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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
rgbl_1880
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1880.
Signatur:
rgbl_1880
Bandzählung:
14
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1880
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • Beilagen. (VI - XV)
  • VI. Schmalz und sein Rother Adlerorden. Zu Bd. II. S. 117. (VI)
  • VII. Die Burschenschaft und die Unbedingten. Zu Bd. II. S. 411. (VII)
  • VIII. Metternich und die preußische Verfassung. Zu Bd. II S. 550 f., Bd. III S. 172 f (VIII)
  • IX. Baiern und die Karlsbader Beschlüsse. Zu Bd. II S. 580 f. (IX)
  • X. Die Communalordnung vom Jahre 1820. Zu Bd. III S. 106. (X)
  • XI. Zur Geschichte des preußischen Verfassungskampfes. Zu Bd. III S. 230. (XI)
  • XII. Die Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse. Zu Bd. III S. 335. (XII)
  • XIII. Schön's Denkschrift über die Provinzialministerien. Zu Bd. III S. 419 f. 455. (XIII)
  • XIV. Motz an Kurfürst Wilhelm I. Zu Bd. III S. 530. (XIV)
  • XV. Nebenius und der deutsche Zollverein. Zu Bd. II S. 614 f., Bd. III S. 623 f. (XV)

Volltext

VI. Schmalz und sein Rother Adlerorden. 
Zu Bd. II. S. 117. 
Eine Schmähschrift, welche Prof. H. Baumgarten in Straßburg unter dem Titel 
„Treitschke's Deutsche Geschichte“ veröffentlicht hat, enthält in einem Wuste ganz allge- 
mein gehaltener Beschimpfungen und Verdächtigungen, deren Würdigung ich Anderen 
überlasse, auch einige vereinzelte Versuche thatsächlicher Widerlegung. Unter diesen Be- 
richtigungen ist keine, die mich veranlassen kann, ein Wort in meinem Buche zu ändern, 
obwohl ich gern bereit bin, selbst von einem schmähenden Gegner zu lernen. 
Baumgarten beschuldigt mich der unterthäuigen Schmeichelei gegen König Friedrich 
Wilhelm III. (das ist doch wohl der langen Rede kurzer Sinn?), weil ich über den welt- 
berühmten Rothen Adlerorden, welcher im Jahre 1815 dem Professor Schmalz verliehen 
wurde, nichts Stärkeres gesagt habe als die nachstehenden Worte: „Nun verstummte der 
Lärm; aber Jedermann fühlte, daß die arge Saat des Anklägers, der eben jetzt durch 
einen preußischen und einen württembergischen Orden ausgezeichnet wurde, doch nicht auf 
ganz unfruchtbaren Boden gefallen war.“ Es fällt mir schwer, ernsthaft zu bleiben bei 
einem Vorwurfe, der so deutlich zeigt, daß Baumgarten sich mit dieser Epoche nur bei- 
läufig beschäftigt hat. Jeder über diese preußischen Dinge näher unterrichtete Historiker 
muß sogleich bemerken, daß meine Worte das Ergebniß einer langen und langweiligen 
Untersuchung sind. Ich habe mich absichtlich mit einiger Zurückhaltung ausgesprochen, 
nicht bloß weil ich meine, daß ein Historiker, der nicht auf das Niveau Vehsischer Skandal- 
geschichten herabsinken will, bei einem Rothen Adlerorden dritter Classe nicht allzu lange 
verweilen darf, sondern auch, weil ich hier auf ein kritisches Bedenken stieß, das dem 
Scharfsinne Baumgarten's ganz entgangen ist. 
Jener Rothe Adlerorden darf doch nur dann irgend welche historische Bedeutung 
beanspruchen, wenn Schmalz ihn wirklich zur Belohnung für seine Denunciation erhalten 
hat. Ist dies erwiesen? Baumgarten freilich nimmt es ohne Weiteres an; ihm schenkte 
die Natur das glückliche Talent, die historischen Dinge a priori zu erkennen. Da ich 
mich einer solchen Begabung nicht rühmen kann, so suchte ich nach Beweisen und fand 
als feststehend nur die Thatsache, daß Schmalz zu der Zeit, da der literarische Streit 
über seine Schrift noch schwebte, einen preußischen und einen württembergischen Orden 
erhalten hat. Alles Weitere ist Klatscherei aus Briefen und Zeitungen. Nun darf man 
wohl ohne Leichtfertigkeit behaupten, daß der württembergische Orden den Denuncianten 
für die Schrift, welche er dem Schwabenkönig gesendet, belohnen sollte; denn Schmalz 
hat sich früherhin, so viel man weiß, niemals ein Verdienst um den Stuttgarter Hof 
erworben, und der bonapartistischen Gesinnung des Königs Friedrich konnte ein Libell, 
das wider die angeblichen Geheimbünde der Borussomanen zu Felde zog, nur Freude 
bereiten. Gewiß war es nur menschlich, daß die aufgeregte öffentliche Meinung kurzerhand 
versicherte, auch der preußische Orden sei eine Belohnung für die Denunciation. Aber 
darf der Historiker heute alle die häßlichen Gerüchte einer tief verstimmten Zeit unbesehen 
hinnehmen?
	        

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