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Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1873
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1873.
Volume count:
7
Publisher:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • Friede zu Utrecht, Rastadt und Baden.
  • Das Herzogthum Geldern.
  • Der nordische Krieg.
  • Preußens Theilnahme am Kriege.
  • Friede zu Stockholm und Rystadt.
  • Friedrich Wilhelm's Stellung zum Reiche.
  • Gespanntes Verhältnis der Großmächte.
  • Bündnis zu Herrenhausen.
  • Vertrag zu Königs-Wusterhausen.
  • Kriegsrüstungen.
  • Vertrag zu Berlin.
  • Vertrag zu Sevilla.
  • Belehnung mit Ostfriesland.
  • Löwenwolde'scher Vertrag.
  • Polnischer Thronfolgekrieg.
  • Verwaltung des Landes.
  • Das Heer.
  • Abgaben.
  • Finanz-Verwaltung.
  • Cultivirung des Landes.
  • Einwanderungen.
  • Gewerbfleiß.
  • Wissenschaft.
  • Schule und Kirche.
  • Gerechtigkeits-Pflege.
  • Lebensweise des Königs.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Blank page

Full text

Gewerbfleiß. 371 
1720 der Befehl, daß Niemand andere als inländische wollene Zeuge 
tragen sollte, und zu Ende 1721 wurde anbefohlen, statt der Kattune 
und halbseidenen Stoffe, die nicht im Lande angefertigt wurden, nur 
linnene Gewebe zu gebrauchen; das Tragen seidener Stoffe wurde 
zwar nicht ganz verboten, aber doch beschränkt, und so bedeutenden 
Nachdruck wußte der König seinen Befehlen zu geben, daß bald bei 
Vornehm und Gering, bei Männern und Frauen keine andere als 
wollene und linnene Kleidung gesehen wurde, zumal da auch die 
Färberei gleichen Schritt mit der Wollmanufactur hielt. Die Stoffe, 
die man in Preußen verfertigte, waren von so großer Güte, daß sie 
auch im Auslande geschätzt und gesucht wurden, und namentlich fanden 
sie in Folge eines besonderen Handels-Tractates nach Rußland hin 
bedeutenden Absatz. 
Auf ähnliche Weise, wie der Wollen= und Leinenweberei sowie 
der Färberei, wurde auch den übrigen Fabrikzweigen aufgeholfen; 
die Leder-, Metall-, Gewehr= und anderen Fabriken lieferten Erzeug- 
nisse in so großer Menge und in solcher Güte, daß das Heer alle 
seine Bedürfnisse im Land selber entnehmen konnte. Aber auch für 
alle anderen Gewerbe trug der König gleich große Sorge. 1720 be- 
fahl er, daß sämmtliche Handwerker mit Ausnahme der Leinweber, 
Schmiede und Stellmacher, vom Lande in die Städte übersiedeln 
sollten, und da nun in einzelnen Orten durch die zu große Anzahl 
von Meistern Brodlosigkeit eintrat, während es in anderen an den 
nöthigen Handwerkern fehlte, so ließ der König 1734 und 1735 ge- 
naue Ermittlungen hierüber anstellen und versetzte die überzähligen 
Meister eines Ortes nach dort hin, wo daran Mangel war. Zugleich 
hob er die lästigen Gebräuche bei den Zünften auf, ertheilte den Ge- 
werken neue Gildebriefe und bestimmte die Zahl der Gesellen und 
Lehrlinge, die durchschnittlich ein Meister halten dürfte, sowie die 
Zahl der Wanderjahre für die Gesellen, damit diese an fremden 
Orten reiche Erfahrung einsammeln möchten. Da sämmtliche königliche 
Beamten bei Strafe der Cassation in den Städten wohnen mußten 
und die Volkszahl in den Städten noch überdies durch zahlreiche Ein- 
wanderung merklich zunahm, so hoben sich auch die Gewerbe sichtbar. 
Während Berlin z. B. bei dem Tode des großen Kurfürsten 20,000 
Einwohner zählte, bei dem Tode Friedrich's I. mehr als 60,000, 
war die Bevölkerung bis zum Jahre 1740 auf etwa 90,000 Einwohner 
gestiegen, die Besatzung mit eingerechnet. Der König munterte na- 
mentlich hier wie in Potsdam auf alle mögliche Weise zum Aufbau 
neuer Häuser auf und scheute selbst nicht Gewaltmittel, Begüterte dazu 
heranzuziehen. — In Bezug auf den Handel mag hier nur des Fort- 
schrittes Erwähnung geschehen, daß durch das ganze Land gleiches Maß 
und Gewicht eingeführt wurde. 
Der in allen praktischen Dingen so tüchtige Monarch besaß 
bekanntlich nur geringen wissenschaftlichen Sinn, was Verwunderung 
erregen könnte, da sein Vater eine vortreffliche Erziehung genossen 
hatte und seine Mutter eine so geistreiche und selbst gelehrte Frau 
247
	        

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