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Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_3
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1903
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1914
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914.
Bandzählung:
98
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungsblatt Nr. 48.
Bandzählung:
48
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.
  • Titelseite
  • Im Verlage des Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, E. V. Berlin erschienene Zeitschriften.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vor- und Dankeswort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Die Uranfänge des deutschen Verfassungslebens.
  • 2. Die mittelalterliche Lehnsmonarchie.
  • 3. Die ständisch beschränkte Monarchie.
  • 4. Die Entwicklung des englischen Rechtsstaats.
  • 5. Die Entstehung der konstitutionellen Monarchie.
  • 6. Die preußische Verfassungsgeschichte.
  • 7. Die preußische Staatsverfassung.
  • 8. Der Deutsche Bund und die deutschen Verfassungskämpfe.
  • 9. Die deutsche Reichsverfassung.
  • 10. Die politischen Parteien der Gegenwart.
  • 11. Die Programme der Parteien.
  • 12. Schlußbetrachtungen.
  • Im Verlage des Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, E. V. Berlin erschienene Schriften.

Volltext

80 
5. Die Entstehung der konstitutionellen Monarchie. 
# 
Der liche Lehnsstaat mit seiner 
ständischen Beschränkung der fürstlichen 
Regierungsgewalt war seiner vornehmsten 
Grundlagen in dem Augenblicke beraubt, 
in welchem die stehenden Heere eine all- 
gemeine Einrichtung der Staaten wurden. 
Sein Grundelement bildete bekanntlich die 
Gefolgschaft, die enge persönliche Treu- 
verbindung zwischen dem Könige und seinen 
Vasallen zu wechselseitigem Schutz und 
Trutz. Auf dieser beruhte das gesamte 
Kriegswesen des Mittelalters, welches, wie 
man unschwer ermessen kann, außerordent- 
lich schwerfällig und oft recht fragwürdig 
war. Denn ehe auf den Ruf des Königs 
die verschiedenen Vasallen mit ihren 
Mannen, d. h. mit ihrer eigenen Gefolg- 
schaft, „mobil“, also kriegsbereit wurden 
und füglich zur Stelle waren, darüber ver- 
ging eine geraume Zeit. Oft hatte man 
aber nicht viel Zeit zum Warten. Als die 
Mongolen das Abendland überfluteten, 
konnten sie tief bis Schlesien vordringen, 
ehe sich ihnen ein deutsches Heer entgegen- 
steltte. Nach der Eroberung Konstantinopels 
urch die Türken sah sich Deutschland fort- 
während durch plötzliche Vorstöße derselben 
bedroht, welche ihm drei volle Jahr- 
hunderte hindurch eine stete Kriegsbereit- 
schaft an seinen südöstlichen Grenzen auf- 
zwangen. Für eine solche genügte die 
Gefolgschaft der nur zu oft widerwillig 
dem königlichen Aufgebot folgenden Großen 
im Lande nicht mehr. Deshalb warben 
sich die Fürsten für diese Zwecke besondere 
ruppen an. Es entstanden allmählich 
die stehenden Heere, die indessen nicht 
etwa aus „Aushebungen“ auf Grund einer 
allgemeinen Dienstpflicht des Volks her- 
vorgingen wie heute. Es waren ledig- 
lich Söldnerheere, die ursprünglich nur in 
der Umgebung der Fürsten als eine 
persönliche Leibwache derselben gehalten, 
und später für besondere Unternehmungen 
durch Anwerbungen noch vermehrt wurden. 
Dieses System bestand noch zur Zeit des 
Dreißigjährigen Krieges. Die außerordent- 
liche Länge desselben ist vornehmlich ver- 
anlaßt worden durch die lange Werbe- 
arbeit der sich gegenüberstehenden Neld. 
herren zur Aufstellung und Ausfüllung 
möglichst zahlreicher Truppenkader. Das 
erforderte viel Zeit und noch mehr Geld. 
War das lettere vorhanden, so konnte sich 
auch der kleinste Staat ein großes Heer 
verschaffen; auf diese Weise entstanden die 
stehenden Söldnerheere des siebzehnten 
und achtzehnten Jahrhunderts und auf 
diese Weise vermochte sich auch das kleine 
Brandenburg unter Friedrich dem Großen 
gegen ganz Europa sieben Jahre zu ver- 
teidigen. Doch dies nur nebenbei bemerkt! 
Als die Soldheere aufkamen, verfiel 
der Lehnsstaat in jähem Sturze. Die 
souveränen Fürsten wurden durch sie von 
ihren Vasallen unabhängig und macht- 
gebietend. Sie wären keine Menschen ge- 
wesen, wenn sie von da ab nicht auch ver- 
sucht haben sollten, sich überhaupt möglichst 
unabhängig von allen ihren Willen be- 
einträchtigenden Gewalten zu machen, vor 
allem in ihren Erblanden. Die Beschränkung 
durch die Landstände war ihnen von jeher 
unbequem gewesen, besonders in den 
Staaten, in denen das nach der Völker- 
wanderung vorherrschende germanische Ele- 
ment von der Stammbevölkerung und ihrer 
überlegenen romanischen Kultur allmählich 
vollständig wieder aufgesogen worden war. 
Dies gilt vorzugsweise für Frankreich, 
Spanien und Italien. In dem Zeitalter 
der sogenannten „Renaissance ) war dort 
die Erinnerung an die altrömische Herrlich- 
keit neu geweckt worden. Je mehr die 
Mönche sich in ihren Klöstern mit den 
wiedergefundenen Schätzen altklassischer 
Wissenschaftlichkeit befaßten und je mehr 
die in Italien zuerst begründeten Hoch- 
schulen, speziell die berühmte Universität 
zu Bologna, Hochburgen altrömischer Ge- 
lehrsamkeit wurden, vor allem die Vorzüge 
des römischen Rechts wieder zur Anerken- 
nung brachten, griff überall eine „Wieder- 
geburt“ des geistigen Lebens Platz, d. h., 
alle Welt verjüngte sich in dem Borne der 
altrömischen Geistesschätze, der Staats- und 
Weltauffassung des römischen Volkes. In 
Frankreich entstand die Schule der soge- 
nannten „Legisten“, die unermüdlich daran 
arbeiteten, die französische Monarchie auf 
die alten Grundlagen des römischen Kaiser- 
reichs zurückzuführen. Sie stellte den 
Grundsatz der Einheit, der Unteilbarkeit 
5) frang., gespr. renähhanß. Wledergedurt.
	        

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