Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe
Title:
Großherzoglich Sachsen Weimar - Eisenachisches Regierungs-Blatt.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1817
1836
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_21
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873.
Volume count:
57
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1873
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
[114] Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Prüfungs-Kommission für die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte und Apotheker während des Prüfungsjahres vom 1. November 1873 ab.
Volume count:
114
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)
  • Title page
  • Neuerscheinungen im Verlag Deutsches Reichsgesetzbuch.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Militärische Maßnahmen zur Durchführung und Sicherung der Mobilmachung bezw. des Krieges.
  • Aus- und Durchfuhrverbote.
  • Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen infolge des Kriegszustandes.
  • Gesetz, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen.
  • Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen.
  • Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen für Fleisch.
  • Erlaß, betreffend das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen über Höchstpreise.
  • Darlehnskassengesetz.
  • Bekanntmachung, betreffend Darlehnskasse.
  • Bekanntmachung, betreffend Verzeichnis der Orte an denen Darlehnskassen errichtet worden.
  • Bekanntmachung, betreffend Verzeichnis der Orte an denen Darlehnskassen errichtet worden.
  • Bekanntmachung, Beschreibung der auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 zur Ausgabe gelangenden Darlehenskassenscheine zu 20 Mark.
  • Bekanntmachung, Beschreibung der auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 zur Ausgabe gelangenden Darlehenskassenscheine zu 5 Mark.
  • Gesetz über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse.
  • Bekanntmachung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen.
  • Bekanntmachung, betreffend Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts.
  • Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Fristen für wechsel- und scheckrechtliche Handlungen.
  • Bekanntmachung des Reichspostamts, betreffend Änderung der Postordnung vom 20. März 1900.
  • Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
  • Bekanntmachung, betreffend die sofortige Einzahlung gestundeter Zölle und Reichssteuern.
  • Gesetz, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten.
  • Gesetz, betreffend die Änderung des Bankgesetzes.
  • Gesetz, betreffend die Abwicklung von börsenmäßigen Zeitgeschäften in Waren.
  • Gesetz, betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung.
  • Gesetz, betreffend Änderung des Münzgesetzes.
  • Gesetz, betreffend Ausnahmen von Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter.
  • Bekanntmachung des Kaiserlichen Patentamts.
  • Bestimmungen, betreffend Bergung der Ernte.
  • Allgemeine Verfügung über die Einziehung von Kosten und anderen dem Staate gebührenden Geldbeträgen.
  • Allgemeine Verfügung, betreffend den Geschäftsbetrieb an Sonn- und Feiertagen.
  • Bekanntmachung, betreffend die Anordnung einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens.
  • Bekanntmachung, betreffend die zeitweilige Außerkraftsetzung einzelner Vorschriften des Handelsgesetzbuches usw.
  • Bestimmungen, betreffend die Reichsversicherungsordnung.
  • Fürsorge für die in Dienst getretenen Mannschaften und Beamten und deren Angehörige.
  • Straferlasse.
  • Prüfungserleichterungen.
  • Postalische Bestimmungen.
  • Prisenordnung.
  • Nachträglich aufgenommen.
  • Sachregister.
  • Anhang der nach der Drucklegung eingegangenen Verordnungen und Bekanntmachungen infolge des Krieges.

Full text

30 Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen 
Darlehenskassenschein. 
Zwanzig Mark. 
Berlin, den 5. August 1914. 
Reichsschuldenverwaltung. 
v. Bischoffshausen. Warnecke. Vieregge. Müller. Noelle. 
Dickhuth. Springer. 
Darunter steht, ebenfalls in brauner Farbe, der Strafsatz. 
Die Rückseite ist in rotbrauner Farbe gedruckt und hat eine einfache, aus 
Linien bestehende Randeinfassung. In der Mitte ist der Reichsadler auf einem mit 
einem feinen dunklen Muster bedruckten Grund angebracht. Die Fänge, Schnabel 
und Zunge sind senkrecht, die übrigen Teile kreuzweise schraffiert. Um den Adler 
zieht sich eine elliptische, aus Rosetten gebildete Umrahmung. Jede Rosette trägt 
nach außen das Wort ZWANZIG, nach innen das Wort MARK. Links oben erbiickt 
man in lichter Umrahmung den von einem dunklen Untergrunde sich abhebenden 
Kopf der Athene, rechts oben ebenso den Kopf des Hermes. In den beiden unteren 
Ecken befindet sich innerhalb einer Weißdruck=Guilloche je eine weiß umrissene, ganz 
leicht schraffierte 20. 
Der Aufdruck der Rückseite lautet in deutscher Schrift: 
Darlehenskassenschein. 
Zwanzig Mark 
Unter diesen Zeilen steht in violettbrauner Farbe der Kontrollstempel. In 
gleicher Farbe sind an zwei Stellen, links unten und rechts oben, Buchstabe und 
Nummer des Scheins aufgedruckt. 
Auf dem freien Papierrand ist ein gelber Schutzdruck sichtbar; er besteht aus 
einzelnen schräg gestellten Zeilen, die aus den Worten DARLEHENS-KASSEN- 
SCHEIN MARK ZWANZIG MARK zusammengesetzt sind. 
Beschreibung 
der auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 zur Ausgabe 
gelangenden Darlehenskassenscheine zu 5 Mark. 
Die Darlehenskassenscheine zu 5 Mark sind 12,5 cm breit und 8 cm hoch Sie 
bestehen aus Hanfpapier, das als fortlaufendes natürliches Wasserzeichen die sich 
wiederholende Zahl 5 zwischen gebogenen Linien enthält und auf der Rückseite 
links mit einem Streifen von orangeroten Pflanzenfasern versehen ist. 
Die Vorderseite enthält einen Untergrund in gelber und blauvioletter Farbe. 
Eine breite ornamentale Umrahmung, deren Ecken durch große Rosetten ausgefüllt 
sind, schließt den rechteckigen leicht gelben Untergrund ein, dem ein blauviolettes 
Punkt= und Strichmuster aufgedruckt ist. Auf dem Untergrund ist ein kreuzweise 
schraffierter, grau schimmernder Reichsadler mit bläulichen senkrecht schraffierten 
Krallen, Schnabel und Zunge angebracht, dessen oberer Teil in eine Sonne hinein= 
ragt, die mit ihren zackigen, abwechselnd längeren gelblichen und kürzeren blau ein= 
gefaßten Strahlen die obere Leiste der Umrahmung zum Teil verdeckt. Auf der 
oberen und der unteren Leiste ist nach außen, die Umrahmung in der Mitte abrundend, 
eine Anzahl von Rosetten angebracht, von denen jede zweite die Ziffer 5 enthält. 
An beide Seitenleisten ist nach außen hin ein Rosettenmuster angesetzt, innerhalb 
dessen das Wort FÜNF in weißem Druck auf blauviolettem Grunde erscheint. 
Die Vorderseite zeigt in blauschwarzer Farbe und in deutscher Schrift folgenden 
Aufdruck:
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878).
5 / 21
Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900).
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.