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Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Friedensangebot der Mittelmächte.

Periodical

Persistent identifier:
rbl_wuerttemberg
Title:
Regierungsblatt für das Königreich Württemberg
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
rbl_wuerttemberg_1831
Title:
Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831.
Volume count:
8
Publisher:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Publication year:
1831
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Das Friedensangebot der Mittelmächte.
  • Title page
  • Separatabdruck [Quelle]
  • Vorwort.
  • I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
  • 1. Friedensnote der Mittelmächte an die Mächte des Zehnverbandes vom 12. Dezember 1916.
  • 2. Rede des Deutschen Reichskanzlers zur Friedensnote der Mittelmächte in der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 12. Dezember 1916.
  • 3. Armeebefehl des Deutschen Kaisers an Heer und Flotte vom 12. Dezember 1916.
  • 4. Antwortnote des Zehnverbandes an die Mittelmächte vom 30. Dezember 1916.
  • 5. Rede, welche Loyd George vor dieser Antwortnote am 20. Dezember 1916 im englischen Unterhause gehalten hat.
  • 6. Note der Deutschen Regierung an die Vertreter der neutralen Mächte in Berlin.
  • 7. Wilsons 1. Friedensnote an die Kriegführenden vom 21. Dezember 1916.
  • 8. Deutsche Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 26. Dezember 1916.
  • 9. Oesterreichisch-Ungarische Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 21. Dezember 1916. [Antwortnote datiert vom 26.12.1916.]
  • 10. Antwortnote des Zehnverbandes auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 11. Januar 1917.
  • 11. Bemerkungen Balfours vom 18. Januar 1917 zur 1. Friedensnote Wilsons.
  • 12. Aufruf des Deutschen Kaisers an das Deutsche Volk vom 12. Januar 1917.
  • 13. Telegramm des König Ludwig III. von Bayern an den Deutschen Kaiser vom 14. Januar 1917.
  • 14. Englische öffiziöse Aeußerung an die Neutralen vom 14. Januar 1917 zur Deutschen Note an die Neutralen.
  • 15. Deutsche Erwiderung hierauf vom 15. Januar 1917.
  • 16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
  • 17. Rede Bonar Laws vom 24. Januar 1917 zur Wilson-Botschaft vom 23. Januar 1917.
  • 18. Deutsche Note vom 31. Januar 1917 an die Vereinigten Staaten von Amerika mit Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges.
  • 19. Rede des Deutschen Reichskanzlers hiezu vom 31. Januar 1917 an den Hauptausschuß des Deutschen Reichstags.
  • 20. Wilsons Botschaft an den Kongreß vom Anfang Februar 1917 betr. den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Deutschland.
  • 21. Schwedens Note an Wilson vom 10. Februar 1917.
  • II. Betrachtungen über die Friedenskundgebungen.
  • Inhalt.
  • Blank page
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Full text

—- 19 — 
den wohl eine Anzahl internationaler Gesetze, aber es gab kein Mittel, die 
Anordnungen dieser Gesetze zu erzwingen. Außerdem war die militärische 
Lage schwankend infolge der Tatsache, daß weder die Grenzen der ver- 
schiedenen Staaten noch ihre innere Einrichtung in Uebereinstimmung ge- 
bracht werden konnten mit dem Streben der Rassen, aus denen die Bevöl- 
kerung bestand und daß die Rassen nicht auf eine gerechtfertigte und sie 
gleichstellende Behandlung rechnen konnten. Letzeres Uebel würde in hohem 
Maße abgeschwächt werden, wenn die Alliierten die Aenderungen in der 
Karte Europas, wie sie in der gemeinschaftlichen Note dargelegt werden, 
dnrchführen könnten. Dies ist klar und ich habe deshalb längere Ausein- 
andersetzungen hierüber nicht nötig. Es wird angeführt, daß die Verbannung 
der Türkei aus Europa in dieses allgemeine Schema logischerweise nicht 
passe. Die Beibehaltung des türkischen Reichs ist während einer Anzahl 
von ftenerationen von Staatsmännern von großer Bedeutung als eine Haupt- 
bedingung für die Aufrechterhaltung des europäischen Friedens angesehen 
worden. Warum, so wird gefragt, soll nun diese direkte Umdrehung der 
traditionellen Politik eingeführt werden? Die Antwort lautet, daß die Ver- 
hältnisse sich vollständig geändert haben. Es ist jetzt nicht möglich, zu 
erwägen, ob die Schaffung einer reformierten Türkei, die zwischen den feind- 
lichen Rassen im nahen Osten gelegen ist, ein Plan war, der, wenn der 
Sultan aufrichtig gewesen wäre und die Mächte einig, jemals hätte ver- 
wirklicht werden können. Sicher aber ist es, daß er jetzt nicht verwirk- 
licht werden kann. 
Die Türkei „der Einheit und des Fortschrittes“ ist zum mindesten 
ebenso barbarisch und viel aggressiver, als die Türkei des Sultans Abdul 
Hamid war. In der Hand Deutschlands hat die Türkei aufgehört, selbst 
dem Scheine nach ein Bollwerk des Friedens zu sein, und sie wird öffentlich 
als ein Mittel der Eroberung benutzt. Unter Führung deutscher Offiziere 
kämpfen nun Türken in Ländern, aus denen die Türken schon lange ver- 
trieben sind. Die türkische Regierung, unter Aufsicht Deutschlands subsi- 
diert und unterstützt durch Deutschland, hat sich in Armenien und Syrien 
der Schlächterei schuldig gemacht, die furchtbarer ist, als sie jemals in der 
Geschichte dieser unglücklichen Länder verzeichnet ist. Sowohl im Interesse 
des Friedens als der Nationalitäten ist es nötig, der türkischen Regierung 
die Herrschaft über fremde Rassen, wenn möglich, ein Ende zu machen, und 
wir dürfen hoffen, daß die Verbannung der Türken aus Europa ebenso zu- 
gunsten des Weltfriedens wirken wird, wie die Rückgabe Elsaß-Lothringens 
an Frankreich, der Irredenta an Italien, sowie die weiteren territorialen 
Aenderungen, die in der Note der Alliierten an Wilson angedeutet sind. 
Es ist selbstverständlich, daß derartige territoriale Aenderungen, ob- 
gleich sie die Möglichkeit eines Krieges verhindern, doch keine genügende 
Garantie geben gegen neue Kriege. Wenn Deutschland, oder besser gesagt, 
wenn diejenigen in Deutschland, die die öffentliche Meinung des Landes 
2%
	        

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