Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1880
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1880.
Signatur:
rgbl_1880
Bandzählung:
14
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1880
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 13.
Bandzählung:
13
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 1382.) Freundschafts-, Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Hawaiischen Inseln.
Bandzählung:
1382
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie.
  • Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Register
  • Erster Abschnitt. Von der Selbstverwaltung und der Kommunalverwaltung, von den Selbstverwaltungskörpern und den Kommunalverbänden im allgemeinen.
  • Zweiter Abschnitt. Die Ortsgemeinden.
  • Dritter Abschnitt. Die Kreisgemeinden.
  • Vierter Abschnitt. Die Provinzialgemeinden.
  • Fünfter Abschnitt.
  • Berichtigungen und Ergänzungen.
  • Sachregister.

Volltext

Sachregister. 
38, 207, 208, 4007; durch besondere königl. 
Polizeibehörden 38, 207, 208; Kosten 207; 
Beaufsichtigung der Polizeiverwaltung in den 
Städten durch den Landrat 157, 3365; die 
zutsberrtiche P. und ihre Aufhebung 55, 56, 
74; heutige Verwaltung der P. auf dem 
platten Lande 208, 374. 
Polizeibeamte nicht wäblbar zu Stadtver- 
ordneten 104; zu Magistratsmitgliedern 123; 
zu Gemeindeverordneten 179; zu Gemeinde- 
vorstehern 189; Kreisdeputierte, Kreissekretäre, 
Landräte als P. 104". 
Polizeiorduung von 1515 20. 
Polizeiverordnungen in Stadtgemeinden 65. 
Polizeiverwaltung, Gesetz über die P. 38; 
Bestreitung der Kosten 2078; Überwachung 
der städtischen P. 157, 3362. 
Polnisches Recht, ländl. Verhältnisse nach 45. 
Pommern (Provinz), Aufhebung der kom- 
munalständischen Verbände 433, 467, 468; 
Dotation 435; Zahl der Provinzialausschuß- 
mitglieder 4525; desgl. der Provinzialland- 
tagsabgeordneten 442; Landarmenverband 
460“; s. im übrigen Ostliche Provinzen. 
Vorzellanmanufaktur, königliche, in Berlin 
7 
Posen (Provinz), geltende Gemeindeverfassungs- 
gesetze 59, 60; Kreisverfassung 366, 367, 374, 
376, 377; Provinzialverfassung 437, 448 ff.; 
Provinziallandtag 448, 449, 450; Dotation 
377, 435; Landarmenverband 460“; Schlacht- 
steuer 267. 
Postgebilfen, Gemeindebesteuerung 2912. 
Postpferde und Postillone, Befreiung von 
Spanndiensten 317. 
Potsdam, Schlachtsteuer 2677. 
Präfekt (franz. Recht) 32. 
Präzipualleistungen für den Wegebau 328 ff. 
Preußen, Teilung der Provinz 4312; s. im 
übrigen Ostpreußen und Westpreußen. 
Preußisches Recht, Berleihung nach 45. 
Prinzipalsteuersatz, Unzulässigkeit des Ein- 
spruchs gegen diesen 318; Abänderung der 
Gemeindezuschläge infolge der Erhöhung oder 
Ermäßigung des P. 273, 279, 283; deögl. 
der Kreiszuschläge 416; desgl. der Provinzial- 
steuern 465. 
Privatdeiche, Steuerfreiheit 275, 420. 
Privateinkommen der Beamten 293; der 
Militärpersonen 323 ff. 
Privateisenbahnen, Befreiung von der kom- 
munalen Gewerbesteuer 281; Einkommens- 
besteuerung 300, 304; Beamte keine Steuer- 
* privilegien 2912. 
Privatrechtliche Berhältnisse bei Bezirksver- 
änderungen 79, 380, 441. 
Produktivgenossenschaften 2958. 
Protokolle der Stadtverordnetenversammlung 
117; der ländl. Gemeindevertretung (Proto- 
kollbuch) 186; des Kreistages 394, 395. 
Provinzen als Kommunalverbände 438; Histo- 
risches 430 ff.; die sog. alten P. 4312; Um- 
fang, Begrenzung, Veränderung bestehender 
Grenzen 439, 440, 441; korporative Ver- 
fassung, Rechts= und Handlungsfähigkeit, Ver- 
tretung nach außen, Gerichtsstand 439; Do- 
tation 435; Wirkungskreis 459 ff.; Besteue- 
rungsrecht 433, 434, 435; s. im übrigen die 
Namen der einzelnen Provinzen. 
  
