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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Bibliographic data

Object: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Multivolume work

Persistent identifier:
quelle_recht
Title:
Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht.
Document type:
Multivolume work
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
quelle_recht_1_1907
Title:
Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 1. Band.
Buchgattung:
Sammlung
Volume count:
1
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Quellensammlungen zum Staats- Verwaltungs- und Völkerrecht. - Erster Band
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Quellensammlung zum Deutschen Reichsstaatsrecht.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nr. 72. Gesetz, betreffend die Ausübung der militärischen Kontrole über die Personen des Beurlaubtenstandes, die Übungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen Disziplinarmittel. Vom 15. Februar 1875.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

wollten. Seine Kapelle reichte nicht aus, die Menge 
der Besucher zu fassen, die sonntäglich zu den Gottes- 
diensten herbeikamen. Er sandte einen Eilboten nach 
dem andern an die Missionare mit der dringenden 
Bitte, sie möchten doch kommen und helfen. 
Da machten sich die Brüder Schmidt und 
Autenrieth auf, um selber zu sehen, wie es eigent- 
lich im Abolande stände. Ihre Erwartungen wurden 
weit übertroffen. Das Herz ging ihnen auf, als sie 
das Wehen des göttlichen Geistes in so viel heils- 
hungrigen Seelen erkannten. Das Kirchlein Josefs 
faßte 60 Personen, 300 aber erschienen zum Gottes- 
dienst. Da half es nichts, die Missionare mußten 
zehn Tage dortbleiben und gleich Hand anlegen zum 
Bau einer geräumigen Kirche. Elf Taufbewerber 
wurden getauft, die Feier des heiligen Abendmahls 
wurde gehalten, zwei Paare wurden kirchlich getraut. 
Das Gotteshaus war jedesmal überfüllt. „Ich sah, 
ich staunte“, schrieb Bruder Autenrieth. Das war 
im November 1888. 
Im Mai 1889 sind denn die Brüder Auten- 
rieth und Walker zu dauerndem Aufenthalt nach 
Mangamba gezogen und haben zur größten Freude 
der Leute Mangamba zu einer Hauptstalion aus- 
gebaut. Seitdem ist die Missionsthätigkeit im Abo- 
lande stets von Erfolg begleitet gewesen und hat auch 
bei der im September und Oktober 1893 zum Aus- 
bruche gelangten Christenverfolgung Stand gehalten. 
Mit rührender Treue und Liebe hängen die Leule 
an ihren weißen Lehrern. Der Aufenthalt in West- 
afrika ist für Europäer gefährlich und ungesund. 
Trogß aller Vorsichtsmaßregeln erliegen sie leicht dem 
tödlichen Fieber. Das hat die Basler Mission schon 
manches Mal schmerzlich erfahren. Um solchen trau- 
rigen Fällen möglichst vorzubeugen, erhalten die 
Missionare von Zeit zu Zeit Urlaub, damit sie sich 
in Europa erholen können. Neu gestärkt und er- 
frischt an Leib und Seele kehren sie dann wieder auf 
ihr Arbeitsfeld zurück. Da ist jedesmal große Trauer, 
wenn ein Lehrer das Land zu solcher Urlaubsreise 
verläßt. Und wenn er wiederkehrt, ist die Freude 
groß. Aber niemals ist größerer Jubel in Man- 
gamba gewesen als im Angust 1892. Da kehrte 
Bruder Walker aus Europa zurück und hatte sich 
von dort eine junge Frau mitgebracht. Das hatten 
die Aboleute schon lange schmerzlich vermißt, daß sie 
mehrere Väter und noch keine Mutter hatten. Nun 
kam die langersehnte „Abomutter“ ins Land. Alles 
strömte zusammen, um sie mit festlichem Sang zu 
begrüßen und ihr kräftig und herzlich die Hand zu 
schürteln. Jetzt, meinten sie, könne keiner mehr be- 
haupten, daß Mangamba im Busch liege; wo solch 
eine Mutter wohne, könne unmöglich Buschland sein. 
So ist die Arbeit Jahr für Jahr freudig und 
gesegnet vorwärts gegangen. Durch eine Reise Bruder 
Autenrieths ist ein erfolgreicher Vorstoß nach 
Norden gemacht und eine zweite Hauptstation Nyasoso 
angelegt. Wenn auch das Heidenthum noch nicht 
völlig besiegt ist, wenn sich auch in den Herzen der 
42 
  
Christen immer noch viele Schwachheit findet, so 
müssen wir doch erkennen, daß das gesegnete Missions- 
erfolge sind im Abolande in Kamerun, wie sie sich 
nicht auf jedem Missionsgebiet finden. 
  
RAus fremden Molonien. 
Bandel im Rongostaat. 
Die Nummer 4 des „Bulletin officiel de l’Etat 
Indeépendant du Congo“ enthält die Handels- 
statistik des Kongostaats für das Jahr 1896. 
Danach beläuft sich die Gesammtausfuhr) auf 
15 091 137,62 Frcs., die Gesammteinfuhr?“) auf 
16 040 370,80 Frcs., so daß der Generalhandel 
einen Werth von über 31 000 000 Frcs. (nahezu 
30 pCt. mehr als im Vorjahr) repräsentirt. 
Die Ausfuhr der aus dem Gebiet des Kongostaates 
selbst stammenden Waaren beträgt 12389 599,85 Fres. 
und die Einfuhr der für das Gebiet zum Verbrauch 
bestimmten Waaren 15.227776,44 Frcs. Der 
Spezialhandel ergiebt sonach einen Werth von über 
27½ Millionen Frcs. (über 27 pCt. mehr als im 
Vorjahre). 1 
In der Einfuhr nehmen baumwollene Gewebe 
die erste Stelle ein (für über 4 000 000 Frcs.). Die 
Spirituoseneinfuhr hat seit 1894 stetig abgenommen. 
In dem genannten Jahre betrug dieselbe 1747 732 1, 
eine Zahl, die im folgenden Jahre (1895) auf 
1 465 590 1 herabging; im Jahre 1896 fiel diese 
Einfuhr auf 1 215 726 1 im Werthe von 378 580 
Frcs.; sie stellt mithin zur Zeit nur 1,37 pCt. des 
gesammten Handelsumsatzes dar. 
Bei der Einfuhr kommt Deutschland als Her- 
kunftsland an dritter bezw. vierter, bei der Ausfuhr 
als Bestimmungsland an fünfter Stelle. 
  
Perschiedene Wiltheilungen. 
Frauenverein für Rrankenpflege in den deutschen 
Rolonien. 
In „Unter dem rothen Kreuz“ schreibt die Vor- 
sitende der Abtheilung Kamerun Frau Dr. Plehn: 
„Das neue Hospital wird wunderschön, aber sehr 
groß, größer als das in Togo. Die Schwestern 
fürchten sich etwas vor dem vielen dann nothwendigen 
Laufen, und werden sie naturgemäß mehr Boys 
nöthig haben! Man sieht von der Piazza des Hospi- 
tals bis nach Fernando Po. Das Haus bekommt gerade 
die volle Seebrise, und daß es etwas zurückliegt, 
hindert nichts daran, da kein hoher Baum davor ist. 
*) umfaßt alle Waaren, gleichgultig, ob sie aus dem 
Gebiet des Kongostaates stammen oder nicht. 
)Umfaßt alle Waaren, gleichgultig, ob dieselben 
zum Verbrauch, zur Durchfuhr oder für Niederlagen be- 
stimmt sind.
	        

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