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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1889
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889.
Bandzählung:
17
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1889
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 9.
Bandzählung:
9
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Bundesrathsbeschluß, betreffend nachstehende Bestimmungen über die Statistik der Branntweinbrennereien und der Branntweinbesteuerung.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Bestimmungen, betreffend die Statistik der Branntweinbrennereien und der Branntweinbesteuerung.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Appendix

Titel:
Anlage 4. C. Besondere Nachweisung der erhobenen Branntweinsteuerbeträge nach den verschiedenen Steuersätzen, ferner der ausgefertigten und angerechneten Berechtigungsscheine für das Betriebsjahr 18../.. .
Bandzählung:
4
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Finanz-Wesen.
  • 3. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • Bundesrathsbeschluß, betreffend nachstehende Bestimmungen über die Statistik der Branntweinbrennereien und der Branntweinbesteuerung.
  • Bestimmungen, betreffend die Statistik der Branntweinbrennereien und der Branntweinbesteuerung.
  • Anlage 1. Uebersicht über die Branntweinbrennereien, sowie über Produktion und Besteuerung des inländischen Branntweins für das Betriebsjahr 18../.. . (1. Oktober 18.. bis 30. September 18.. ). (1)
  • Anlage 2. A. Besondere Nachweisung der in den einzelnen Monaten des Betriebsjahres 18../.. im Betrieb gewesenen landwirthschaftlichen und gewerblichen Brennereien. (2)
  • Anlage 3. B. Besondere Nachweisung der im Betriebe gewesenen Brennereien mit und ohne Abfindung nach der Menge ihrer Produktion für das Betriebsjahr 18../.. . (3)
  • Anlage 4. C. Besondere Nachweisung der erhobenen Branntweinsteuerbeträge nach den verschiedenen Steuersätzen, ferner der ausgefertigten und angerechneten Berechtigungsscheine für das Betriebsjahr 18../.. . (4)
  • Anlage 5. D. Besondere Nachweisung des zu gewerblichen u.s.w. Zwecken steuerfrei abgegebenen Branntweins sowie des Niederlageverkehrs mit inländischem unversteuerten Branntwein für das Betriebsjahr 18../.. . (5)
  • Anlage 6. Nachweisung der Zahl der Brennereien nach Maßgabe der Betriebseinrichtung und der in den Brennereien verwendeten Materialien für das Betriebsjahr 18../.. . (6)
  • Ergänzung der Bestimmungen über Ausfuhrvergütung für Branntwein.
  • 4. Marine und Schiffahrt.
  • 5. Polizei-Wesen.
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)

Volltext

Anlage 4. 
Dritter Anhang 
zur Uebersicht über die Branntweinbrennereien 2c. 
Direktiobezirk: 
Hauptamtsbezirk: 
(Die ven den Louptämtern auszustellende hu 
Direktlob Fieren aulzustellende 
ganzen Hauptamibbeznt die 
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Besondere Nachweisung 
der 
erhobenen Branntweinsteuerbeträge*) nach den verschiedenen Steuersätzen, 
hefertigten und angerechneten Tercchigungsschiie für das Vetriebojahr 18% 
ferner der aus- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*Pr un Verbrauchsabgabe 
I. An Maischbottichsteuer wurden erbeben: II. An Branntweinmaterialsteuer wurden erhoben: wurden erhoben: 
von londwirthschafllichen Brennereien von nicht zum Saßze von zu Smme zum Sade zum Saße 
atze von —— zu- 35 Pf O " n in zu · l und 11 von von 
5 Pf. 15 Pf. 50 Pf. 85 Pf. einem · 
78sPitoa-Pf«7.-PfssstTim·k«sspw»IT’4·7’F7’.««»kekc»sp»W soPi.-7oP-. 
für 1 Hektoliter Maischraum reien für 1 Hektoliter Maischmaterial Sagße für 1 Liter reinen Alkobole 
Warls. Mark. Rark. EIEIII Mark. Muf Mark. Mark. Mart.ort. Mark. Nark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. II. 12. 13. 14 15. 
1 . 
i is i 
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I « I 
IV. An Zuschlag zur Verbrauchzabgabe wurden erhoben Berechtigungsscheine wurden 
zum Satze von Summe J. — — 
ausgefertigt in Anrechnung gebracht 
r V. M. 1 M. 1 Pl. 16 M. 18 M. 20 M. und iv belertis hnung gebrach 
für 1 Liter reinen Alkohols gahl. über I Zahl. über 
Mart. Nark. Mart. Amf. WMart. Marl. Nn.3 !—2. 
16. 172. 18. 19. 20. 21. 222. 23. 24. 25. 26. 27. 
  
*) Sämmtliche in den Spalten 1 bis 23, sowie 25 und 27 anzuschreitenden Beträge sind auf volle Mark abzurunden. 
in den Spalten 13 und 23 müssen übereinstimmen mit den in der Hauxtübersicht Spalten 17 und 20 +.21 verzeichneten Beträgen. 
  
  
Die Summen
	        

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