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Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

Monograph

Persistent identifier:
reinlein_realienbuch_1915
Title:
Bayerisches Realienbuch.
Author:
Kahnmeyer, Ludwig
Schulze
Place of publication:
Bielefeld und Leipzig
Publisher:
Velhagen und Klasing
Document type:
Monograph
Collection:
bayern
Publication year:
1915
DDC Group:
900
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Physik, Chemie und Mineralogie.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Preußische Geschichte.
  • Preußische Geschichte. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Vorwort.
  • Inhalt des ersten Bandes.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Die Elemente des preußischen Staates (bis 1598).
  • Zweites Buch. Die erste hohenzollernsche Staatsgründung und ihr Zerfall. 1598-1640.
  • Drittes Buch. Die Rettung der Zukunft. 1640-1655.
  • I. Die ständische Reaktion und die Anfänge Friedrich Wilhelms. 1640-1643.
  • II. Die Heeresschöpfung, die bewaffnete Neutralität und der Westfälische Friede. 1643-1648.
  • III. Die Friedensexekution und der Versuch einer deutschen Politik. 1648-1655.
  • Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
  • Blank page

Full text

III. Die Friedensexetution und der Versuch einer deutschen Nolimt. 151 
August 1050 erklärt, schon eine außerordentliche Leistung und 
dürfe ihnen doch nicht in der Weise „zu Verderb und Schaden 
gereichen“, daß der Kurfürn ihnen „ex absoluta Potestate das 
zulege, was sie nicht bewilligt, auch zu leisten außer stande 
seien". Ihre Abweisung beklagten sie als eine „wirkliche Be- 
schimpfung“, die sie nicht verdient hätten. Es sei ohne Beispiel, 
so ließen sie sich im Oktober 1650 vernehmen, daß im Frieden 
an die Unterthanen die gleichen Anforderungen gestellt würden 
wie während des Rrieges, meinten von einem unglücklichen 
Fatum verfolgt zu sein und fragten, warum der Kurfürst den 
reduzierenden „fremden Potentaten“ zwar nicht an Macht, 
Weisheit und Verstand, wohl aber „an Güte und Mildthätig- 
keit“ nachstehen wolle, „diesen eigentlich fürstlichen Tugenden, 
durch welche die Fürsten den Göttern gleich geachtet werden“. 
Was sie in Friedenszeiten für Truppen bewilligten, seien frei- 
willige Gaben und enthalte keine Verpflichtung für die Zukunft. 
Scharf stellte des Kurfürsten Antwort der siändischen Libertät 
das Necht des Fürstentume entgegen, wurzelnd in der Ver- 
pflichtung zur Sorge für das Wohl der Gesamtheit. Von den 
als Beispiel angeführten anderen Potentaten stehe für keinen 
wie für ihn cine Provinz auf dem Spiel. Dem gemeinen 
Besten zuliebe habe er Vorpommern hingegeben, dem Reichs- 
frieden und dem Wohl seiner Lande sein Privatinteresse geopfert: 
nun dürften auch sie nicht vergessen, daß Hinterpommern, das 
den Schweden noch abzugewinnen sei, von Gott und Rechts 
wegen demselben Landeoherrn gehöre wie die Marken, daß diese 
Lande gleichsam Glieder eines Hauvtes seien, und daher 
müßten sie dafür eintreten, als ob es sich um ein Stück der 
Marken selbst handelte. 
Noch predigte er diese Wahrheit tauben Ohren. Gemeinsinn 
und Vaterlandsgefühl waren seinen Unterthanen noch fremd. 
Ja die Stände betonten ihre Sonderinteressen um so stärker, 
als ihnen nach der thatsächlichen Auflösung des Reichsverbandes 
durch den Frieden eine höhere staatliche Einheit, die Unterordnung 
fordern durfte, nicht mehr gegenüber stand. Wie im Reiche 
sollte die ständische Selbstherrlichkeit auch in den einzelnen 
Reichsreilen konsequent durchgeführt werden, die Stellung des
	        

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