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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie.
Place of publication:
Greiz
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1852
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie_1897
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
46
Publishing house:
Franz Trommer
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Sachregister.
Document type:
Periodical
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)
  • Cover
  • König Albert und Königin Carola von Sachsen.
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 1. Abteilung.
  • Vorgeschichte. Land und Leute der Vorzeit.
  • Die Karolinger und die elbischen Lande.
  • Thüringen und die Elblande unter den sächsischen Herrschern.
  • Thüringen und Meißen unter den salisch-fränkischen Kaisern.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
  • Vorgeschichte des landgräflichen Hauses von Thũringen.
  • Meißen und Thüringen bis zu ihrer Vereinigung.
  • Die Landgrafschaft Thüringen bis zum Anfall an das Haus Wettin.
  • Ludwig I.
  • Ludwig II., der Eiserne.
  • Ludwig III., der Fromme.
  • Landgraf Hermann I.
  • Ludwig IV., der Heilige.
  • Landgraf Hermann II. Heinrich Raspe.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von Konrad dem Großen bis zur Vereinigung beider Länder.
  • Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.

Full text

— 424 — 
friedens zu fördern wußte, ebensosehr festigte er sein Ansehen nach 
außen. In dem Verhalten zum Kaiser bewies er ganz im Gegensatze 
zum Vater eine unverbrüchliche Treue und erfreute sich doch auch am 
päpstlichen Hofe großen Ansehens. Freilich war, solange er lebte, 
der gewaltige Zwist noch nicht ausgebrochen, in dem die Kurie schließlich 
den Sieg über das vernichtete stauffische Haus davongetragen hat. 
Ganz auch im Gegensatze zum Vater war er von Herzen gütig und 
wohlwollend, trotz aller Gerechtigkeitsliebe doch dem bittenden Schul- 
digen zugänglich, von reicher und offener Hand für alle Bedräüngten. 
Dem entsprach das Fesselnde seiner äußeren Erscheinung. Er war 
von mittlerem, aber schlankem Wuchse, heiteren schönen Angesichts, 
ein Ideal männlicher Schönheit. Durch die Festigkeit seines Blickes 
soll er einst einen ausgebrochenen Löwen gebändigt und sich zu Füßen 
gezwungen haben. Trotz seiner Jugend war sein rechtlicher Sinn doch 
schon so bekannt, daß der Kaiser kein Bedenken trug, ihn mit der 
Vormundschaft über seine jüngeren Geschwister zu betrauen. Zu 
St. Georg in Eisenach erhielt er am 6. Juli 1218 den Ritterschlag 
im Beisein vieler auswärtiger Fürsten und heimischer Vasallen. Dem 
alten Gelöbnis, Witwen und Waisen ein treuer Schützer und Hüter 
zu sein, ist er dann immer gewissenhaft treu geblieben. 
Bald wurde seine ritterliche Tapferkeit auf die Probe gestellt. 
Im Jahre nach der Schwertleite, also 1219, begann Erzbischof Sieg- 
fried die alte Feindschaft zwischen dem Erzstuhle und dem Landgrafen- 
tum zu erneuen, indem er die schon gegenüber Hermann behaup- 
teten Ansprüche wiederholt geltend machte. Da Ludwig darauf nicht 
einging, so verhängte er über ihn den Bann und behauptete auch, sein 
Vater sei im Banne gestorben. Da griff Ludwig zu den Waffen und 
brach verwüstend in das Erzstift ein. Der Abt von Fulda vermittelte 
dann einen Ausgleich, der Ludwig und auch seinen Vater vom Banne 
löste, sonst aber nicht gar lange anhielt. Schon 1220 standen die 
beiden Gegner wieder gegen einander in Waffen; da aber legte sich 
das Reich ins Mittel, dessen Gesamtlage den Frankfurter Reichstag 
vom April 1220 herbeiführte. Nachdem 1216 Papst Innocenz III. 
gestorben und dem milder gesinnten Honorius III. Platz gemacht hatte, 
konnte Friedrich daran denken, die seiner Machtentwickelung hinderliche 
Bedingung, Sizilien nie mit dem Reiche zu vereinen, endlich abzu-
	        

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