Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1917
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1917.
Bandzählung:
51
Herausgeber:
Reichsdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.
  • Titelseite
  • Widmung
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Einleitung. Kurze Betrachtung über die Entwicklung der Staatssteuern in Kursachsen und im Königreich Sachsen bis zum Erlaß der konstitutionellen Verfassung vom 4. September 1831.
  • Erster Teil. Die Regelung der Ertragssteuern auf Grund der Verfassung von 1831 bis zur Steuerreform von 1874/78.
  • A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
  • B. Die Grundsteuer.
  • C. Kritik über die damalige Staatsbesteuerung in Sachsen.
  • D. Finanzstatistik.
  • Zweiter Teil. Die Zeit vorwiegender Besteuerung nach dem Einkommen.
  • A. Die Landtagsverhandlungen über die Reform der Grund- und Gewerbe- und Personalbesteuerung und die Einführung der allgemeinen Einkommensteuer 1874/78.
  • B. Die sächsische allgemeine Einkommensteuer.
  • C. Einkommensteuer-Statistik.
  • Dritter Teil. Die Vermögens-(Ergänzungs)-steuer.
  • A. Der Steuerreformplan von 1897/1898.
  • B. Die Staatssteuerreform von 1902. Einführung der Vermögens-(Ergänzungs)-steuer und Abänderung des Einkommensteuergesetzes.
  • C. Das sächsische Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902.
  • Werbung

Volltext

— 127 
mäßig sich ergebende Prägravation der untersten Klassen der 
Bevölkerung erfordert als ein Gebot der Gerechtigkeit die 
Entlastung jener Klassen durch Erhöhung der Steuerunter- 
grenze, wenn nicht sonst das Bild, das man sich von einer mo- 
dernen und gerechten Einkommensbesteuerung zu machen ge- 
wöhnt ist, zu einem Zerrbilde gestaltet wird! 
Wenn man in Sachsen zur theoretischen Rechtfertigung 
der tiefliegenden Steuergrenze von 400 M. darauf hinweist, 
daß die Einkommensteuer „durch Hebung des moralischen Be- 
wußtseins und Kräftigung des Staatsgefühls die politische Er- 
ziehung der Bürger fördert“, so dürfte doch dieses Argument 
nicht entscheidend sein. Denn einmal scheint es doch immer- 
hin sehr zweifelhaft, ob die direkten Steuern diese erzieherische 
Wirkung haben. Aber selbst wenn man die ärmeren Klassen 
mit Rücksicht auf jenes ‚ethische Moment“ zu den direkten 
Staatslasten heranziehen will, so scheint es gerechter und 
zweckmäßiger, dieses Ziel statt mittelst einer allgemeinen 
Einkommensteuer durch die Auferlegung einer sehr mäßigen 
Kopf- oder Personalsteuer auf die unteren Volksklassen zu er- 
reichen. 
Hält man in Sachsen an jener Steuergrenze von 400 M. 
wohl vorzugsweise aus fiskalischem Interesse fest, insofern 
man den durch die Erhöhung derselben entstehenden Steuer- 
ausfall nicht zu verschmerzen meint, so ist doch in Wirklich- 
keit der in dieser Beziehung sich ergebende Gewinn in an- 
betracht der großen, von Jahr zu Jahr zunehmenden Kosten 
und Schwierigkeiten gerechter Veranlagung und Erhebung der 
Einkommensteuer gerade den untersten Klassen gegenüber!) 
nicht so hoch einzuschätzen. 
So waren in Sachsen für das Jahr 1900 (auf Grund der 
Individualeinschätzungskarten) 1557420 Personen einkommen- 
steuerpflichtig. Die direkten Kosten der Veranlagung und 
Erhebung, sowie des Rechtsmittelverfahrens der Einkommen- 
steuer waren im Staatshaushalts-Etat für die Finanzperiode 
1900/01 pro Jahr mit 1091000 M.?) eingestellt. Sonach kamen 
ca. 70 Pf. dieser Kosten auf den Kopf der Zensiten. Wenn nun 
die der Steuerklasse la (Einkommen von 400-500 M.) ange- 
hörenden Personen (im Jahre 1900: 305 081) je einen Steuer- 
1) Über jene Schwierigkeiten gerechter Veranlagung vgl. Neumann, 
Zur Gemeindesteuerreform, mehrfach, namentlich S. 250 ff. 
2) 1. Veranlagungskosten . . 2... .2.2.2.020.2..414000 M. 
2. Erhebungsgebühren der Ortseinnahmen . . . . 635000 M. 
3. Kosten der Rechtsmittelerledigung . . . - - 42000 M. 
Summa 1091000 M. 
In diesem Aufwande sind also die auf die Einkommensteuer entfallenden 
Kosten der Verwaltung der direkten Steuern (Kreissteuerrat, Bezirks- 
steuereinnahme) nicht mit enthalten. 
(Vgl. Kgl. Dekrete 2. Heft VI S. 1 der L.-A. 1899/1900.)
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.