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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_3
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1903
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1916
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916.
Bandzählung:
100
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungsblatt Nr. 63.
Bandzählung:
63
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Togo.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Volltext

2. Vom Vaterländlschen Frauen-Verein-Zweig- 
verein Dillingen, 360 holbe Flaschen 1895 er 
Geisenheimer Rheinwein, 800 Tafeln Vanille= 
Schokolade, 768 Zinntuben à 116 Pfund eng- 
lüchen Liebigs-Flelschextrakt, 1500 halbe Flaschen 
Viktoria-Sauerbrunnen, 1500 halbe Flaschen 
Birresborner Mineralwasser. 
3. VonFreisrau v. Liliencron, geb. Freiin v. Wrangel, 
Schwerin I. M., eine größere Anzahl Bücher 
zur Lektüre, 
4. Von Herrn Franc Coek, Destillateur in Kamnik 
(Stein, Krain) 25 Flaschen „Krainer Wach- 
holder-Branntwein“. 
Nach Mitteilung des Vorsitzenden des Komitees 
für Südwestafrika in Bad Kissingen, Herrn 
Hofrat Dr. med W. Dietz, hat sich eine 
Az#zahl Hotelbesitzer und Restaurateure in Bad 
Kissingen bereit erklärt, invaliden Kriegstell- 
nehmern und den Offizieren, welche dort Er- 
holung suchen, ersteren in beschränkter Zahl, 
freie Pension teils mit teils ohne Wohnung 
und letzteren 50 pCt. Ermäßigung von der 
Pension zu gewähren. 
Ferner haben Herr Hofrat Friedrich Hessing 
Oit 
477 
  
Freibäder, der Besitzer der Boxbergers Apotheke 
Herr Dr. Kraft freie Medikamente und kostenlos 
chemische und bakteriologische Untersuchung und 
Herr Hofrat Dr. med. W. Dietz freie ärztliche 
Behandlung und Benutzung seiner Anstalt 
(Inhalationen. Pneumat. Kammer, Lichtbäder 
usw.) zugesichert. 
6. Die Levico-Vetriolo-Heilquellengesellschaft in 
Levico in Tirol hat sich bereit erklärk, zwei 
Freistellen zur Benutzung ihrer Arsen-Eisen- 
quellen von jetzt bis Ende Oktober d. Is. für 
aus Südwestafrika beimkehrende Osffiziere und 
Mannschaften zu gewähren. 
7. Auf Anregung des Herrn Zahnarztes Hans 
Siegfried, Berlin NW., Unter den Linden 54/55, 
haben sich ferner die nachstehend genannten 
Zahnärzte bereit erklärt, die nach Südwestafrika 
ausreisenden Schutztruppen-Angehörigen kosten- 
los zahnärztlich zu behandeln: 
1. Herr Dr. Freund, Berlin, Belle-Alliance- 
straße 88, 
2. Herr Körbihz, desgleichen, 
3. Herr Mamlock, desgleichen 
und 4. Herr Löwenberg, Berlin, Keithstraße 13. 
Dachrichten ausg den deutschen Schungebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Dhafriha. 
Wegebau in Deutsch-stafrika. 
Deutsch-Ostafrika hot der Kaiserliche Gouverneur 
Graf v. Götzen nachstehenden Bericht erstattet: 
Zunächst darf ich kurz auf die historische Ent- 
Ansicht über die beste Tracenführung, was nur des- 
wegen für sich selbst keine üblen Folgen hatte, weil 
die von dem Vorgänger gebauten Brücken, Dämme 
Auf eine Anfrage der Kolonial-Abteilung über 
den derzeitigen Zustand der Straßen und Wege in 
wicklung unseres Wegebaues hinweisen und daran „ 
erinnern, daß alle sogenannten Wegebauten, mit 
Ausnahme der städtischen Straßen und einiger weni- 
ger Bauten, in den letzten Jahren in enger Anleh- 
nung an die das ganze Land durchziehenden und 
ost wechselnden Negerpfade entstanden sind. Die 
Anlage der verschiedenen Stationen im Innern machte 
es wünschenswert, die Verbindungen untereinander 
etwas bequemer zu gestalten und wenigstens von 
Uberwucherung alljährlich frel zu halten. Mit großem 
Eiser wurde daran gegangen, die Eingeborenen zu 
dieser Arbeit anzuhalten, hier und da Abkürzungen 
vorzunehmen und auch Brücken über kleine Flußläufe 
mit vorhandenem Material zu bauen. Die Mittel 
für Handwerkszeug und die Tagegelder der die Auf- 
sicht führenden Personen (meist Unteroffiklere) wurden 
aus den laufenden Unterhaltungsfonds der Stationen 
aufgebracht und standen demnach in gar kelnem Ver- 
hältnts zur Größe der Aufgabe. Bei dem fort- 
währenden Wechsel des Personals wechselte auch die 
usw. bel jeder besonders großen Regenzeit wieder 
unbrauchbar zu werden pflegen. Im Wegebau er- 
fahrene Techniker standen dem Schutzgebiete nicht zur 
Verfügung, während anderselts zugegeben werden 
muß, doß stellenweise als Laienarbeit sehr aner- 
kennenswerte Lelstungen zu verzeichnen sind. Durch 
die geschilderte Tätigkeit ist im Laufe der Jahre 
erreicht worden, daß alle Stationen untereinander 
mit Wegen verbunden sind, die für Fußgänger und 
Relter in der Trockenzeit gut passierbar sind, was 
nicht ausschließt, daß in der Regenzeit auf allen 
Verbindungen noch Strecken zu überwinden sind, auf 
denen man stundenlang bis über die Kniee im 
Sumpf oder Wasser zu waten und gelegentlich zu 
schwimmen hat. 
Etwas günstiger gestaltete sich die Lage durch 
Einführung der sogenannten „einmaligen Bewilligung 
für Wegebauzwecke“ im Etat. In den ersten beiden 
Jahren dieser Bewilligung hat eine Konzentrierung 
der Mittel angesichts der aller Orten auftretenden 
Bedürfnisse nicht stattgefunden. Erst in den letzten 
beiden Jahren habe ich die Bewilligung an die ein- 
zelnen Stellen auf wenige Punkte verelnigt und habe 
vor kurzem durch Bekanntmachung vom 28. März 
1904 einen Verwendungsplan für die landesfiska-
	        

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