Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1862
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
28
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1862
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

540 XXII. Friedensverhandlungen 
  
  
.. 
— — 
  
  
  
einzeln aufklären zu lassen und den Major v. dem Bussche jedesmal vorher 
davon zu unterrichten, wen er vor sich hatte, damit er hiernach das Maß 
seiner Aufklärungen abstimmen konnte.“ 
9. 
Vorgãnge in Berlin am 3. Oklober. 
Der Generalfeldmarschall erhielt einen Fragebogen, den er sofort be- 
antwortete. Die Antworten habe ich gleich unter die Fragen gestellt. 
Nr. 32 des Weißbuchs. 
Telegramm des Reichskanzlers Prinz Max an den Generalfeldmarschall 
v. Hindenburg. 
5* 8 „Berlin, den 3. Oktober. 
Bevor ich mich über die Einleitung der von der Obersten Heeres- 
leitung gewünschten Friedensaktion schlüssig mache, beehre ich mich, Euer 
Exzellenz um Stellungnahme zu folgenden Fragen zu bitten: 
1. (Frage. Der Verfasser.) Wie lange kann die Armee den Feind 
noch jenseits der deutschen Grenze halten? 
Antwort: Die Frage kann nicht in derselben präzisen Form, in der sie 
gestellt ist, beantwortet werden. Das Halten hängt von vielen Faktoren ab, 
und auch davon, mit welcher Kraft und welchen Mitteln der Gegner seinen 
Angriff fortsetzt und wie sich demgegenüber unsere Widerstandskraft auf die 
Dauer beweist. 
Gegenwärtig steht das deutsche Heer fest, gezwungen wird es, von Ab- 
schnitt zu Abschnitt, sich zäh an den feindlichen Boden klammernd, auszu- 
weichen. Die Dauer solcher Rückbewegung ist nicht genau vorher zu be- 
stimmen. Man kann aber hoffen, daß sie bis zum nächsten Frühjahr 
deutsches Gebiet schützen werde. 
2. (Frage. Der Verfasser.) Muß die Oberste Heeresleitung einen 
militärischen Zusammenbruch erwarten und bejahendenfalls in welcher 
Zeit? Würde der Zusammenbruch das Ende unserer militärischen Wider- 
standskraft bedeuten? 
Antwort: Die Frage ist durch die Antwort zu 1 mit beantwortet. An 
einen allgemeinen Zusammenbruch glaube ich nicht. Das auf feindliche 
Einbrüche folgende ausweichende Zusammenziehen der Front braucht einen 
solchen nicht zur Folge haben, solange noch irgendwelche Reserven vor- 
handen sind. 
3. (Frage. Der Verfasser.): Ist die militärische Lage so kritisch, daß 
sofort eine Aktion mit dem Ziel Waffenstillstand und Friede eingeleitet 
werden muß?
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment