Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1871
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1871.
Bandzählung:
5
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 22.
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 642.) Gesetz, betreffend die Kriegs-Denkmünze für die bewaffnete Macht des Reichs.
Bandzählung:
642
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Volltext

566 Kritische Erörterungen zum zweiten Buche. 
Den Verkauf der stadischen Allode an Magdeburg melden An. Magdeb., p. 187: 
In eadem nativitate Domini Fridericus Magdaburgensis archiepiscopus magnam 
Partem de allodiis domni Hartuici et matris eins Richardis datis beneficiis, data 
copiosa peounia in proprietatem Magd. ecclesiae Contrahens, magnum et gloriosum 
memoriale nominis sui posteris reliquit. — Diese Güter werden namentlich auf- 
geführt in der Bestätigungsurkunde wegen dieser Schenkung, ausgestellt von Kaiser 
Konrad zu Magdeburg am 31. Dezember 1144. Unter den Zeugen figuriert auch 
Heinricus dux (Lappenberg, Hamburg. Urkundenb. I, S. 165 ff.), jedenfalls Heinrich 
von Osterreich. (Da das Jahr vom Weihnachtstage an gerechnet wurde, steht in der 
Urkunde schon 1145 statt 1144.) — Vgl. auch die spätere Urkunde über Jericho und 
Pertinenzien bei Lappenberg ibid., p. 217. 
Der Verkauf stadischer Güter an Erzbischof Friedrich muß der Klage der sächsi- 
schen Regierung bei dem Könige und dessen darauf erfolgender Wiederaufnahme der 
Streitfrage vorausgeben. Nachdem dieser letztere Umstand eingetreten war, hatte 
Hartwich nicht das Recht, stadisches Besitztum zu verkaufen, sondern nur in der Zeit, 
als sein Eigentumsrecht auf jenes vom Könige bestimmt anerkannt war. 
oe Udber die Ramesloher Versammlung schreibt Albert. Stad., p. 325: Archiepisco- 
Pus praefuit judicio ex ung parte, puer dux ex alia. Praepositus et palatinus con- 
stiterunt ad negotü uentilationem. Auditores aderant Thietmarus Verdens# 
eepiscopus, Albertus marchio, Comes Hermannus de Winceberch et frater suns 
Heinricus de Asle et magna multitudo militum. — Ich kann mir den Vorgang 
nicht anders denken, als daß Friedrich von Sommerschenburg auf der Seite des 
Herzogs stand. Denn da von jeder Seite selbst ein Vorsitzender, iude x, da war, mußten 
doch sicher die beiden vontilatores — Advokaten — von verschiedenen Parteien sein, 
sonst wäre die Darstellung der Sache ja eine einseitige geworden. Ubrigens war der 
Pfalzgraf auch schon seit einiger Zeit von der sehr unsittlichen Schwester Hartwichs, 
Liutgarde, geschieden, die Erik von Dänemark geheiratet hatte. Gebhardi, Allgemeine 
Welthistorie, XXXII. p. 479. 
8 Die letzten Ereignisse in der Stader Sache werden von Theod. Mon. Palid., p. 81 
erzählt: LArchiepiscopus) comprehensus, consensit ad id quod dux uolit. Hart- 
vuigus quoque cum a militibus ducis captus fuisset, egit magno suarum rerum 
dispendio, qguatenus domini ipsorum manus effugere potuisset. — Aus gleicher 
Quelle schöpfend die Sächsische Weltchronik (M. G. Deutsche Chroniken, II), 212, 217. 
Do dede de biscop des hertogen uuillen unde let se Isc. de grafscapl ime. — In 
der Tat findet die Grasschaft sich später stets in den Händen des Herzogs. Darum 
ist die Darstellung Alberts von Stade, als hätten Adalbero und Hartwich keine Kon- 
zessionen gemacht, eine bestimmt unrichtige. — Die ganze Stader Angelegenheit ist 
infolge der Mangelhaftigkeit und des Widersprechenden der Berichte eine äußerst 
verworrene und schwer zu beurteilende; und deswegen haben einige Erzähler sogar 
an der Möglichkeit der Darstellung gezweifelt. Obwohl durch die neuerdings ver- 
öffentlichten Quellen, Theod. Mon. Palid. und An. Bremenses. nur wenig unterstützt, 
hoffe ich doch, im Texte eine ziemlich zusammenhängende und annähernd richtige 
Schilderung gegeben zu haben. 
II. 
a Böttiger, Heinrich der Löwe, S. 94, Anmerk. 105, behauptet, schon im Jahre 1144 
habe Heinrich den Titel eines Herzogs von Bayern angenommen; und zwar nach 
einer Urkunde Orig. Guelf. III, p. 424, in der er das Kloster Nordheim für 100 Mark 
Silbers von allen Forderungen, welche Pozzo von Plesse an dasselbe gestellt, befreit. 
Indes wird schon durch den Herausgeber der Orig. Guelf., Scheid (III, p. 13, An- 
merkung d.) nachgewiesen, daß diese Urkunde aus dem Jahre 1164 sei. — Wohl 
aber nimmt Heinrich diesen Titel im Jahre 1146 in der Urkunde Orig. Guelf. III. 
p. 426 an, wo sich auf dem angehängten Siegel die Worte finden: Henricus dux 
Saxoniae et Bavariae.
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS PDF Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.