  
499 
Provinzialabgaben, s. Provinzialsteuern. 
Provinzialämter, Einrichtung besoldeter 447; 
keine Verpflichtung zur Übernahme unbesol- 
deter 441. 
Provinzialangehörige, Begriff, Rechte und 
Pflichten 441. 
Provinzialangelegenheiten 459 ff. 
Provinzialanleihen 447, 463. 
Provinzialanstalten, Benutzung 441; Be- 
ame 458; Ordnungsstrafrecht der Vorsteher 
58. 
Provinzialausschuß (Landesausschuß in den 
Bezirken Wiesbaden und Kassel), Verwaltungs- 
organ der Provinz 451; Zusammensetzung, 
Zahl der Mitglieder, Wahl des Vorsitzenden 
und der Mitglieder, Einführung und Ver- 
eidigung derselben 452; Wahlperiode, Er- 
gänzungs= und Ersatzwahlen 452, 453; Ent- 
schädigung der Mitglieder für Auslagen 441; 
Berufung, Sitzungstage, Beschlußfähigkeit, 
Ausschließung persönlich interessierter Mit- 
glieder, Beschlußfassung an Stelle des be- 
schlußunfähigen P. 453; Teilnebmer an den 
Sitzungen mit beratender Stimme, Geschäfts- 
ordnung, Geschäfte, Beanstandung gesetz= und 
kompetenzwidriger Beschlüsse des P. 454; 
Stellung zum Landesdirektor 456; Anstellung 
der Provinzialbeamten 457; Verteilung der 
Provinzialabgaben 465. 
Provinzialbeamte, mittelbare Staatsbeamte, 
Rechte und Pflichten 458; Anstellung 447, 
454, 457, 458; Gehalt 447, 457; Pensionie- 
rung, Disziplinarbestimmungen 458, 459; 
nicht wählbar zum Provinzialausschuß 452; 
Dienstreglement 458, 459; obere P. insbes. 
Begriff, Wahl, Titel, Funktionen 457; Teil- 
nahme an den Sitzungen des Provinzialland- 
tages und aausschusses 446, 454. 
Provinzialforensen 441, 443. 
Provinzialhauptkasse 466. 
Provinzialhaushaltsetat 447, 466. 
Provinzialhilfskassen 462. 
Provinzialkommissionen (-kommissare) 
451, 454, 455. 
Provinziallandschaften in Hannover 470 ff. 
Provinziallandtag (s. auch Kommunalland- 
tag), Zusammensetzung, Zahl der Mitglieder 
436, 442, 443; Einberufung 445; Funktionen 
des Oberpräsidenten als königl. Kommissarius, 
Offentlichkeit der Sitzungen, Beschlußfähig- 
keit, Vorsitz, Geschäftsordnung, Wablen auf 
dem P., Beschlußfassung, Teilnehmer mit be- 
ratender Stimme 446: Zuständigkeit 447, 
457, 459, 463, 466; Beanstandung der Be- 
schlüsse, Auflösung des P. 448; der P. der 
Provinz Posen insbes. 448 ff. 
Provinziallandtagsabgeordnete, Wahl- 
versammlung 436, 443; Wahl, Wähldarkeit 
443; Wegfall und Ruhen der Wählbarkeit, 
Ergänzungs= und Ersatzwahlen, Vollziehung 
der Wahlen, Wahlreglement, Stimmzettel 
444; Wahlprüfung, Bekanntmachung und 
Einführung der Gewählten, Wahlperiode, 
Erledigung des Mandats 445; die P. in 
Posen insbes. 448, 449. 
Provinziallandtagsbeschlüsse, Vorberei- 
tung und Ausführung 454; Abfassung 446: 
Genehmigung 459, 460, 463. 
32“. 
 
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.