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Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

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Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_3
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1903
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1914
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914.
Bandzählung:
98
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungsblatt Nr. 3.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)
  • Titelseite
  • Repertorium des dritten Bandes.
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Nr. 82. Nachtrag zu Abschnitt 1. der III. Abtheilung des Vereinszolltarifs für die Jahre 1837, 1838 und 1839. (82)
  • Zu Abtheilung III. Abschnitt 1. des Vereins-Zolltarifs für die Jahre 1837, 1838 und 1839.
  • Nr. 83. Beschluß der hohen deutschen Bundesversammlung vom 18. August 1836, die Bestrafung von Vergehen gegen den deutschen Bund und wegen Auslieferung polizeilicher Verbrecher auf dem deutschen Bundesgebiete. (83)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)
  • Stück No. 56. (56)

Volltext

202 
Zu Abtheilung III. Abschnitt 1. des Vereins-Zolltarifs fuͤr die Jahte 1837, 
1838 und 1839. 
Bei der Durchsuhre von Waaren, welche rechts der Oder seewärts, oder landwärte 
von Memel bis Reu-Berun (die Straße über Neu-Berun ausgeschlossen) elngeben, desglel- 
chen durch die Odermündungen oder anderswo links der Oder zuerst eingehen, und rechts 
der Oder auf obengenannten Wegen ausgehen, wird bis auf wellere Anordnung erbhoben: 
Vom Freuß.) Vom Zoll= 
Ceniner. 6 
s. 
1) Von baumwollenen Stuhlwaaren (zwelte Abebellung Art. 
2, c.); selnen Blei-, Bürstenbinder-, Eisen-, Glas= und 
Holzwaaren (3, c.) (3, b.) (6, c. 3.) (10, c.) (12, s.); 
serner von Pappwaaren, feiner Seise, seinen Stelmwaaren, 
seinen Serohgestechten, Porzellanwaaren, Wachs und sel- 
nen Zinnwaaren (27, J.) (31, c.) (33, b.) (35, b. und c.) 
(38, F. und h.) (40, c.) (13, b.); neuen Kleidern (18); 
kurzen Waaren (20.); gebleichter, gesäcbrer oder gedruckker 
Leinwand und anderen leinenen Steuhlwaaren (22, k. ##und 
b.); Seide, seidenen und balbseidenen Waaren (30.); wolleuen 
Zeug-= und Strumps-, Tuch= und Filzwaaren (i1, c. u. 1) 
a. Insofern dle Ausfuhre durch die Ostseehäfen geschieht 4% 65 63 
b. auf anderem Wege . . . . g« 3 264 
2) Von B#ssellgae 44% 5 und wlirben Wollusann 
(41, b.) 21.5 # 
3) Von raffinictem Zucker (25, . 1.) · . . 1 8 2½ 
8) 
4) Von Kupfer und Messing und daraus gefertigten Waaren 
(10.); Gewürzen (25, k.); Kassee (25, m.); Labace da. 
brikaten (25, v. 2.); Schaafwolle (41, o.) 1 140 
5) Von rohem Zucker und Farin (25, z. 2.) . 20 11 
(1°) 
  
  
  
 
	        

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