buch. Die Erhebung zur Großmacht. 1740-1756.
  • Zweites Buch. Der Kampf um das Dasein. 1756-1772.
  • Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 1772-1786.
  • I. Die bayrische Erbfolge. 1772-1779.
  • II. Der Fürstenbund. 1779-1785.
  • III. Das Innere des Fridericianischen Staates. 1772-1786.
  • IV. Friedrich der Große und seine Zeit.
  • Viertes Buch. Die Zeit der Epigonen. 1786-1795.
  • Fünftes Buch. Der Zusammenbruch. 1795-1806.
  • Sechstes Buch. Erniedrigung und Wiedergeburt. 1806-1812.
  • Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
  • Leerseite

Volltext

214 Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 
Aufklärung, zu der er sich bekannte, trotz ihrer hochadligen und 
fürstlichen Anhänger eine Bewegung ausgesprochen bürgerlichen 
Charakters, die dem dritten Stande auch in der sozialen und 
politischen Ordnung den ihm gebührenden Platz erobern wollte, 
so setzte Friedrich sich mit ihr in Widerspruch, wenn er das 
Bürgertum von der vollen, gleichberechtigten Teilnahme an 
Staat und Heer auch ferner ausschließen wollte. Er beein- 
trächtigte die erstrebte Besserung in den Verhältnissen des 
Grundbesitzes, indem er Bürgerliche keine adligen Güter er- 
werben ließ, und erhielt veraltete soziale Scheidungen künstlich 
aufrecht, indem er Mischehen zwischen Adligen und Bürgerlichen 
nach Möglichkeit hinderte und für eine besonders standesgemäße 
Erziehung der jungen Adligen Sorge trug. Das entfremdete 
ihm viele tüchtige Elemente, die seiner Monarchie die Grund- 
lage wahrer Volkstümlichkeit hätten geben können, und lockerte 
wieder die staatsbürgerliche Gemeinschaft, zu der die Stände 
in dem Kampf um Preußens Dasein zusammenzuwachsen an- 
gefangen hatten. Es entging Friedrich nicht, daß die politische 
Entwickelung so gut wie die soziale und wirtschaftliche eine 
Richtung verfolgte, welche die Vorrechte des Adels in Frage 
stellte. Sie zu behaupten setzte er die Staatsautorität ein. 
Vornehmlich dem Adel kam die Organisation des landschaft- 
lichen Kreditwesens zu gute. Stellte aber diese Sozialpolitik 
schließlich nicht das Prinzip der Gleichheit aller Unterthanen 
der Krone gegenüber in Frage und damit das Fundament für 
die absolute Monarchie? Mußte sie nicht Zweifel erwecken an 
der Gerechtigkeit des Königtums und ihm die Erfüllung seines 
hohen Berufs erschweren? 
Auch in der Praxis seiner Agrarpolitik hielten die auf- 
geklärten Theorien Friedrichs nicht stand, und die vielver- 
heißenden Anläufe, die er im Beginn seiner Regierung da ge- 
nommen, fanden nicht entsprechenden Fortgang. Den großen 
Gedanken der Bauernbefreiung hatte schon sein Vater gefaßt; 
zu seiner Durchführung aber waren die Dinge damals noch 
nicht reif gewesen. Jetzt war die allgemeine geistige Disposition 
weit günstiger. Denn seit die Physiokraten dem Merkantilsystem 
ebenso einseitig zwar, aber doch mit dem Erfolge einer be-
	        

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